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Little war unartig 
Ich hab mich heute aufgrund eines hier lieber nicht näher definierten Sachverhaltes sozusagen selbst "angezeigt" und dafür bei der Verwaltungsbehörde neben einer dicken Standpauke ein Verwarngeld von 35 Euro zahlen müssen.
Was ich mich jetzt frage: ist die Sache damit komplett erledigt oder kann da noch was kommen? An und für sich, rein nach Landesgesetz, kann dafür ein Bußgeld bis zu 500 Euro erhoben werden. Aber wenn ich das OWiG richtig verstehe kann die Behörde das Verwarngeld sozusagen als "Ersatz" für das Bußgeld verwenden und dann ist das Verfahren/der Sachverhalt mit bezahlen des Verwarngeldes erledigt. Ein nochmaliges zur Kasse bitten für die gleiche Ordnungswidrigkeit ist nicht möglich(?) Sozusagen war das niedrige Verwarngeld Kulanz der Bearbeiterin? Also ich hätts durchaus verstanden wenn die mir mehr aufgebrummt hätten...
*edit*
Oh und ich würde mich über Antworten von Leuten freuen die es wissen. Nicht die es glauben zu wissen. Gesetzestexte lesen und nicht verstehen kann ich selber

Ich hab mich heute aufgrund eines hier lieber nicht näher definierten Sachverhaltes sozusagen selbst "angezeigt" und dafür bei der Verwaltungsbehörde neben einer dicken Standpauke ein Verwarngeld von 35 Euro zahlen müssen.
Was ich mich jetzt frage: ist die Sache damit komplett erledigt oder kann da noch was kommen? An und für sich, rein nach Landesgesetz, kann dafür ein Bußgeld bis zu 500 Euro erhoben werden. Aber wenn ich das OWiG richtig verstehe kann die Behörde das Verwarngeld sozusagen als "Ersatz" für das Bußgeld verwenden und dann ist das Verfahren/der Sachverhalt mit bezahlen des Verwarngeldes erledigt. Ein nochmaliges zur Kasse bitten für die gleiche Ordnungswidrigkeit ist nicht möglich(?) Sozusagen war das niedrige Verwarngeld Kulanz der Bearbeiterin? Also ich hätts durchaus verstanden wenn die mir mehr aufgebrummt hätten...
*edit*
Oh und ich würde mich über Antworten von Leuten freuen die es wissen. Nicht die es glauben zu wissen. Gesetzestexte lesen und nicht verstehen kann ich selber
