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mope7 said:
...aber mal ne frage an dave: heist das dann dassde, wennde maler lernst dich nach 2 jahren von den 3 jahren ausbildungszeit "oberflächenbeschichter" nennen darfst ?
und wennde dann die ausbildung nach 2 jahren abbrichst darfste den titel führen ?
uuuund wennde die ausbilung beendet hast, haste dann beide titel ?
Oo interessiert mich jetzt ehrlich![]()
du kannst nach 2 jahren deine malerlehrer abbrechen, wenn du die zwischenprüfung bestanden hast biste obejektbeschichter, wenn du 3 jahre machst und die prüfung bestehst bist maler (und auch obejektbeschichter).
hatte gestern net viel zeit, dafür füg ich noch was hinzu:
Beruf: Elektriker
Fach: Elektroinstalatör (omg wie würd das geschrieben??
)Fun: 3 Phasenkasper
Beruf: Bäcker
Fach:
Fun: Teigdesigner
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