Frage wegen Arbeit ( Schulbescheinigung )

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Steuern zahlst du wie erwähnt bei bis zu 400€ nicht bzw. wenn du vorraussichtlich nicht über den Einkommenssteuerfreibetrag kommst ...Hoffe ich konnt dir soweit helfen, alle Zahlen und Angaben ohne Gewähr^^

Jedes Einkommen aus nichtselstständiger Arbeit ist steuerpflichtig. Nur kann die Steuer auch 0€ betragen. Falls Schüler/ Studenten wegen zu geringen Eikünften oder zu seltener Tätigkeit keine eigene Lohnsteuererklärung machen, spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Ab einer Grenze hat man auch keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.
 
Versteh jetzt nicht was das Einkommen der Eltern mit seiner Steuererklärung zu tun hat, v.a. wäre interessant welche Rolle es spielen soll.
Normalerweiße wird ja bei nichtselbständiger Beschäftigung automatisch die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber abgeführt, bei geringfügiger Beschäftigung wie Minijobs aka 400€-Job wird aber eben nichts automatisch abgeführt und er müsste auch keine Steuererklärung dazu machen.
Dein Post oben implizierte das er immer Steuer zahlen muss und diese dann über die Steuererklärung wiederbekommen würde, was aber so nicht der Fall ist. Klar ist theorethisch jedes Einkommen steuerpflichtig, aber relevant ist ja nur was er zu tun hat und in diesem Fall hätte er damit keine Arbeit und würde faktisch keine Steuer zahlen.
Kindergeld ist nat. ein guter Hinweiß, allerdings wieder ne andere Baustelle. Die Grenze liegt hier bei irgendwas mit 7400€ afaik, ist also ein bißchen geringer als der Einkommensteuerfreibetrag. Solange er allerdings nur einen Minijob macht wäre das nicht so das Problem. Weiß allerdings nicht ob da auch die Pauschbeträge abgezogen werden dürfen.
P.S. weiß jetzt nicht warum du ausgerechnet die "Ohne Gewähr"-Angabe zitierst? Willst du damit was sagen?
 
Versteh jetzt nicht was das Einkommen der Eltern mit seiner Steuererklärung zu tun hat, v.a. wäre interessant welche Rolle es spielen soll.

Wenn die Ausgaben für die Erstausbildung im Verhältnis zum Einkommen hoch sind, kann man sein Einkommen auch dem der Eltern hinzurechnen lassen. Diese können auch die Ausbildungskosten des Kindes als quasi-eigene Werbungkosten geltend machen. Dazu gehören bei Studenten die Fahrten zum Studienort, das Wohnheimzimmer, Studienbeiträge/ -Gebühren etc. In diesem Fall werden aber auch alle Einnahmen des "Kindes" dem Einkommen der Eltern hinzugerechnet. Das kommt einer gemeinsamen Veranlagung für Ehegatten gleich (ähnlich).
Der Arbeitgeber führt in diesem Fall zwar keine Steuern ab, doch müssen diese durch die Eltern nachgezahlt werden. Im Rahmen der gesamten Steuererklärung mit der Gegenrechnung von Werbungskosten kann dieser Betrag aber wieder zu 0 schrumpfen.
Ob es zu einer Abfuhr von Steuern durch den Arbeitgeber kommt, hängt auch von der Steuerklasse ab. Ich musste für meine Tutorentätigkeit (180€ mntl.) in Steuerklasse 5 30€ Steuern zahlen.
 
:?:? Hat zwar mit der Sache Nebenjob nichts zu tun, hat auch nix damit zu tun ob er eine/keine Steurerklärung macht und wie hoch das Einkommen der Eltern ist, aber gut das du es erklärt hast :top
Allerdings wäre mir wirklich neu, dass die Eltern theoretisch das Einkommen der Kinder versteuern können/müssen. Was ja ziemlicher Nonsens wär, wenn der Schüler/Student/Auszubildende keine Einkommesnteuer zahlen würde. Aber ich lerne gerne dazu, wenn du mir mehr dazu zeigst.
Ich kenn das nur so das man in der Anlage Kind die besonderen Ausbildungskosten geltend machen kann, allerdings gilt das nur für besondere Ausbildungskosten die den Bedarf zur normalen Lebenshaltung übersteigen, wie Fachbücher, Studiengebühr etc., wie du schon richtig sagst.
Respektive ist das auch nur relevant für das Kindergeld, da das Einkommen nicht einfach hinzugerechnet wird und die Eltern das dann versteuern müssen (was ja recht dämlich wär), sondern der Sinn dahinter ist das man zusätzlich zur Werbungskostenpauschale die besonderen Ausbildungskosten dem Einkommen des Kindes gegenrechnen kann um nicht über den Kindergeldfreibetrag zu kommen. Die "besonderen Ausbildungskosten" als solche könnte imho nur der Studierende selbst geltend machen, da ja auch nur er diese Kosten trägt, dazu muss er aber überhaupt Steuern zahlen damit er seine Steuerlast dadurch lindern kann. Für die Eltern gibt es dazu den Ausbildungsfreibetrag. Hat also eigentlich mit der Steuer nix zu tun, sondern mit dem Kindergeld.
Aber wie schon gesagt hat das mit dem geschilderten Fall nichts zu tun, da ja Nebenjob und er grad noch Schüler ist und sich die besonderen Ausbildungskosten in Grenzen halten dürften^^

Ähnlich irrelevant ist das Beispiel mit Steuerklasse 5, was ja bedeutet das du zu dem Zeitpunkt verheiratet warst und dein Ehepartner mit Steuerklasse 3 veranlagt wurde. Was ja auch Sinn macht, wenn dein Ehepartner wesentlich mehr verdient als du. Damit entfällt allerdings der Einkommenssteuerfreibetrag, da dieser ja deinem Ehegatten zugeschlagen wird, somit ist es nicht verwunderlich das du Steuern zahlen musstest. Allerdings bezweifle ich stark das der Threadsteller verheiratet ist, somit ist das auch nicht hilfreich für sein Anliegen.
Wir können jetzt nat. noch sämtliche Spezialfälle durchkauen, Steuerklasse 6 würde sich noch anbieten, aber mit dem Thema hat das nichts zu tun, deswegen bin ich auch bissel verwirrt warum du das erwähnst. Mir war nur wichtig ein paar Sachen klarzustellen die hier falsch standen, da sich sonst nur Verwirrung breit macht.
Generell wenn ich Tipps im Arbeits- und Steuerrechtlichen Bereich abgebe schreibe ich immer drunter das die Angaben ohne Gewähr sind (auch wenn ich sie nach besten Wissen und Gewissen abgebe), denn ich bin ja kein Auskunftsbüro der Agentur für Arbeit o.ä. Bei manch anderen wäre diese "Ohne Gewähr"-Angabe aber auch angebracht :D
 
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