

Hat zwar mit der Sache Nebenjob nichts zu tun, hat auch nix damit zu tun ob er eine/keine Steurerklärung macht und wie hoch das Einkommen der Eltern ist, aber gut das du es erklärt hast
Allerdings wäre mir wirklich neu, dass die Eltern theoretisch das Einkommen der Kinder versteuern können/müssen. Was ja ziemlicher Nonsens wär, wenn der Schüler/Student/Auszubildende keine Einkommesnteuer zahlen würde. Aber ich lerne gerne dazu, wenn du mir mehr dazu zeigst.
Ich kenn das nur so das man in der Anlage Kind die besonderen Ausbildungskosten geltend machen kann, allerdings gilt das nur für besondere Ausbildungskosten die den Bedarf zur normalen Lebenshaltung übersteigen, wie Fachbücher, Studiengebühr etc., wie du schon richtig sagst.
Respektive ist das auch nur relevant für das Kindergeld, da das Einkommen nicht einfach hinzugerechnet wird und die Eltern das dann versteuern müssen (was ja recht dämlich wär), sondern der Sinn dahinter ist das man zusätzlich zur Werbungskostenpauschale die besonderen Ausbildungskosten dem Einkommen des Kindes gegenrechnen kann um nicht über den Kindergeldfreibetrag zu kommen. Die "besonderen Ausbildungskosten" als solche könnte imho nur der Studierende selbst geltend machen, da ja auch nur er diese Kosten trägt, dazu muss er aber überhaupt Steuern zahlen damit er seine Steuerlast dadurch lindern kann. Für die Eltern gibt es dazu den Ausbildungsfreibetrag. Hat also eigentlich mit der Steuer nix zu tun, sondern mit dem Kindergeld.
Aber wie schon gesagt hat das mit dem geschilderten Fall nichts zu tun, da ja Nebenjob und er grad noch Schüler ist und sich die besonderen Ausbildungskosten in Grenzen halten dürften^^
Ähnlich irrelevant ist das Beispiel mit Steuerklasse 5, was ja bedeutet das du zu dem Zeitpunkt verheiratet warst und dein Ehepartner mit Steuerklasse 3 veranlagt wurde. Was ja auch Sinn macht, wenn dein Ehepartner wesentlich mehr verdient als du. Damit entfällt allerdings der Einkommenssteuerfreibetrag, da dieser ja deinem Ehegatten zugeschlagen wird, somit ist es nicht verwunderlich das du Steuern zahlen musstest. Allerdings bezweifle ich stark das der Threadsteller verheiratet ist, somit ist das auch nicht hilfreich für sein Anliegen.
Wir können jetzt nat. noch sämtliche Spezialfälle durchkauen, Steuerklasse 6 würde sich noch anbieten, aber mit dem Thema hat das nichts zu tun, deswegen bin ich auch bissel verwirrt warum du das erwähnst. Mir war nur wichtig ein paar Sachen klarzustellen die hier falsch standen, da sich sonst nur Verwirrung breit macht.
Generell wenn ich Tipps im Arbeits- und Steuerrechtlichen Bereich abgebe schreibe ich immer drunter das die Angaben ohne Gewähr sind (auch wenn ich sie nach besten Wissen und Gewissen abgebe), denn ich bin ja kein Auskunftsbüro der Agentur für Arbeit o.ä. Bei manch anderen wäre diese "Ohne Gewähr"-Angabe aber auch angebracht
