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Der Einsatz als Wahlhelfer ist die staatsbürgerliche Pflicht eines jeden wahlberechtigten unter 65 Jahren! Jeder kann vom Wahlamt dazu berufen werden. Eine Entlohnung findet nicht statt! Von daher ist der Computer durch die Anschaffungskosten garantiert teurer.
Stellt sich die Frage, warum dann Computer eingesetzt werden? Wer weiß was?
Ich weiß nicht ob das in anderen Bundesländern anders ist, aber hier in Schleswig-Holstein bekommt man für die Wahlhelfertätigkeit eine Entschädigung. Das war irgendwas zwischen 10 und 30 EUR. Ich schätze mal, dass das in anderen Bundesländern ähnlich ist, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass so etwas Ländersache ist.
Damit sich die mehrere tausend Euro teuren Wahlcomputer rechnen müssten aber schon so einige Wahlen abgehalten werden. Ein technischen Verfahren das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht gibt es ohnehin derzeit noch nicht, es dürfte also noch dauern bis jemand solche Geräte hier wieder einsetzen wird.
Hier gibt es noch ein Interview zu dem Urteil mit einem Mitglied des Chaos Computer Clubs.