Moinsen VEILoPHyPER,
als BR-Mitglied und JAV-Beauftragter des BR´s kenne ich Deine Fragen nur zu gut.
Hier mal ne kurze zusammenfassung:
Gem. § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz dürft Ihr max. 8 Stunden am Tag bzw. 40 Std. die Woche Arbeiten.
Aussanhmen gibt es dazu mehrere. Grundsätzlich also...