Die lebenslange Freiheitsstrafe ( beim Wort lebenslänglich kriegt der Jurist ne Gänsehaut^^) dauert lebenslang. Das BVerfG hat allerdings klargestellt, dass ein "Licht am Ende des Tunnels verbleiben muss", weil eine aussichtslose, endgültige Wegsperrung mit Art. 1 GG (Menschenwürde) unvereinbar...