Frage zur Kaufpreis-Erstattung

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Vielleicht kann mir jemand aus dem UF bei folgendem Problem helfen, soll hier ja einige Rechtsexperten geben ^^:

Ich habe über den amazon marketplace ein noch nicht verwendetes Handy verkauft (Folien drauf, Zubehör ungeöffnet). Nun berichtete der Käufer, dass er einige (Software-) Problem mit diesem Gerät hatte und daher vom Kauf zurücktreten will. Damit habe ich zunächst kein Problem. Jedoch bin ich mir nicht im Klaren darüber, in welcher Höhe ich den Verkaufspreis erstatten muss, da das Gerät nun nicht mehr neu ist (Stichwort: "Nutzungsgebühr").

Vielen Dank!

btw: doch eher was für den Reallife-Bereich, oder?
btw²: Danke!
 
Last edited:
Wenn ich mir beim Mediamarkt ein Fernseher für 1000€ kauf und der Fernseher nach dem einschalten und auspacken etc. Softwarefehler hat, gehe ich zum Mediamarkt und will meine komplette 1000€ wieder. Kann ich ja vorher nicht wissen das der Fernseher nicht einwandfrei funktioniert.

Ich denke niemand kauft sich vorsätzlich irgendwelche Geräte mit Schäden, egal in welcher Form.
Daher bin ich der Meinung, Du musst den kompletten Preis zurück zahlen.

Edit: Ich weiss das es um ein Handy geht, das Beispiel ist quasi mit allen Elektroartikel austauschbar! Genau wie der Laden auch! :D
 
Das ist schon klar, aber als Verkäufer kann ich etwaige Gebrauchsspuren doch sicherlich geltend machen (ob der Media Markt das macht oder nicht, kann mir dabei ziemlich egal sein).
Zudem frage ich mich gerade, wann ich den Kaufbetrag erstatten muss? Wenn der Artikel wieder bei mir ist? Oder jetzt gleich?
Außerdem bin ich mir wegen der Versandkosten unsicher? Welche muss ich tragen?
 
Ich frage mich ob ein Umtausch überhaupt stattfinden soll(-te).
Leider geht aus deinem Post nicht hervor ob ein technischer Mangel vorliegt, ob der Käufer sich zu blöde anstellt oder ob er sich schlicht "verkauft" hat.

Ist das von dir verkaufte Handy ohne Mängel und entspricht es deiner Produktbeschreibung, würde ich einen Umtausch ablehnen.
Wenn ich z.B. einen Sextanten erwerbe aber hinterher feststelle, dass ich damit nix anfangen kann oder zu deppert bin ihn zu benutzen, ist das mein persönliches Pech.

Bin jetzt mal davon ausgegangen das du als Privatperson verkauft hast und nicht gewerblich.
 
Ja, hab's als Privatperson verkauft. Um weitere Probleme zu vermeiden - will schließlich in Zukunft ab und zu weiter auf dieser Plattform Produkte verkaufen - und da ich ein tatsächlichen Software-Fehler nicht gänzlich ausschließen, werde ich das Smartphone auf jeden Fall zurücknehmen.
 


was für "Software-Fehler" beschreibt der Kunde denn genau ?

 


ist jetzt die Frage ob das an der Firmware selbst liegt (solltest du mal nachgooglen ob es da Berichte gibt im Inet zu dem Mobiltelefon), oder ob sowas passiert wenn der Kunde selbst irgendwas drauf gespielt hat oder so ;)

 
Hab nur lesen können, dass die Software nicht die beste sein soll. Habe gerade gelesen, dass Verschlechterung der Sache, die ausschließlich durch deren Prüfung hervorgehen, kein Minderungsgrund seien. Wie sieht es eigentlich mit den folgenden zwei Fragen aus:

... Zudem frage ich mich gerade, wann ich den Kaufbetrag erstatten muss? Wenn der Artikel wieder bei mir ist? Oder jetzt gleich?
Außerdem bin ich mir wegen der Versandkosten unsicher? Welche muss ich tragen?
 


naja, also ganz grob würde ich mich Tala anschließen und jetzt einfach mal sagen: Da hat der Kunde Pech gehabt - dass die Software scheisse ist, ist ja nicht dein Problem.

Ansonsten: Kaufpreis erst wieder zurück sobald du die Ware hast.

Versandkosten: ich kenne es nur bei gewerblichen, da muss der Käufer die Versandkosten tragen wenn der Wert der Ware unter 40 Euro liegt.

Aber... naja, ganz ehrlich, die Rücknahme ist Kulanz deinerseits. Entweder du erstattest gar keine Versandkosten, oder aber du erstattest die einmalig. Aber Versand Hin und Versand zurück ? Nö.

 
Als Privatverkäufer kannst du Garantie/Gewährleistung ausschliessen.
Da kein technischer Defekt vorliegt, musst du das Handy nicht zurücknehmen.
Du kannst es auf Kulanz machen, wer dann aber die Portokosten, Verkaufsgebühren usw. tragen muss entscheidest du.
Genauso ob du für den Kaufpreis zurücknimmst, oder z.B. nur noch die Hälfte, weil es nicht mehr neuwertig ist.

Theoretisch kannst du jeden Betrag für eine Rücknahme anbieten, da du nicht in der Pflicht bist das überhaupt zu tun.
Ob der Käufer das dann annimmt oder nicht ist seine Sache.
 
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