Rechtsschutzversicherung

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Hallo,

ich möchte mir eine Rechtsschutzversicherung zulegen. Jetzt stellt sich für mich nur die Frage, was brauch ich?

- Verkehrsrechtsschutz ( möchte ich aufjeden fall), 1 Motorrad und Auto
- Privat ( Schadensersatz im Privatbereich) nötig?
- Arbeit und Beruf ( Arbeitsrecht, Kündigung etc) halte ich für noch nicht nötig? ABER, ohne moos nichts los, daher eigntlich nicht entbärlich.
- Wohnrechtsschutz ( bin Mieter) hier sehe ich ehrlich gesagt auch noch keinen dringenden handlungsbedarf

Im Grunde beantwortet sich meine Frage von alleine, allerdings habe ich nicht die Erfahrung.

ABER, wenn ich mich für diese Bereiche entscheide, was für Punkte sollte die versicherung abdecken?

Deshalb, was sind eure erfahrungen? welche versicherung haltet ihr für kompetent? bei welcher versicherung + rechtsschutzangebot seit ihr?


Ich will hier kein Tarifbashing oder Versicherungsbashing, mir ist nur wichtig, dass ich nachher eine Versicherung finde, die mir das bietet was ich eigentlich möchte/ brauche.
 
Ich würde bis auf Private Schadensersatzversicherung schon alle anderen drei Punkte abdecken.
Miete gibt es oft Probleme, sowie Verkehr und Arbeitsrechtschutz sowieso.

DAS und Advocard fallen mir ein und auch die ARAG.

Wichtig :
Wenn du dann mal einen Streitfall hast gehst du zum Anwalt deiner Wahl und unterschreibst kein Mandat, bevor der Anwalt selbst von deiner Versicherung eine Kostendeckungszusage einholt.
Dieses sollte man mit dem Anwalt ganz offen und souverän vorher klären.

Denn wenn deine Versicherung nicht Zahlen will (passiert oft), will der Anwalt trotzdem Kohle von dir (für "fast" nichts.)
 
Ja, ich bin nicht Rechtsschutz versichert, weil es IMMER nur Probleme gegeben hat. Die meisten Dinge deckt eine Rechtsschutzversicherung sowieso nicht.
 
in mietsachen kann man sich auch an den mieterschutzbund wenden. wobei man dort auch einen jährlichen beitrag zahlt. musste mal schauen was günstiger wäre...und wenn du wirklich ständig probleme mit dem vermieter hast dann schau dich nach was anderem um
 
ich betrete in der hinsicht totales neuland. gleiches gilt für die hausrat UND haftpflichtversicherung meiner wohnung.

aber fürs auto hätte ich wie gesagt gerne eine, die könnte man über den ADAC laufen lassen, was nicht mal 6 eur im monat kostet.
 
Also ich hatte als Mieter noch die Rechtsschutzversicherung via DMB.
Kann ich nur empfehlen, denn wenn mal was ist (und das ist meistens so beim Auszug/Kation) dann regeln die das ganz gut.
Zudem bieten sie Wohnungsübergaben an was äußerst hilfreich ist (gibt dann keinen Probleme).

Privatrechtsschutz ist so ne Sache. Rechtberatung kostet ca. 50 Euro und ein Rechtsverfahren ist immer schwierig. Zudem gibt es meistens einen Selbstbehalt der fast immer so hoch ist wie ein normaler Streitwert (ca. 1200 Euro Streitwert bedeutet ca. 300 Euro eigene Kosten für den Anwalt).
D.h. geht das Verfahren in einem Vergleich aus (was sehr oft der Fall ist) ist es fast schon unsinnig das ganze übder die Versichung laufen zu lassen.

Verkehrsrechtsschutz ist immer so ne Frage.
Bei Strafrechtsverfahren und anschließender Verurteilung zahlen die nicht, d.h. es ist fast immer ein Ausschlußklausel drin.
Beispiel: Strafverfahren wegen Fahrerflucht.
Da würde man das ganze benötigen aber die Kosten werden nur übernommen wenn es zu keiner Verutreilung kommt.
 
Da würde man das ganze benötigen aber die Kosten werden nur übernommen wenn es zu keiner Verutreilung kommt.
wenn man feigesprochen wird zahlt man doch sowieso nix, sondern es geht zu lasten der staatskasse. wozu dann ne versicherung?
 
Erm, ich glaube das stimmt nicht.
Wenn man freigesprochen wurde, muss der Kläger die Kosten übernehmen.
Kann er diese nicht zahlen muss man diese einklagen.

Du bekommst das Geld dann "maximal" wieder, weil man in den meisten Fällen einen Anwalt vorher zahlt.
Außer man hat soviel Rechtsstreite das man mit einem Anwalt einen Abschlagsdeal hat. Was im Privatbereich wohl eher nicht der Fall sein dürfte.
 
Also wenn das Verfahren eingestellt wird so ist es evtl. besser formuliert dann zahlst schon du normalerweise deinen Anwalt...
So meinte ich das.
Gewinnt man vor Gericht zahlt die Staatskasse oder der Kläger. Das ist klar.
 
Was hier wieder für Halbwissen zur Schau gestellt wird.

Man mus zunächst zwischen Zivilprozess und Strafprozess unterscheiden.

Belok hatte völlig Recht das die Staatskasse die Kosten trägt denn seine Antwort bezog sich auf das Posting über ihm dort ging es um einen Strafprozess. Die Rede war von einem Freispruch diese gibt es nur in Strafprozessen.



Bei einem Prozess trägt die Versicherung die Kosten. Es spielt keine Rolle wie der Prozess ausgeht. Die Versicherungen schauen sich aber wie bereits erwähnt vor dem Streit den Fall genau an und erteilen dann entsprechende Kostendeckungszusagen.
Sie können auch ablehnen mit der Begründung das die abgeschlossene Versicherung den Fall/Umstand nicht abdeckt.
 
Was hier wieder für Halbwissen zur Schau gestellt wird.

Man mus zunächst zwischen Zivilprozess und Strafprozess unterscheiden.

Belok hatte völlig Recht das die Staatskasse die Kosten trägt denn seine Antwort bezog sich auf das Posting über ihm dort ging es um einen Strafprozess. Die Rede war von einem Freispruch diese gibt es nur in Strafprozessen.



Bei einem Prozess trägt die Versicherung die Kosten. Es spielt keine Rolle wie der Prozess ausgeht. Die Versicherungen schauen sich aber wie bereits erwähnt vor dem Streit den Fall genau an und erteilen dann entsprechende Kostendeckungszusagen.
Sie können auch ablehnen mit der Begründung das die abgeschlossene Versicherung den Fall/Umstand nicht abdeckt.

=>http://www.rechtsanwaltbrieden.de/haeufige-fragen.html
"Wer trägt die Anwaltskosten, wenn ein Strafverfahren gegen mich eingestellt wird?

In der Regel Sie - leider. Denn nur bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse regelmäßig die notwendigen Kosten. Wird das Verfahren z.B. mangels hinreichenden Tatverdachts, geringer Schuld oder gegen Geldbuße eingestellt, wird dies vergütungsrechtlich so betrachtet, als sei die Beauftragung eines Anwalts nicht "erforderlich" gewesen - auch wenn die Einstellung des Verfahrens für Sie und Ihren Anwalt ein Erfolg ist.
"

Zudem ich würde dir DRINGEND anraten deinen Ton zu mäsigen.
Hier ist evlt. Halbwissen nur vorhanden aber zur Schau stellt es niemand sondern man will nur helfen.
 
der grund wieso ich auf eine rechtsschützversicherung aufmerksam geworden bin ist:

mir ist vor einigen tagen einer beim zurücksetzen drauf gefahren, dieser behauptet aber ich wäre Ihm drauf gefahren, das waren ca. 2kmh also minimale geschwindigkeit, an meinem auto gab es keinen schaden und er hat angeblich einen kratzer an der stoßstange (firmenwagen) durch den zusammenstoß ( kA ob der nicht schon vorher war)

dann hat der typ noch die polizei gerufen, das hat zur folge, dass er und ich, 35 eur gebühren zahlen müssen... es ist nicht viel geld aber wegen sowas die polizei rufen ist totaler quatsch. ich hab es zwar der zentrale und den polizisten vorort gesagt das ich das nicht wollte aber gut.

nun ja, ich sehs einfach nicht ein, jetzt da evntl. eine schadensteilung zu machen, weil der typ das lügen anfängt. Klar greift die versicherung nicht für diesen fall, aber ich habe nicht vor das ich irgendwann wegen sowas noch geld ausgeben muss, falls es vors gericht geht, oder sich die versicherungen einigen, eine "kostenteilung" anzustreben.
 
hört sich für mich nach teilschuld von beiden an, da nur schwer/gar nicht nachgewiesen werden kann wer nun wirklich schuld war. und wenn ihr beide gefahren seid dann seid ihr auch beide schuld (vorm gestezgeber). hier würde mich jetzt aber auch interessieren ob da ne rechtsschutz greift und für anwaltskosten etc. aufkommt, wenn man ne teilschuld hat. ich glaubs ja ehrlich gesagt nicht, lass mich da aber gerne eines besseren belehren
 
ich sagte doch, er ist mir drauf gefahren. also bin ich in diesem moment nicht gefahren, sondern gestanden. (hab sogar noch gehupt als ich den rückwärtsgang bemerkt habe) das alles lief ohne zeugen ab, bzw die haben sich zu schnell aus dem staub gemacht.

es steht halt dann aussage gegen aussage.

die polizei führt das unter "rangierunfall" also nichts gravierendes. trotzdem ärgerlich
 
ich weiß was du gesagt hast und glaub dir das auch gerne(hatte das nur falsch verstanden und dachte du wärst auch gefahren)...ändert aber nix an dem fakt das ihr beide ne teilschuld bekommen werdet
 
wird wsl darauf hinauslaufen, da es für beide versicherungen das "günstigste" ist, aber selbst da gibt es noch unterschiede, 30 / 70 oder 50/50 usw...
 
=>http://www.rechtsanwaltbrieden.de/haeufige-fragen.html
"Wer trägt die Anwaltskosten, wenn ein Strafverfahren gegen mich eingestellt wird?

In der Regel Sie - leider. Denn nur bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse regelmäßig die notwendigen Kosten. Wird das Verfahren z.B. mangels hinreichenden Tatverdachts, geringer Schuld oder gegen Geldbuße eingestellt, wird dies vergütungsrechtlich so betrachtet, als sei die Beauftragung eines Anwalts nicht "erforderlich" gewesen - auch wenn die Einstellung des Verfahrens für Sie und Ihren Anwalt ein Erfolg ist.
"

Du bringst hier etwas gewaltig durcheinander.

Die Einstellung eines Strafverfahrens ergeht durch die Staatsanwaltschaft. Dieses ist nicht zu Vergleichen mit einem Freispruch der erst nach Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft und Zulassung der Kammer, am Ende des Prozesses im Gerichtssaal vom Gericht gesprochen wird.

Dein Zitiertes ist daher eine unlogische unpassende Antwort auf meinen Post.

@ ElDonx

Wenn du die Hoffnung haben solltest das eine zum Jetzigen Zeitpunkt abgeschlossene Rechtschutzversicherung, die Kosten in deinem jetzigen Fall übernimmt befindest du dich in einem Irrtum.

Du hast ab Abschluss einer RV sogar noch 3 Monate Frist in dessen Zeitraum die Versicherung keine Fälle deckt.
 
Last edited:
jap 3-6 monate sperrfrist... das weiß ich.
mir ging es nur grundsätzlich auch um das thema, weil man sich so evntl. etwas geld und stress ersparen kann. wobei man sagen muss, ich beweg mich jetzt seit 6 jahren sehr aktiv im straßenverkehr und das ist der erste vorfall...
 
Du bringst hier etwas gewaltig durcheinander.

Die Einstellung eines Strafverfahrens ergeht durch die Staatsanwaltschaft. Dieses ist nicht zu Vergleichen mit einem Freispruch der erst nach Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft und Zulassung der Kammer, am Ende des Prozesses im Gerichtssaal vom Gericht gesprochen wird.

Richtig und wo sage ich was anders?
Das Problem und da greift die Versicherung, dass du bei der Einstellung deinen Anwalt zahlen mußt.
Ein Strafverfahren wirklich vor Gericht! zu bringen ist so ne Sache.
Ich persönlich würde immer erst auf die Einstellung gehen, denn vor Gericht und auf hoher See...(du kennst den Spruch).

@ TE: Ich verstehe das eh nicht. Wenn er einen Firmenwagen hat, dann ist das ganze für ihn persönlich eigentlich überhaupt kein Thema. Schadensmeldung an die Leasingfirma und wenn es nur ein Karter ist (den ich damals zig fach hatte) dann kostet das ganze ca. 50 -150 Euro bei Leasingrückgabe.
Also was soll so ein Aufstand...
Ich denke eher es ist kein Firmenwagen.
Ich würde so einen Fall immer meiner Haftpflicht melden und dann deine! Schadensschilderung einreichen.
Oft stellt der Gutachter dann einen Altschaden fest, dann wird es sehr lustig für ihn.
Ich hatte genau so einen Fall mal...
 
Richtig und wo sage ich was anders?
Das Problem und da greift die Versicherung, dass du bei der Einstellung deinen Anwalt zahlen mußt.
Ein Strafverfahren wirklich vor Gericht! zu bringen ist so ne Sache.
Ich persönlich würde immer erst auf die Einstellung gehen, denn vor Gericht und auf hoher See...(du kennst den Spruch).

@ TE: Ich verstehe das eh nicht. Wenn er einen Firmenwagen hat, dann ist das ganze für ihn persönlich eigentlich überhaupt kein Thema. Schadensmeldung an die Leasingfirma und wenn es nur ein Karter ist (den ich damals zig fach hatte) dann kostet das ganze ca. 50 -150 Euro bei Leasingrückgabe.
Also was soll so ein Aufstand...
Ich denke eher es ist kein Firmenwagen.
Ich würde so einen Fall immer meiner Haftpflicht melden und dann deine! Schadensschilderung einreichen.
Oft stellt der Gutachter dann einen Altschaden fest, dann wird es sehr lustig für ihn.
Ich hatte genau so einen Fall mal...

Also ich hab auch einen Firmenwagen und bei mir ist vertraglich festgehalten das ich in jedem Fall die Polizei rufen muss. Egal wie klein der Sachschaden ist!

Insofern kann ich den Beteiligten durchaus verstehen das er das getan hat. Und Aussage gegen Aussage.. ach komm, das hat dich jetzt 35,00 EUR gekostet und ein wenig ärger, aber das rechtfertigt noch keine Rechtschutz. Allgemein sind gute Rechtschutzversicherungen nicht gerade Preiswert (ich rede von einer ohne SB und inkl. kostenloser Hotline). Ich bin im ADAC (inkl. Verkehrsrechtschutz) und war im Mietschutzbund, das reicht eigtl. für 90% der Bevölkerung.
 
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