Israel: Hund zum Tod durch Steinigung verurteilt

oh nein... du gibst mit diesem thread starscream eine chance auf einen absurden, dümmlichen, schwachsinnigen und total weltfremden post.... und ich muss mir dann wieder mit der hand an den kopf schlagen, wovon ich mittlerweile schon beulen bekomme, was gar nicht schön ist und auch weh tut.

Ich hoffe du fühlst dich da schon n bisschen schuldig :/
 
Ich finde nicht nur die Steinigung, sondern die Idee an sich Tiere vor Gericht stellen zu können reichlich seltsam. :o

Hat das Gericht wenigstens Berufung zugelasssen? :D
 
Da der Hund ja Anwalt ist kann er sich vor Gericht selbst vertreten. Ich freue mich jedenfalls schon auf den Prozess. Da der Hund aber auch keinen Bart trägt was nach der Scharia vorgeschrieben steht dürfte der Prozess relativ kurz werden.
 
Der Hund trägt schon einen Bart, oder hast du schonmal nen Hund ohne Haare im Gesicht gesehen?
 
Ansonsten ließe sich auch noch kurzfristik improvisieren...

lifeofbrian.jpg


 
nennt mich Nostradamus...

au mein schädel -.-
 
Da der Hund aber auch keinen Bart trägt was nach der Scharia vorgeschrieben steht dürfte der Prozess relativ kurz werden.
Ich bin mal gespannt wie das Rabbiner Gericht reagiert wenn die Verteidigung mit der Scharia argumentiert :ugly Ja, der Prozess dürfte echt kurz werden ^^
 
Ich bin mal gespannt wie das Rabbiner Gericht reagiert wenn die Verteidigung mit der Scharia argumentiert :ugly Ja, der Prozess dürfte echt kurz werden ^^

Die sollten sich lieber einen Hindu als Verteidiger wählen. Der kann damit argumentieren, dass die Vergehen des Hundes/Anwalts für sein schlechtes Verhalten im vorherigen Leben bereits bei der Wiedergeburt über sein Karma abgegolten wurden und man in einem Rechtsstaat nicht zwei Mal für die selbe Sache bestraft werden dürfe! ^^
 
... und man in einem Rechtsstaat nicht zwei Mal für die selbe Sache bestraft werden dürfe! ^^
Ist die BRD jetzt kein Rechtsstaat mehr, weil das bei uns (wenn auch nur begrenzt) doch möglich ist?

Die ursprüngliche Meldung beunruhigt mich nur insofern, dass es keine Fortsetzung gibt wo dem Richter eine Zwangsjacke verpasst wurde.
Ein als Köter reinkarnierter Advokat der ins Gericht geht und da mit Fluch & Steinigung belegt wird... das ist ja noch geiler als der wiedergeborene Elvis den ich kenne.
 
Du hast natürlich völlig recht, dass man strafrechtlich nur einmal für dieselbe Sache verurteilt werden kann.
Ich war mal wieder etwas kleinkariert (sorry) und bezog meine Äußerung z.B. auf Disziplinarverfahren.
Da gibt's immer noch einen "Nachschlag", auch wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist (lustigerweise auch bei Freispruch).
 
Man kann in Deutschland nach einem Freispruch nochmal für das gleiche angeklagt werden?
 
Wenn man vors Landes- oder Bundesgericht in Berufung oder Revision geht oder?
 
Das ist Berufung des selben Verfahrens. Gemeint ist, dass jemand nach einem endgültigen Freispruch nicht nochmal von neuem für eine Tat verurteilt werden kann, wenn ein endgültiges Urteil gesprochen wurde.
 
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