Gerichtskostenunterstützung?

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Also...
Mein Vater hat die Scheidung gegen meine Mutter von gericht durchgesetzt... Er war der Kläger... nun kam heute die Rechnung ins Haus das meine Mutter 250 € an das Gericht zu zahlen hat. Den anderen Teil, den mein Vater zahlen müsste(1000€?) übernimmt der Staat, da mein Vater einen auf arm macht... nun ist die frage kann meine Mutter das selbe beantragen? da wir(meine mutter und ich) wirklich kein geld über haben, da meine mutter mit ca. 1200€ ein Haus und unser beides Leben finanziert und da kein geld über ist....
geht das, dass meine Mutter so eine hilfe beantragt und wo geht das?

Ach was ihr noch wissen solltet... zu meinem vater gehen, geht und will ich nicht...
 
*auf ADMI wart*

hm also beratungshilfe kann man auch bekommen, falls man ein eigenheim/haus hat
kp wies bei gerichtskostenerstattung is...

http://www.alleinerziehend.net/alleinerziehendinfo104.html
Prozesskostenhilfe
2. Möglichkeit
Herr Neulack zeigt sich bei dem Gespräch mit der Rechtsanwältin uneinsichtig. Er verweist sie an seinen Hausanwalt. In dem nun folgenden Telefongespräch versteht Herr Fröhlich nur noch "Bahnhof". Es ist viel die Rede von "Wandlung", "Minderung", "Mängeleinrede", "Gewährleistungsansprüchen" und Ähnlichem. Schließlich meint der Anwalt des Herrn Neulack, dass man jetzt um eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit wohl nicht mehr herum kommt und legt auf.

Herr Fröhlich ist entsetzt, denn er sieht nun Prozesskosten auf sich zukommen.

Frau Hilfreich kann ihn jedoch beruhigen.
Zum einen sei nicht damit zu rechnen, dass man den Prozess verliert, so dass der Gegner ohnehin alle anfallenden Kosten tragen muss, zum anderen gebe es ja die Prozesskostenhilfe.

Wer erhält Prozesskostenhilfe?
Jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Wann man von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Anwalts völlig befreit ist, bzw. in welchen Fällen eine Ratenzahlungsverpflichtung besteht, ist beispielhaft weiter unten dargestellt. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.
Zum Vermögen gehören insbesondere auch ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss (z.B. nach Unterhaltsrecht gegen einen Ehegatten) oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz hinsichtlich der Prozesskosten (z.B. gegen eine Rechtsschutzversicherung).


btw: was man bei dem link so liest, klingt, als ob man das vorher beantragen müsste :o
 
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Ich würde euch empfehlen sich an die Beratungsstelle des urteilenden Gerichts zu wenden und dort nachzufragen.
Ganz wichtig ist auch das ihr euren finanziellen Engpass vor Fälligkeit der Gebühr beim Gericht kundtut.
Drücke euch die Daumen das es für euch gut wird.

Gruß Robi
 
Normalerweise muss man so etwas vorher klären. In meinen Gesetzestexten habe ich beim groben Überfliegen erstmal nichts relevantes gefunden. Die Suche ist auch eher zufällig, da noch einige Angaben notwendig wären. Wenn ihr vor Gericht wart, dann hattet ihr wahrscheinlich auch einen Rechtsanwalt. Mit diesem oder mit einer externen Rechtsberatung kommst du da sicherlich weiter.
Irgendwie ist mir unverständlich, dass diese doch sehr relevante Sache, nicht vorher einmal angesprochen wurde. Spätestens bei der Urteilsverkündung hat der Richter oder jemand anderes doch bestimmt die Worte (Die Kosten des Gerichtsverfahrens gehen zu Lasten des/der ...) sagen müssen. Dann sollten alle wissen, wo der Hase läuft und sich dementsprechend äußern.
 
Beratungshilfe bringt einen hier nicht weiter, da damit nur die Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten abgedeckt werden. Für gerichtliche Verfahren gibt es keine Beratungshilfe.

Für ein gerichtliches Verfahren wäre Prozesskostenhilfe das was man beantragen sollte. Damit man diese gewährt bekommt muss man folgende Voraussetzungen erfüllen.

- Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglichen es einem nicht die Prozesskosten zu tragen oder man kann diese nur auf Raten bezahlen. (Ein Millionär wird wohl kaum PKH bekommen.)

Wichtig: Für Einkünfte, Vermögen, Familienstand etc. braucht man möglichst aktuelle Belege. Diese am Besten gleich mitnehmen wenn man beim Gericht fragt.

- Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen, d. h. so viel wie: "Keinen Rechtsstreit anfangen den ein vernünftiger Mensch nicht anfangen würde."

- Hinreichende Aussicht auf Erfolg: Das ist im diesem Fall wohl der Knackpunkt, es sollte zumindest warscheinlich sein, dass man den Rechtsstreit gewinnt. Daraus folgt auch, dass nur eine Prozesspartei PKH bekommen kann, da ja nur eine Seite diese Voraussetzung erfüllen kann.
Wenn deinem Vater PKH zugesagt wurde, kann das deiner Mutter nicht mehr zugesagt werden. Nach dem Urteil sind im Punkto Erfolgsaussicht die Würfel ja schon gefallen.

Wie Talatavi sagte, solltet ihr euch mit dem zuständigen Gericht in Verbindung setzen. Selbst wenn ihr keinen Berechtigungsschein für PKH bekämt, könntet ihr zumindest versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

P. S.
Für PKH ist immer das Amtsgericht (des Beantragenden) zuständig. Das trifft auch dann zu, wenn der Streit vor dem Landgericht stattfindet.

*edit: Das ist eine Familiensache, bei Familiensachen besteht Anwaltszwang. Eigentlich müßte euer Anwalt PKH beantragt haben, wenn ihr die Kosten wirklich nicht tragen könnt und er dies auch wußte.
 
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Zusammenfassend kann man also sagen, dass keiner versteht, warum das nicht vorher geklärt wurde bzw. ob uns Sachverhalte vorenthalten werden, die uns zu fehlerhaften Rückschlüssen führen.

@Touji
Klingt sicher, welche Rechtsgrundlage gibts denn dafür? Würde mich rein privat auch mal interessieren. Bist du zufällig in Ausbildung (in deinem Subforum fiel das Wörtchen Azubi :D) bei einem Rechtsanwalt (Rechtsanwaltsgehilfe) oder grad in Praxis befindlicher Jurastudent? Wärst mit Fix, Talatavi und mir Nummer 4 im Bunde :D
 
-Admi- said:
@Touji
Klingt sicher, welche Rechtsgrundlage gibts denn dafür? Würde mich rein privat auch mal interessieren. Bist du zufällig in Ausbildung (in deinem Subforum fiel das Wörtchen Azubi :D) bei einem Rechtsanwalt (Rechtsanwaltsgehilfe) oder grad in Praxis befindlicher Jurastudent? Wärst mit Fix, Talatavi und mir Nummer 4 im Bunde :D

Ausbildung zum ReNo-Fachangestellten, 2. Lehrjahr. :D

Rechtsgrundlage..hm..ich weiß nur, dass es wohl in der ZPO stehen muss. Da ich die hier zu Hause nicht rumliegen habe, weis ich nicht welche §en das sind. Wenn man google glauben kann, müßte es irgendwo in dern 110ern sein.
 
§§ 114 - 127a ZPO um genau zu sein ;) (So eine Gesetzessammlung ist schon was feines)
Wäre aber zu viel zum abschreiben. Dort steht dann, wann wer und wieviel Hilfe gewährt wird. Allerdings bräuchte man dann eine Unmenge mehr an Daten über den Sachverhalt.
Im Grunde hat es Touji aber ganz gut zusammengefasst.

Ähm ReNo...Rechtsnotar? Die Abkürzung sagt mir grade gar nix :)
 
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Für Zusammenhänge habe ich mein Fachkundebuch. Warum selbst Gedanken machen, wenn das schon wer anders getan hat. :D

ReNo steht für Rechtsanwalts- und Notars-..
 
also muss meine mutter mit den kontoauszügen der letzten zeit zum amtsgericht gehen und sich da durchfragen? Oder wisst ihr an was für eine Stelle man sich da genau wenden muss?
aber schonmal danke für die schnelle hilfe :)
 
§117 Zivilprozessordnung:

(1) Der Antrag auf Bewilligung der PKH ist bei dem Prozessgericht (also dort, wo eure Verhandlung war) zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden.

Weiterhin:
Inhalt des Antrags:
-Streitverhältnis (unter Angabe von Beweismitteln)

dem Antrag beizufügen:
-Erklärung der Partei (damit sind die Streitparteien gemeint, also deine Mutter) über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen, Lasten)
 
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Ich glaube nicht, dass Kontoauszüge allein ausreichend wären. Man braucht halt möglichst aktuelle Belege über sämtliche Einkünfte und über sein Vermögen. Wenn man z. B. Geld vom Leistungszentrum für Arbeitssuchende erhält, müßte man das mit einem möglichst aktuellen Bescheid nachweisen, wenn man Arbeitnehmer ist bräuchte man halt eine möglichst aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber usw.
Man muss das alles belegen können.

Selbst wenn man die Voraussetzungen dafür, dass das Gericht die Kosten übernimmt, nicht erfüllt, dann versucht man halt eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
 
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