• Wir werden in den nächsten Tagen verschiedene Wartungsoperationen und Optimierungen am Server durchführen. Es wird zu mehreren Ausfällen kommen, die teilweise auch mehrere Stunden umfassen können.

ebay frage?

Joined
Mar 17, 2003
Messages
4,443
Points
0
Also ich habe was auf ebay ersteigert für ca 100€, versand war unversichert und es war ein privatverkäufer was für chancen habe ich das geld wieder zu bekommen?
 
nicht viel denk ich wenn man nicht über diesen speziellen Service von Ebay das Geld geschickt hat :o
 
wenn ich dich recht verstehe, hast du eine aktion über einen artikel gewonnen (preis 100 €). der verkäufer hat gesagt das er es abgeschickt hat, und es kam nie bei dir an, soweit richtig??

wenn das so seien sollte, dann kriegst du dein geld nich wieder, es sei denn du kannst beweisen das er das paket (den ersteigerten artikel) nicht abgeschickt hat.
-beim verlust eines pakets bei einem unversichertem versand würd dir nix ertstattet, weil sonst wäre es ja ein versicherter versand-
 
hm was is nu genau passiert ?
die ware kahm nicht ? ware kaputt bzw entsprach nicht dem was angeboten war oder entsprach nicht deinen erwartungen ?......
 
is gar nich angekommen, er hat aber gemeint die ware abgeschickt zu haben, aber hat keinen Zettel oder Beleg da er nie einen mitnimmt. Also ist da nichts zu machen? FÜr 100€ würde sich ein anklage auch nicht lohnen denke ich.
 
Drück ihm ne fette negative rein mit Warnung für andere user. Mehr kannste ned machen :(
 
FÜr 100€ würde sich ein anklage auch nicht lohnen denke ich.

nee, das würde absolut nicht im verhältnis stehen.
wie schon gesagt, drück ihm eine sehr negative bewertung rein (mehr kannste nich machen)
 
Last edited:


gib ma den Ebay-Namen von dem Typen, damit andere gewarnt sind


dass er keine Belege mitnimmt kann ja sein (obwohls sehr unwahrscheinlich ist), aber wenn das Ding wirklich auf der Post verloren gegangen ist (mir ist das schonmal passiert), dann hossa :D

bei 100€ macht ja ja wohl nen versicherten Versand, zumal das kaum mehr kostet und du bist auf der sicheren Seite wenn nix ankommt (dann kann sich der Andere nämlich nich rausreden mit "ich nehm keine Belege mit")

hast dir vorher nich die Bewertungen angeguckt ?
 
Die Bewertungen waren zu 99,6 % in ordnung. Naja also zu machen is da nix, gibt halt immer schwarze schafe :(
 


wie gesagt, en bisschen auch selber Schuld wegen unversicherten Versand - trotzdem kagge gelaufen, schade ums Geld :/


und nu gib ma den Namen ^^

 
aso ja hier haste deinen namen^^ robschik vielleicht isses ja wirklich bei der post abhanden gekommen soll gar nicht so selten vorkommen^^
 
Bei anderen Artikeln, die wesentlich mit weniger über die Bühne gingen war der Versand versichert.
 


hm, also die Bewertungen sind nit gerade gut Oo

auch viele Positive ham da was zu bemängeln.

Und der hat nichmal, obwohl er seit über 3 Jahren dabei ist am Post-Ident Verfahren teilgenommen.


Ich hät da nich gekauft, aber das hilft dir jetzt auch nich weiter :D
 
Ist krass wie manipulativ ich als Kerl doch bin. :eek

Der einzige Grund warum ich mit dir mitfühle ist dein Avatar. :|
 


wassen überhaupt los Moof, bisch so aktiv in letzter Zeit ^^

 
och ich bin jetzt seit einem Jahr hier wieder aktiv. Und jetzt wo CuC3 langsam im kommen ist muss man ja mal ein bissel präsenz zeigen. ;)

Ausserdem ist das UF ein guter Zeitkiller der einen davon abhält was lernen zu müssen. Und eigentlich sollte ich schon längst mehr für die Uni machen...
 
Der Verkäufer muss dir beweisen, dass er das Paket abgeschickt hat. Dafür reichen der Beleg von der Post oder ein Zeuge der bestätigt, dass die Ware verpackt wurde und abgegeben wurde.

Ich persönlich hätte die 100€ nicht abgeschrieben..
 
►Meine Ware ist nicht angekommen - was kann ich tun?
Ist der Verkäufer privat oder gewerblich tätig? Bei einem gewerblichen Verkäufer könnte man eine Übersendung innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang erwarten, bei einem Privatverkäufer auch einige Tage länger. Berücksichtige hierbei Überweisungs- und Postlaufzeiten. Bei Bedenken, schreibe doch einfach deinen Verkäufer kurz an ob der Betrag schon eingegangen ist und der Artikel schon versendet wurde.
Wenn dein Verkäufer privat handelt und du unversicherten Versand bewusst gewählt hast, liegt das Transportrisiko nach Abgabe beim Versandunternehmen bei dir. Schau hier rein: Rechtliches zu Online-Auktionen
Der Verkäufer sollte ein berechtigtes Interesse daran haben, dass du deine Ware erhältst.
Unabhängig von der Versandart kann der Absender einen Nachforschungsantrag bei der Post veranlassen. Allerdings macht dies erst nach 14 Tagen wirklich Sinn. Dazu geht der Verkäufer in sein Postamt und füllt das notwendige Formular aus oder ruft die kostenpflichtige Telefonnummer der Post an (6ct je Anruf): 01805/3333.
Ist die Sendung versichert verschickt worden und hättest du den Identcode, der sich auf dem Einlieferungsbeleg befindet, könntest du den Versand innerhalb Deutschlands hier nachvollziehen:
● Einschreiben bei der Post ● Versichertes Paket – DHL ● Pakete von Hermes ● Pakete von GLS ● Pakete von UPS

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4122


http://pages.ebay.ch/help/buy/ia/artikel_nicht_erhalten.html





Problemist folgendes.
Da der Futzi Privatman ist (obwohl, bei so vielen Verkäufen müsste der eigentlich nen Gerwebe anmelden, scheint ja nachhaltig zu sein ;) ) gilt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

aber, der Type kann dir ja auch nicht beweisen dass er den Artikel bei der Post aufgegeben hat.
wende dich mal an Ebay



zusammenfassung:

http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4122

4.1.2.2 Ich habe von privat etwas ersteigert. Der Verkäufer behauptet, daß er die Sendung zur Post gebracht hat, was er nicht beweisen kann. Sie ist aber nie angekommen.
Wie in 4.1.2.1 beschrieben, sollte man (auch bei Briefen und Päckchen) zunächst die Möglichkeit ausnutzen, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.

Bleiben die Nachforschungen ohne Ergebnis, bietet sich folgende Rechtslage: Grundsätzlich geht das Risiko mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über (§ 447 I BGB). Hat die Übergabe stattgefunden, hast Du Pech gehabt. Daher ist die Frage, ob sie überhaupt stattgefunden hat. Wenn der Verkäufer keinen Beleg dafür hat, daß die Ware an Dich losgeschickt worden ist (Einlieferungszettel, Zeugenaussage eines Bekannten oder des Postbeamten), dürfte er auch nur wenig Chancen haben, wenn das Ganze vor Gericht gehen sollte - selbst wenn er die Kaufsache tatsächlich verschickt hat ... soviel zum Thema "Recht haben und Recht bekommen".

Ganz schlecht würde es für den Verkäufer aussehen, wenn Du ihn aufgefordert hättest, die Sendung versichert (also z.B. als Paket) zu verschicken und er sich nicht daran gehalten hätte: entsteht Dir dadurch nämlich ein Schaden, muß er Ersatz leisten (§ 447 II BGB).

sag ihm er soll diesen NAchforschungsantraggedöns machen und wenn dabei nix rauskommt sag ihm dass du es zum Anwalt trägst (das androhen reicht meistens)

hau ihm auch die §§ um die Ohren.


Du hast viel bessere Chancen als ich vorhin noch dachte ^^
 
Nagut dann werde ich das mal versuchen aber Gericht würde idiotisch sein da ich da viel mehr geld verlieren würde aber trotzdem danke, vielleicht klappts ja :D
 
Wann hat ers denn verschickt und wie lange wartest schon? Ned immer gleich vorzeitig in panik geraten ^^.
 
Back
Top Bottom