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Finanzkanzlei I.

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Mar 24, 2003
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In diesem Thread finden alle finanziellen Angelegenheiten auf Reichsebene statt. Amtliche Anfragen an den Finanzkanzler hierrein!

Die Staatsbank findet ihr hier.


Ämter

Kanzler der Finanzen: Roland

Commerzienrat von Johannesburg: unbesetzt
Commerzienrat von Bärenburg: unbesetzt
Commerzienrat von Waldeck: unbesetzt
 
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Gesetze & Vorschriften

Finanzgesetze


I. Allgemein:

§1: Das Verleihen von Geld ist grundsätzlich verboten. Davon ausgeschlossen sind die Staatsbank und vorschriftsmäßig angemeldete und geführte Geldleihen.

§2: Das Gießen von Münzen ist verboten. Das Recht, Burgländische Taler zu gießen haben einzig und allein die Gießereien in Johannesstadt unter der Aufsicht des Finanzanzlers und mit Erlaubnis des Erzherzogs.

§3: Jeder Amtsinhaber hat innerhalb von zehn Tagen ein Konto bei der Staatsbank einrichten zu lassen.


II. Steuern:

- Grundsteuer (GS): Jeder Bürger * hat monatlich einen BTG als Grundsteuer zu zahlen. Der zuständige Commerzienrat überwacht das und leitet die Gelder direkt an die Staatskasse weiter.

* Ausgenommen sind alle weltlichen und geistlichen Amtsträger.

- Handelssteuer (HS): Jeder Händler und Handwerker, der über eine Handelslizenz verfügt, hat 10% seiner im monatlichen Finanzbericht angegebenen Einnahmen als Handelssteuer abzugeben. Die Gelder kommen zunächst in die Schatzkammer des jeweiligen Landes.

- Lohnsteuer (LS): Jeder Arbeiter hat sein monatliches Gehalt mit 10% zu versteuern. Die Gelder kommen zunächst in die Schatzkammer des jeweiligen Landes.

- Landessteuer (LaSt): Jedes Land hat im Monat 100.000 BTG an die Staatskasse abzugeben. Falls die Einnahmen aus HS und LS dafür nicht ausreichen, darf der Commerzienrat im Einverständnis seines Barons und des Finanzkanzlers weitere Steuern für die Bürger seines Landes erheben, oder bereits vorhandene Steuern (HS oder LS) erhöhen. Die GS zählt nicht zum Besitz des Landes und darf deshalb auch nicht für die LaSt verwendet werden.

- Immobiliensteuer (IS): Jeder Bürger Burglands, der im Besitz einer Immobilie ist, hat diese zu versteuern. Gebäude mit einem Gesamtwert von bis zu 2.000 BTG werden mit monatlichen 5% versteuert, Gebäude bis zu einem Wert von 20.000 BTG mit 10% und Gebäude mit einem Gesamtwert von mehr als 20.000 BTG mit 20%. Die Immobiliensteuer wird direkt in die Staatskasse gezahlt. Von der IS befreit sind Würdenträger ab dem Titel Graf.

- Amtssteuer (AS): Bis zum Titel Freiherr werden vom monatlichen Gehalt jedes Amtsinhabers 10% abgezogen. Davon befreit sind außerdem die Commerzienräte und der Finanzkanzler.

- Kirchenzehnt (KZ): Einzusehen bei den kirchlichen Gesetzen.


Handelsgesetze

§1: Handel jeglicher Art ist ohne Lizenz verboten. Handelslizenzen dürfen nur vom Kanzler der Finanzen oder einem von ihm offiziell beauftragten erteilt werden.

§2: Jeder Händler hat bei der Gründung eines Unternehmens ein Betriebskonto zu eröffnen und regelmäßige Finanzberichte bei der Kanzlei abzugeben.

§3: Nur ein Meister darf ein Geschäft gründen.

§4: Handel mit illegalen Waren ist verboten. Die Justiz entscheidet, welche Waren illegal sind.

§5: Der Kanzler der Finanzen hat das Recht, jeden privat geführten Betrieb sofort schließen zu lassen. Er hat außerdem die Möglichkeit, einen sofortigen (zeitlich begrenzten) Produktionsstop für bestimmte Waren, gültig für ganz Burgland, zu verhängen.

§6: Jeder Händler ist für sein eigenes Unternehmen verantwortlich. Es gelten die von den Gilden und Innungen vorgegebenen Richtlinien für Verkauftspreise. Wer sich nicht daran hält, kann seine Handelslizenz verlieren.
 
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Eröffnung

Hiermit sei die Kanzlei der Finanzen nun offiziell eröffnet. Die Gesetze treten in Kraft, sobald sie der Erzherzog abgesegnet hat.
 
@ Finanzkanzler

Zuerst: Glückwunsch zu Euren Finanzgesetzen. Sie sind gut ausgearbeitet und nicht zu kompliziert. Gefällt mir.

Zum Aufsichtsrat der Staatsbank würde ich vorschlagen, daß der klerikale Vertreter immer der Kardinalprotector der Administration ist. Wenn das Amt unbesetzt ist nimmt der Kardinalbischof diese Aufgaben übergangsweise wahr.
Findet dies Zustimmung?
 
@ Kardinalbischof

Euer Vorschlag wird sofort übernommen. Ich wollte dies ohnehin von Euch entscheiden lassen.
 
@ Finanzkanzler Roland

Johannes betritt die Finanzkanzlei, lässt seinen Begleithof außen vor und konsultiert Roland im Geheimen.

Freiherr Roland, Wir haben ein Anliegen und würden gerne Euren geschätzten Rat dazu einholen. Wir geruhen nämlich mit dem Gedanken zu Spielen all den Vertriebenen (diejenigen, die ihre Ämter und Listung im Finanzthread des M*****landes verloren haben), ihr Kapital und ihre Immobilien hier anzuerkennen bzw. mit dem Gegenwert errichten zu lassen.

Wir haben die Dokumente bereits sichten lassen und bereits eine Auflistung der Vermögensverhältnisse erstellen lassen.

Betroffen wären bisher: Der Kriegskanzler, der Justizkanzler und Unsere Wenigkeit. Für alle anderen Honoratioren und Bürger gelte der aktuelle Stand des heutigen Tages, wenn sie geruht seien dies später in Anspruch zu nehmen.
(OT: habe die entsprechende Seite abgespeichert und schon mal alle Werte umgesetzt. Otende)

So ihr Unsere Ansicht teilt lassen Wir umgehend die Buchungen mit den entsprechenden Datensätzen veranlassen.

Verlautbaret also was Eure Gedanken darüber zu sprechen vermögen, geschätzter Kanzler der Finanzen?
 
@ Johannes

Werter Erzherzog,

Euer Anliegen weckt mein Interesse. Wir sollten nach Eurer Rückkehr noch einmmal darüber reden.
 
Verfügung

Hiermit wird entschieden und verfügt, dass das Amt des Verwalters der Staatsbank von nun an mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 500 BTG vergütet wird.

Dem stellvertretenden Verwalter der Staatsbank sollen von nun an 250 BTG zustehen, ebenso jedem Mitglied des Aufsichtsrates.

Erlassen zu Johannsburg am 14. April im Jahre des Herrn Anno 1649.
 
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Offizielle Mitteilung I

Hiermit sei verfügt, dass das Amt des stellvertretenden Verwalters der Staatsbank von nun an vom ältesten Commerzienrat Burglands besetzt wird. Als dieser wird Mauricius D'Amore zum stellvertretenden Verwalter der Staatsbank ernannt. Ihm stehen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 250 BTG monatlich und eine beratende Rolle in der Staatsbank zu.
 
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Offizielle Mitteilung II

Hiermit sei verfügt, dass das Amt des weltlichen Aufsichtsratsmitglieds der Staatsbank von nun an vom ältesten Justizrat Burglands besetzt wird. Als dieser wird Simon Mond neben Pádraig Pearse zum Aufsichtsratsmitglied der Staatsbank ernannt. Ihm steht eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 250 BTG monatlich zu und er hat das Recht und die Aufgabe, sich in die Tätigkeiten des Verwalters der Staatsbank einzumischen.
 
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@ Roland.

Heute musste der Ausnahmezustand über Waldeck verhängt werden. Bitte kommt sofort zur Lagebesprechung in die Justizkanzlei.


gez.
 
@ Roland

Mit den Worten “Grüßt Gott geschätzter Roland,“ betritt Johannes die Finanzkanzlei.
„es stellte sich Uns - bei der jüngsten Aktendurchsicht - unweigerlich die Frage ob es Euer wahrhaftiger Ernst ist 10.000 BT als „Aufwandentschädigung“ für die Verrichtung Eurer Amtspflichten zu erheben?:eek

Ferner sollten wir überlegen ob 250 BTS als „Aufwandentschädigung“ für die Aufsichtsräte und Stellvertreter nicht ausreichen würden... ;)

Wie steht ihr denn zur vorgeschlagenen „Vermögensanerkennung“ (Betriebs- und Geschäftsvermögen ausgeschlossen.)?
 
Der neue Finanzkanzler Adam findet Zahlen genauso toll wie sein großes Idol Johannes. Deshalb ordnet er an, daß alle Finanzberichte noch einmal neu erstellt werden müssen. Der letzten 120 Jahre.
 
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