Raubkopien - NEWS -

IceCold

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Das Bundeskabinett hat heute eine Neuordnung des Urheberrechts verabschiedet. Es zieht engere Grenzen und schafft Rechtssicherheit für Privatkopierer.

So bleiben Privatkopien für Angehörige und Freunde auch in Zukunft legal - wenn dazu nicht der Kopierschutz des Datenträgers umgangen wurde. Auch die Kopie von der Kopie ist legal, aber auch hier: Wurde irgendwann die CD geknackt, ist sofort die Grenze zum Illegalen erreicht. Dann drohen Haftstrafen. Wichtig ist auch die Vorlage: Wenn die Privatkopie aus einer illegalen Tauschbörse gezogen wurde, ist das Ganze illegal. Und auch dann droht Haft.

Illegal sind:
- Die Kopie eines geschützten Datenträgers.
- Privatkopien ab 10 Stück, dann geht der Gesetzgeber von einer
gewerblichen Kopie aus.
- Rechtswidrig genutzte Vorlagen (neue Filme aus Internet, illegale
Musiktauschbörsen etc.)

Und die Musik- und Filmindustrie erhält in Zukunft wohl mehr Geld für die Privatkopien. Die Gerätehersteller von Kopiergeräten müssen einen Beitrag leisten, damit die Rechte bezahlt werden, dieser Beitrag wird auf die Gerätepreise umgelegt.

Damit bleibt Bundesjustizministerin Zypries weit unter den Forderungen von CDU-Abgeordneten. Diese fordern stärkere Bestrafungen von Raubkopierern und eine viel straffere Regelung zur Privatkopie.

quelle : Rtl2.de
 
Ich frag mich nur noch wie man Kopien machen soll ohne den Kopierschutz zu umgehen :?
 
Das frag ich mich auch.
Btw Danke für die News :)
 
Vielleicht soll man sie vom Fernseher abfilmen und dann dem Kollegen mitgeben.
 
würd mich mal interessieren was die CDU da ursprünglich verlangt hat. naja....ich find sowas beschissen. haftstrafe für raubkopien....lächerlich :nono

da wird man mit sexualstraftäter und so ne kacke zusammengesteckt weil man cds gebrannt hat -.-
 
zehn filesharer und ein ESEL Oo ^^

meinen die damit ein esl - admin?
 
raubkopierer.gif
 
ihr seit einfach nur zu hol um ordentlich zu lesen =]
 
Falsch! Es hat sich tatsächlich nichts Relevantes geändert. Die seit 2003 gängige Rechtspraxis wurde hiermit nur nochmal explizit in einer Rechtsnorm abgefasst. Und das sogar mit einer umstrittenen Regel im Sinne der lieben Kleinen ;)

Bezüglich Sicherheitskopie. Ich habe noch nie eine Sicherheits-CD/DVD benötigt. Wenn man pfleglich mit den Scheiben umgeht, halten die auch ne Ewigkeit. Und ja, Raubkopien sind illegal und Scheinheiligkeit hilft darüber auch nicht hinweg.

Quelle: ARD

Neues Urheberrecht
Privatkopien weiter im bisherigen Umfang erlaubt

Auch nach der geplanten Reform des Urheberrechts werden Geburtstagspartys nicht ohne die Mix-CDs eines befreundeten Musikfans auskommen müssen. Die jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Modernisierung des Gesetzes sieht weiterhin Privatkopien urhebergeschützter Werke vor. Voraussetzung ist jedoch, dass dabei kein Kopierschutz umgangen wird. Eine große Einschränkung, denn damit sind inzwischen alle DVDs und auch vor allem die populärsten CDs ausgestattet. Allerdings gilt diese Regelung so bereits seit 2003.

Ebenso Voraussetzung für die Legalität der Kopie ist, dass die Vorlage nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Nach dem von Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegten "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle ist auch der Vertrieb rechtswidrig erstellter Kopien weiter strafbar. Ein Recht auf Privatkopie zu Lasten des Rechtsinhabers gebe es nicht, betonte Zypries.
Zypries: Geltende Rechtslage ändert sich nicht

Nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde eine so genannte Bagatellklausel, nach der rechtswidrige Vervielfältigungen in geringem Umfang - bis zu etwa zehn Kopien - straffrei bleiben sollten. Damit sollte unter anderem eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" vermieden werden. Die Unterhaltungsbranche aber auch die Union hatten sich heftig gegen die Klausel gewehrt. Durch sie würde ein "rechtsfreier Raum" geschaffen, so die Kritik.

"In der Sache bleibt es dabei, dass sich an der geltenden Rechtslage nichts ändert", sagte Zypries. Die Ministerin betonte, dass mit dieser Regelung nicht dem rechtswidrigem Kopieren Vorschub geleistet, sondern lediglich Klarheit in der Debatte geschaffen werden sollte. In der Praxis sei es schon heute so, dass Bagatelldelikte von den Staatsanwälten nicht verfolgt würden.

Einen neuen Weg geht der Gesetzentwurf bei der Vergütung der Urheber. Sie soll künftig zwischen den Herstellern von Geräten, mit denen Kopien angefertigt werden können, und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Gesetzlich festgeschrieben wird eine Obergrenze von fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Geräts.

Frankreichs Gesetzgeber schon weiter

Während in Deutschland seit Jahren an Novellen des Urheberrechts gefeilt wird - oft auf Drängen der Rechteinhaber aus Musik- und Filmindustrie - beschloss Frankreichs Nationalversammlung jetzt einen Bußgeldkatalog für Raubkopierer: Pro Verstoß werden künftig mindestens 38 Euro fällig.
 
"Legale Privatkopie künftig kaum noch möglich

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum neuen Urheberrecht verabschiedet. Nach dem von Bundesjustizministerium Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Entwurf bleiben zwar Privatkopien auch in digitaler Form erlaubt. Aber "das Knacken von Kopierschutz ist verboten", stellte die Ministerin am Mittwoch in Berlin klar.

Das Umgehen des Kopierschutzes, mit dem die populärsten CDs und alle DVDs ausgestattet sind, kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Unerlaubt bleibt zufolge auch in Zukunft eine Privatkopie von einem rechtswidrigen Angebot im Internet. Auch der Vertrieb rechtswidrig erstellter Kopien verstößt gegen das Gesetz kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Keine "Bagatellklausel"
Allerdings bleibt den Verbrauchern eine kleine Lücke: So könne der Staatsanwalt nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung, ein Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering sei und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestehe, erläuterte Zypries. Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fälle so. Die ursprünglich vorgesehene "Bagatellklausel", nach der Verbraucher straffrei bleiben sollten, wenn die Zahl der Kopien gering sei und sie nur dem privaten Gebrauch dienten, wurde auf Drängen der Union aus dem Entwurf gestrichen. Damit wollte Zypries eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" vermeiden.

Die Gesetzesänderung soll aller Voraussicht nach im kommenden Jahr in Kraft treten. Das Gesetz sieht zudem eine Vergütung der Urheber vor: Diese soll zwischen den Herstellern von Geräten, mit denen Kopien angefertigt werden können, und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden. Der Vergütungsbetrag soll dem Entwurf "angemessen" sein.
Vergütung von bis zu fünf Prozent
Der Entwurf sieht eine Obergrenze für die Vergütung von fünf Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Gerätes vor. In Streitfällen entscheidet eine Schiedsstelle oder als einzige Instanz das Oberlandesgericht. Bisher waren die auf den Kaufpreis aufgeschlagenen Abgaben für Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte detailliert im Gesetz geregelt.

Der Entwurf der Justizministerin regelt auch den Umgang mit zukünftigen Nutzungsarten. Bisher muss ein Verwerter, der ein Werk auf neue Art - etwa auf CD - nutzen will, sich mit Urhebern oder Erben einigen. Nun kann ein Urheber schon jetzt im voraus über die Veröffentlichung seiner Werke auf zukünftigen Medien entscheiden. Öffentliche Bibliotheken, Museen und Archiven dürfen ihre Bestände auch an elektronischen Leseplätzen zeigen. "

www.n24.de

Wenn man pfleglich mit den Scheiben umgeht, halten die auch ne Ewigkeit

Das kannste so nicht sagen.... oftmals passiert das Zerbrechen durch Produktionsfehler. zb. hatte ich mir mal Worms 3D gekauft (-.-) wollte CD aus der Hülle nehmen und hatte 2 hälften in der Hand (war nicht angebrochen)
 
Last edited:
ist es eigentlich erlaubt über tauschbörsen illegal heruntergeladene musik auf dem computer zu speichern und nur über den compi zu hören ?

also ohne es irgendwie auf cd (auch wenns nur für den eigengebrauch ist) zu brennen ?
 
Meinst du die Frage jetzt wirklich ernst??? Allein das Wort das mit i anfängt und mit llegal aufhört impliziert schon die Antwort ;)

@Atomic
Wie gesagt, seit Anfang der 90´er Jahre habe ich CD´s und es ist noch nie eine kaputtgegangen. Solche Probleme hatte ich nur mit Cassetten. Aber daran könnt ihr euch wahrscheinlich schon garnicht mehr erinnern :D
Einzelfälle an Produktionsfehlern sind nie ausgeschlossen. Dafür gibt es ja auch ein gesetzliches Umtauschrecht nach dem BGB ;)

Es ist schwer einen verhältnismäßigen Weg zwischen Urheberrechten und Nutzungsrechten zu finden. Mal schaun, was da noch so kommt :p
 
Last edited:
Hi Ice :)

-Admi- said:
Bezüglich Sicherheitskopie. Ich habe noch nie eine Sicherheits-CD/DVD benötigt. Wenn man pfleglich mit den Scheiben umgeht, halten die auch ne Ewigkeit. Und ja, Raubkopien sind illegal und Scheinheiligkeit hilft darüber auch nicht hinweg.
Digitale Medien und Daten haben eine extrem geringe Haltbarkeit. Gepresste Digitale Medien und Daten haben eine extrem geringe Haltbarkeit. Gepresste CDs können maximal und auch nur unter wirklich optimalen Bedingen, d.h. keine Sonneneinstrahlung, kein erhöhter Druck etc., 10-15 Jahre lang halten, bei Rohlingen ist es noch viel schlimmer. Festplatten für PCs sind für eine Haltbarkeit von maximal 5 Jahren konzipiert und selbst bei Magnetbändern sieht es nicht viel besser aus. Dazu kommt noch, dass sich die Formate von den digitalen Medien im Laufe der Zeit ständig ändern und alte Dateiformate oft schon nach wenigen Jahren von keinem Programm mehr gelesen werden können.

Die einzige Möglichkeit, digitale Daten über einen längeren Zeitraum aufzubewahren ist daher, diese möglichst stark zu verbreiten.
Von daher ist vor allem bei unbekannteren Bands etc. oftmals enorm wichtig, dass deren Musik über alle möglichen Wege verbreitet wird, und dazu zählen unter anderem auch diese bösen P2P Netzwerke. Von vielen Bands, die ich sehr oft höre, findet man heutzutage weder in irgendwelchen Plattenläden noch in den P2P Netzen alle Alben und die wenigen analogen Datenträger, auf denen diese möglicherweise noch gespeichert sind, wird es in spätestens 10Jahren auch nicht mehr geben.

Und genau für solche Daten sind P2P Netzwerke o.ä. auch sehr wichtig und da ist es mir persönlich auch scheiß egal, ob ich mit dem Herunterladen von diesen gegen irgendwelche schwachsinnigen Uhrheberrechtsgesetzte verstoße, vor allem dann, wenn es die betreffenden Bands eh nicht mehr gibt und die Alben nicht mehr verkauft werden.
Das Einlesen von Audio-CDs bringt auch weitere schöne Vorteile. So kann man seine Musik schön in einer Datenbank oder einer Verzeichnisstruktur auf dem PC verwalten und muss nicht andauernd nach irgendwelchen CDs suchen, wenn man diese geraden hören will und kann diese z.b. auch auf einen mobilen MP3-Player kopieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass durch einen Kopierschutz gesicherte CDs und DVDs oftmals nicht mehr von älteren Abspielgeräten gelesen werden können (sowohl bei Audio CDs als auch bei Video DVDs) und dass das Abspielen von kopiergeschützen Medien oftmals mit einem enorm größerem Aufwand verbunden ist als das Abspielen von ganz normalen Medien. Dies wird spätestens dann klar, wenn man sich die benötigte Hardware anschaut, die zum Abspielen von HDDVD und Bluray DVDs benötigt werden soll, da die Daten auf diesen beim Abspielen On-the-Fly entschlüsselt werden müssen.

Und auch wenn es die Musikindustrie gerne so darstellt: Selbst nach dem deutschem Gesetzt gilt nicht "Raubkopierer sind Verbrecher" sondern "Schwarzkopierer sind Vergeher", auch wenn sich das leider nicht so gut zum Einschüchtern der Bevölkerung und zum Durchsetzen von Gesetzten, die die Freiheit des Einzelnen einschränken sollen, benutzen lässt.
 
Würde mich mal interessieren wie da die Rechtslage in Österreich ist :D. Muss ich mal nachgucken^^
 
Der geschilderte Fall ist ja reichlich höchst selten. Ich gehe davon aus, dass die überwiegende Mehrheit der Daten aus den P2P-Netzwerken neueren Datums und darüber hinaus illegal sind.

Weiterhin spielt es für die Rechtswidrigkeit eines solchen Handelns keine Rolle.
Urheberrecht endet erst nach 75 Jahren. Also im Grunde dann, wenn die Person, die die Rechte hält, tot ist. Unabhängig davon, ob der Urheber noch aktiv ist, benötigst du rechtlich gesehen seine Zustimmung.

Siehs mal von der anderen Seite. Du entwickelst unter erheblichen Mühen über einen längeren Zeitraum ein gutes Programm. In Erwartung des Lohnes deiner Arbeit wirst du aber nur eines ernten. Ein großes Nichts...denn es ist ja alles "frei" downloadbar. Wie würdest du dich dann fühlen...und um es einen Schritt weiter zu führen. Was wäre, wenn du Entwickler wärst und dein Einkommen das Leben deiner Familie sichert, was nur durch die Einnahmen aus dem Verkauf deiner Arbeit möglich ist?

Würdest du dann noch die gleiche Meinung vertreten?

Weder BlueRay noch HDDVD sind derzeit offen oder verbreitet. Spielen also keine Rolle. DVD´s und CD´s besitzen ja Abwärtskompatibilität und das eine DVD nicht auf einem CD-Spieler funktioniert dürfte klar sein. So ist das nunmal bei neuen Medien. Und so war es schon immer. Wenn du eine Schallplatte hören willst, wirst du auch nicht umhinkommen, ein entsprechendes Abspielgerät aufzutreiben.

Übrigens meine älteste CD feiert ihr 15jähriges Jubiläum und bringt immer noch den Sound der alten Zeit in guter Qualität aufs Ohr ;)
 
Last edited:
wer macht den schon ernsthaft ne sicherheitskopie -.-
 
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