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News Origin und Co. Debatte| Gebrauchtkäufer doch keine Verbrecher

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Origin und Co. Debatte: Gebrauchtkäufer doch keine Verbrecher

http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...e-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass gebrauchte Software - sofern man nicht eine Kopie zurückbehält - weiterverkauft werden darf.
Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um einen physikalischen Datenträger oder einen Download handle.

Bislang stellte die Spieleindustrie Gebrauchtkäufer und -verkäufer gerne als Verbrecher dar und setzte sie mit Raubkopierern gleich.
Allerdings florierte der Gebrauchtspielemarkt in den letzten Jahren nur noch auf den Konsolen.

Denn PC Spiele erschienen in den letzten Jahren fast nur noch mit Kontenbindung. Steam sei Dank.
Und auch EA hat mit Origin nachgezogen.
Es ist davon auszugehen, dass das sehnlich erwartete Generals 2 auch ein Kontobindungsspiel wird.

Doch was sind die konkreten Folgen des Urteils?
Werden User jetzt für jedes Spiel eine neue Email verwerden, um es separat weiterverkaufen zu können?
Oder wird sich infolge des Urteils die Kontobindung selbst als ungesetzlich herausstellen?
Kauft man dann Spiele eigentlich noch bei Steam oder Origin oder werden sie nur noch vermietet?
 
Korrigiere mich wenns anders ist, aber kauft man nicht bei Games auch nur ein Nutzungsrecht?
 
Korrigiere mich wenns anders ist, aber kauft man nicht bei Games auch nur ein Nutzungsrecht?

Hmmmm....
... zumindest hätten die das gerne.

Was ich allerdings sagen kann, ist dass AGBs hinfällig sind, falls sie gegen Gesetze verstossen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass vielen bisherigen Nutzungsbedingungen ein Rechtsverständnis zu Grunde liegt, dass Gebrauchtkauf illegal sei.

Und ganz ehrlich, dass auch Downloads weiterverkauft werden dürfen, überrascht auch mich.
 
Da bin ich ja auch mal gespannt. Es wäre natürlich ein Traum, wenn man Spiele bei Steam und anderen Plattformen wieder vom Account entbinden könnte.
 
Korrigiere mich wenns anders ist, aber kauft man nicht bei Games auch nur ein Nutzungsrecht?

Meines wissens nach ist das Korrekt! Man selbst kauft, wie bei Software auch, lediglich ein Nutzungsrecht.
 
Das sieht das EuGH halt eben anders.
Oracle hat auch lediglich Nutzungsrechte bzw Nutzungslizenzen verkauft.
Allerdings kannst du dieses Recht ganz nach belieben weiterverkaufen, keiner darf an deinem Recht des weiterverkaufs profitieren oder aber es unterbinden.

Und gerade bei Steam oder Origin bzw auch dem Battle.net gibts einfache möglichkeiten die Bedenken das der Erstkäufer weiterhin das Produkt nutzt obwohl er es verkauft hat zu zerstreuen... immerhin muss mans bei dem einen nur ausm Profil entfernen und beim anderen hinzufügen. Die Kosten und der mehraufwand dürften sich relativ schnell erledigen.



Wäre es so einfach zu sagen "du hastn Nutzungsrecht, das darfst nicht weiterverkaufen", dürftet ihr euch alle sicher sein dases das schon bei BMW, Sony und sonstigen "großen" standard wäre.
Nur sind sie sich sicher bewusst dases vor keinem Gericht Europas lange bestand haben würde (von den deppen in Übersee redet hier allerdings keiner).
 
BMW hats, nennt man Leasing :D
 
Wie sieht das aus wen ich von wem sagen wir mal Adobe XY abkaufe? Er deinstalliert alles (hats in wahrheit auf ner Externen an) ich kaufs um nen Euro ab und habs dan auch und alles war "legal"...
Ich seh nurnoch Grauzonen in Sachen Internet, furchtbar kompliziert
 
Das sieht das EuGH halt eben anders.
Oracle hat auch lediglich Nutzungsrechte bzw Nutzungslizenzen verkauft.
Das Problem hierbei ist dass (afaik) sich das Urteil nur auf uneingeschränkte Nutzungsrechte bezieht. Da Origin und Steam ihre Spiele aber nur vermieten (so stehts in den AGB), bzw ein temporäres Nutzungsrecht vergeben wäre dafür wahrscheinlich eine weitere Klage von Nöten. Und das wird wahrscheinlich erst passieren wenn Firmen wie Oracle nurnoch zeitlich begrenzte Nutzungsrechte verkaufen und UsedSoft wieder klagt ;)

(von den deppen in Übersee redet hier allerdings keiner).
Die "Deppen in Übersee" haben in sehr vielen Bereichen wesentlich stärkere und umfassendere Verbraucherschutzrechte als wir in Europa. Da könnten wir uns durchaus mal ne Ecke abschneiden.

Und gerade in Deutschland hat der BGH in einem ähnlich gelagerten Streit zum Weiterverkauf von Softwarelizenzen bereits für die Industrie (und gegen den Weiterverkauf) entschieden.

Wie sieht das aus wen ich von wem sagen wir mal Adobe XY abkaufe? Er deinstalliert alles (hats in wahrheit auf ner Externen an) ich kaufs um nen Euro ab und habs dan auch und alles war "legal"...
Ich seh nurnoch Grauzonen in Sachen Internet, furchtbar kompliziert
Ohne zumindest einen rechtsgültigen Kaufvertrag wäre das eine ziemliche Dunkelgrauzone. UsedSoft kann das ja auch nur praktizieren weil sie sämtliche Transaktionen notariell bestätigen lassen und das ganze zwischen Verkäufer und Käufer vertraglich abgsichert ist. Ein direkter Privatverkauf ist von dem Urteil afaik nicht abgedeckt.
 
Dass die Legalität von sowas erst noch von Gerichten festgestellt werden muss find ich schon pervers .-_-
 
Das Problem hierbei ist dass (afaik) sich das Urteil nur auf uneingeschränkte Nutzungsrechte bezieht. Da Origin und Steam ihre Spiele aber nur vermieten (so stehts in den AGB), bzw ein temporäres Nutzungsrecht vergeben wäre dafür wahrscheinlich eine weitere Klage von Nöten. Und das wird wahrscheinlich erst passieren wenn Firmen wie Oracle nurnoch zeitlich begrenzte Nutzungsrechte verkaufen und UsedSoft wieder klagt ;)


Oracle hatte in diesem Fall dem Kunden die gleichen Nutzungsrechte zugesprochen wie z.B. Steam es seit Jahren macht. Du darfst es Nutzen, nicht verändern, nicht verkaufen usw.
Wenn der Support eingestellt wird hast du pech und feierabend. Dies kann und konnte jederzeit passieren.
Und gerade da hat das EuGH halt nun gesagt "Joa.. der Kunde darf eben dieses Recht verkaufen ohne das Oracle irgendwie auch nur einen Cent sieht. Oracle muss dieses sogar ermöglichen."
Das schliesst also auch das Recht ein, das bestehende Recht auf Nutzung eines Gegenstands für das man "Miete" (was aber rechtlich gesehen keine Miete sein dürfte da damit zumindest in Deutschland eigentlich Miete nur in Zusammenhang mit Wohnraum verbunden wird und da schon wieder weitreichende Verpflichtungen verbunden sind die z.B. EA den Angstschweiss ins Gesicht hauen müsste wegen § 536 BGB ect.) gezahlt hat zu verzichten und alle ansprüche an den anderen abzutreten der einem dafür eben wiederrum "Miete" zahlt... (wasn schwachsinn das Miete zu nennen aber gut ^^)
Was hier halt das Problem ist, ist das die Anbieter alle meinen ihre Eulas, AGBs usw sind was wert und der Durchschnittliche Gamer sich halt damit abfindet und eben nicht vor Gericht zieht um "recht" zu kriegen.
Nur weil der Anbieter das jetzt "Nutzungsrechte" oder sonstwie nennt ist es immer noch n Recht das DIR nach dem Kauf zusteht und das EuGH sacht nun klar und eindeutig das du das verkaufen kannst an wen immer du willst für welchen Preis auch immer du willst und der Anbieter das nicht verhindern kannst.

In Kombination mit dem Half Life 2 Urteil des BGHs hast du sogar ne relativ gute Chance das juristisch nu durchzukriegen weil das Urteil des BGHs eigentlich die "Ängste" die Oracle schüren wollte von wegen jeder könntes dann xyz mal verkaufen und trotzdem weiter nutzen durch die legalität der Accountbindung unterbunden werden kann. Allerdings kann keiner der größeren Anbieter nu behaupten es wäre ne große Aktion die Rechte an Game 1 von Acc 1 auf Acc 2 zu übertragen.. alle ham diesen Modus eigentlich jetzt schon in verschiedenen Versionen drin.
Das BGH hat nämlich NICHT entschieden das der Weiterverkauf verboten ist sondern nur aufgezeigt das es zuviele "probleme" geben könnte bei der Definition und Umsetzung.
Z.B. das es verboten ist nen Account weiterzuverkaufen... der Schritt jetzt von seinem Recht auf das Heraustrennen einzelner Games aus dem Account zu klagen dürfte nach gerade diesen beiden Urteilen nicht sonderlich schwer werden.
Beide Gerichte sagen es ist erlaubt Seriennummern usw zu verkaufen, die nicht plausibel erklärten umstände warum das herauslösen eines Games (Das man verkaufen darf) aus dem eigenen Account(den man bislang nur nach BGH nicht, nach EuGH nicht definiert, verkaufen darf) inklusive transfer auf einen anderen dürften schwer zu erklären sein gerade wenn man bei Steam z.B. mit den Gifts eigentlich sowas seit Jahren machen kann.

Die "Deppen in Übersee" haben in sehr vielen Bereichen wesentlich stärkere und umfassendere Verbraucherschutzrechte als wir in Europa. Da könnten wir uns durchaus mal ne Ecke abschneiden.


In diesem Fall allerdings nicht, bzw eigentlich gerade im bereich der Digitalen Medien sind sie wohl das land mit der Verbraucherfeindlichsten Rechtssprechung.
Könnte aber auch daran liegen weil dort gerade die Film und Musikindustrie scheinbar gute käufliche Rechtssprechung gefunden hat wie sies ja auch hier in Europa versucht.
 
Oracle hatte in diesem Fall dem Kunden die gleichen Nutzungsrechte zugesprochen wie z.B. Steam es seit Jahren macht. Du darfst es Nutzen, nicht verändern, nicht verkaufen usw.
Nicht direkt. Im Urteil geht es um Software welche keinerlei direkte Form von DRM im Sinne von Acountbindung, Onlineaktivierung etc und damit ein uneingeschränktes Nutzungsrecht genießt. Im Prozess ging es nur darum ob solche Software weiterverkauft werden darf. Es gilt nicht auch autmatisch für Steam und Konsorten. Die können erst mal weitermachen wie bisher. Wahrscheinlich eben bis jemand klagt. Und bis das passiert kann noch lange dauern, denn für Privatpersonen ist das (finanziell) nicht durchführbar.

In diesem Fall allerdings nicht, bzw eigentlich gerade im bereich der Digitalen Medien sind sie wohl das land mit der Verbraucherfeindlichsten Rechtssprechung.
Könnte aber auch daran liegen weil dort gerade die Film und Musikindustrie scheinbar gute käufliche Rechtssprechung gefunden hat wie sies ja auch hier in Europa versucht.
Genau. Deswegen gibts da drüben auch sowas wie beispielsweise Fair Use. Amerika Bashing ist zwar "in", das macht es aber noch lange nicht richtig.
 
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Da bin ich ja auch mal gespannt. Es wäre natürlich ein Traum, wenn man Spiele bei Steam und anderen Plattformen wieder vom Account entbinden könnte.

Boah, da würde ich endlich mal BLOPS wieder loswerden können.
 
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