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"C&C: Generals" und "UT 2003" indiziert
Wie die Nachrichtenagentur AP unter Berufung auf die BPjM - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - berichtet, wurde in einer Eilentscheidung eine Vorläufige Anordnung (VA) gegen "Command & Conquer: Generals" von Electronic Arts verhängt. Damit ist das Spiel ab dem 28. Februar wie ein indizierter Titel zu behandeln und darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten. Der Ego-Shooter "Unreal Tournament 2003" dagegen steht ab diesem Datum definitiv auf der Indexliste.
Antrag des Familienministeriums
Iniziiert hat den Indizierungs-Antrag für "C&C: Generals" das Bundesfamilienministerium, dass sich in der Eilentscheidung der BPjS bestätigt sah. "Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie "Command & Conquer: Generals", die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert", so Familienministerin Renate Schmidt über den Beschluss der BPjM. "Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen."
Endgültige Entscheidung im März
Die vorläufige Anordnung wird wahrscheinlich in der nächsten Sitzung des BPjM-Gremiums am 6. März erneut auf die Tagesordnung kommen. Dann entscheidet sich, ob der Titel wieder freigegeben wird, oder ob es zu eine endgültigen Indizierung kommt.
UT 2003 bleibt indiziert
Während sich Electronic Arts noch Hoffnungen auf eine Freigabe von "C&C: Generals" machen darf, ist die Indizierung des Multiplayer-Shooters "Unreal Tournament 2003" endgültig. Der Infogrames-Titel darf ab dem 28. Februar nicht mehr beworben werden und landet auf der Liste der indizierten Medien. Die Stadt München hatte bereits im November letzten Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt.
Neues Jugendschutzgesetz
Familienministerin Schmidt wies weiter darauf hin, dass voraussichtlich am 1. April ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft tritt, das auch Regelungen für den Verkauf von Computerspielen unterhalb der Schwelle der Jugendgefährdung enthält. Künftig dürften solche Spiele Kindern und Jugendlichen nur noch dann zugänglich gemacht werden, wenn sie für die entsprechende Altersgruppe verbindlich gekennzeichnet seien.
naja ich sage kacke dazu
Wie die Nachrichtenagentur AP unter Berufung auf die BPjM - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - berichtet, wurde in einer Eilentscheidung eine Vorläufige Anordnung (VA) gegen "Command & Conquer: Generals" von Electronic Arts verhängt. Damit ist das Spiel ab dem 28. Februar wie ein indizierter Titel zu behandeln und darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen geraten. Der Ego-Shooter "Unreal Tournament 2003" dagegen steht ab diesem Datum definitiv auf der Indexliste.
Antrag des Familienministeriums
Iniziiert hat den Indizierungs-Antrag für "C&C: Generals" das Bundesfamilienministerium, dass sich in der Eilentscheidung der BPjS bestätigt sah. "Solche kriegsverherrlichenden Computerspiele wie "Command & Conquer: Generals", die den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen wehrlose Menschen zum Ziel erhoben haben, sind grundsätzlich verabscheuenswert", so Familienministerin Renate Schmidt über den Beschluss der BPjM. "Sie treten die Menschenwürde mit Füßen und gehören auf keinen Fall in die Hände von Kindern und Jugendlichen."
Endgültige Entscheidung im März
Die vorläufige Anordnung wird wahrscheinlich in der nächsten Sitzung des BPjM-Gremiums am 6. März erneut auf die Tagesordnung kommen. Dann entscheidet sich, ob der Titel wieder freigegeben wird, oder ob es zu eine endgültigen Indizierung kommt.
UT 2003 bleibt indiziert
Während sich Electronic Arts noch Hoffnungen auf eine Freigabe von "C&C: Generals" machen darf, ist die Indizierung des Multiplayer-Shooters "Unreal Tournament 2003" endgültig. Der Infogrames-Titel darf ab dem 28. Februar nicht mehr beworben werden und landet auf der Liste der indizierten Medien. Die Stadt München hatte bereits im November letzten Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt.
Neues Jugendschutzgesetz
Familienministerin Schmidt wies weiter darauf hin, dass voraussichtlich am 1. April ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft tritt, das auch Regelungen für den Verkauf von Computerspielen unterhalb der Schwelle der Jugendgefährdung enthält. Künftig dürften solche Spiele Kindern und Jugendlichen nur noch dann zugänglich gemacht werden, wenn sie für die entsprechende Altersgruppe verbindlich gekennzeichnet seien.
naja ich sage kacke dazu