Domänen und Webspace AGB

Nihilist

Guest
Hallo hab da ma ne rechtliche Frage...

Ich hab nen Webspace und würde gerne für nen Bekannten ne Homepage erstellen, dafür dann auch ne kleine Entschädigung bekommen...

Allerdings steht in den AGBs drin das "Untervermietung" des Webspaces verboten ist.

ich würde jetzt aber ma behaupten das ich den Webspace nicht "untervermiete" sondern das Geld das ich bekomme lediglich für die Erstellung der Page gedacht ist somit die Bezahlung meiner eigenen Dienstleistung,
das hosten ist kostenlos und somit dann auch keine Untervermietung mehr... oder?

Ich werde dann natürlich auch die Domain für 8€/Jahr kaufen. Diese kosten werde ich auch erstattet bekommen... allerdings bin ich dann admin-c und inhaber etc. pp. schlag mich tot.
Könnte das ein Problem sein wenn es sich um eine Firmendomain handelt? Obwohl ich mit der Firma im endeffekt nichts zu tun habe?
 
Wenn du deinem kumpel das alles machst brauchst du niemanden zu erzählen das du dafür Geld nimmst, allerdings bist DU für diese Seite Hauptverantwortlich da es alles auf dich gereggt ist.

So zumindest meine Einschätzung..
 
wenn alles rechtens sein soll, dann muss dein bekannter den webspace mieten und es muss alles auf seinen namen laufen. wer dann im endeffekt den inhalt gestaltet ist egal, denn verantwortlich is der domainbesitzer.

ich würde mich auf sowas nicht einlassen, schon gar nicht, wenn die page gewerblich genutzt wird. dann darf das finanzamt davon ausgehen, dass damit auch geld gemacht wird und dann bist du wieder die erste adresse ;)

und dass du mit der firma "im endeffekt nix zu tun hast" stimmt schon mal gar nicht wenn deren webspace auf deinen namen läuft.

bei ner nichtkommerziellen privaten seite bräuchte man sich nicht soviel gedanken machen....da kann man noch glaubhaft machen, dass das nur ein freundschaftsdienst ist. für den hoster isses aber sicherlich rechtlich trotzdem ne art untervermietung, auch wenn kein geld bezahlt wird. untervermietung heisst in dem moment einfach nur, dass sich jemand "unter deinem dach" eingerichtet hat. für den hoster bedeutet das indirekt, dass ihm geld flöten geht, da dein bekannter ansonsten eigenen webspace angemeldet (und bezahlt) hätte. ausserdem würde der hoster ja traffic für 2 leisten obwohl nur einer bezahlt.
im richtigen leben würde auch der vermieter irgendwann klingeln wenn deine verwandtschaft mehr als 4 wochen am stück bei dir wohnt...dabei bezahlen die dir (im normalfall) auch nix.

du kannst einfach nicht einerseits nix mit der firma zu tun haben und andererseits deren webspace bereitstellen und administrieren. also lass besser die finger davon.
 
Du bist letztlich vor allem für alles verantwortlich - Abmahnungen kommen im Zweifel an deine Adresse. Gegenüber deinem Hoster wird auch nie das Argument ziehen, dass du mit der Seite nichts am Hut hättest, da er wohl genau dies mit seinen AGB ausschließen und dich als einzigen Verantwortlichen fixieren möchte.

Webspace ist heute doch recht billig - ein Webspace mit einer inkl. Domain kostet nur unwesentlich mehr, als die 8€, die du jetzt bezahlen würdest.

Was die Untervermietung angeht, müsste man die AGB natürlich im Detail lesen, aber allgemein ist aus rechtlichen Gesichtspunkten von solchen Dingen wohl eher abzuraten.
 
Ist es im allg. überhaupt rechtlich erlaubt eine Internetseite gegen Bares zu machen oder würde sowas als Schwarzarbeit laufen solange man nix anmeldet ?
 
das dürfte keine Schwarzarbeit sein

es dient ja nicht einem regelmäßigen Erwerbseinkommen

sonst wäre es ja auch Schwarzarbeit, dem Nachbarsjungen Geld zu geben, weil er einem den Rasen gemäht hat oder weil er einem was vom Kiosk/Bäcker gebracht hat, also irgendeine kleine Gefälligkeit

offiziell würd ich sagen, ist das dann einfach eine Gefälligkeit, die man so macht, aber es gibt ja keinen Vertrag und keine Regelmäßigkeit und das Geld gibt man dann halt als kleines Dankeschön

wenn man allerdings jeden Monat nen festen Betrag bekommt, hmm aber wenn das nur Unkosten stillen würde hmm

was sagst du, FiX?^^ :?
 
Denkt ihr folgendes Impressum ist gültig?
*hab den Link ma wieder entfernt*

Die Seite ist von nem Kumpel von mir, is bei mir gehostet, das kleine "Gewerbe" wenn es überhaupt eins ist, gehört der Familie... als technisch Verantwortlicher bin ich eingetragen...
 
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[URL="http://http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/BJNR017910007.html"]TMG[/URL] said:
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

Ansonsten könnte noch 3, 4, 6 zutreffen, da kenne ich mich aber nicht weiter aus.
 
um das Impressum wird in D sowieso so ein Geschiss veranstaltet
manche denken auch, man bräuchte für jede homepage ein Impressum, was jedoch nicht stimmt (für deine natürlich schon, da gewerblich genutzt)

Name, Anschrift, Mail Addy, Handelsregister sollten reichen, vllt. noch Gerichtsort
 
Naja, wäre es nicht einfach klüger die Homepage über das "Gewerbe" laufen zu lassen und anstatt einer Bezahlung lassen sie dich dann den Webspace mitbenutzen und du machst sozusagen die "technische Wartung". Ich denke dann wäre das Problem weg und alle hätten was davon ;)

Kommt natürlich auc darauf an was alle Beteiligten für Ansprüche an den Webspace haben.

PS: Das ist jetzt reine Logik von mir, kein Fachwissen. Das Rechtsauffassung und Logik sehr oft nicht kombinierbar sind sollte jeder selbst wissen :ugly
 
um das Impressum wird in D sowieso so ein Geschiss veranstaltet
manche denken auch, man bräuchte für jede homepage ein Impressum, was jedoch nicht stimmt

Gehört hier vielleicht nicht komplett her, aber dem kann ich nur widersprechen. Ich sehe es eher genau anders herum. Viel zu viele denken noch immer, dass sie kein Impressum benötigen würden, obwohl sie dringend eines brauchen.

Der Prozentsatz der Webseiten, die nicht einer irgendwie gearteten Impressumspflicht unterliegen, dürfte verschwindend gering sein.
 
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:"
Habe ich also eine private Internetseite, dioe ich nicht geschäftflich nutze, gilt dies nicht.
 
Geschäftsmäßig ist aber nicht mit gewerbsmäßig zu verwechseln. Geschäftsmäßig ist nämlich wohl schon jede nachhaltige Tätigkeit - etwas wie eine Gewinnerzielung / Gewinnerzielungsabsicht ist keinesfalls erforderlich. Der Abschnitt über das Entgelt wird ebenfalls häufig falsch verstanden - erforderlich ist hier nur, dass man auf dem Markt für das Angebot ein Entgelt verlangen könnte, was schon der Fall ist, wenn du Werbung schalten könntest - somit grundsätzlich immer.

Man kann natürlich trefflich über die genauen Details streiten, da letztlich vieles eine Auslegungssache eventueller Gerichte ist, aber die einzigen Seiten, die keiner Impressumspflicht unterfallen, sind, soweit ersichtlich, rein private Seiten, die den Markt nach außen in keinster Weise berühren. Das wären beispielsweise passwortgeschützte Bereiche, auf die nur ein enger Kreis Zugriff hat, oder Seiten, die einzig und alleine persönliche Angaben enthalten.

Die ganz überwiegende Anzahl von Webseiten benötigen - alleine schon zum eigenen Schutz - dringend ein Impressum. Dein Blog wäre ein gutes Beispiel.

Edit: Gerade gelesen - Meiner Meinung nach eine sehr passende und einfache Zusammenfassung vom Bundesministerium der Justiz zu diesem Thema: Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein Online-Angebot bereithält, erfüllt werden.
 
Exakt, das TMG ist für juristische Laien leider teilweise recht mißverständlich, da mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird, die einer genaueren Auslegung bedürfen.

Um es kurz zu fassen. Wer etwas ins Netz stellt, das Außenwirkung hat und auf Dauer angelegt ist, der sollte eine Anbieterkennzeichnung haben (der Begriff Impressum ist nicht gesetzlich festgehalten).

Das TMG selbst bedarf m.E. aber noch einiger Erweiterungen, da die Rechtsnorm längst nicht alle notwendigen Bereiche der Internetpraxis regelt. Bestes aktuelles Beispiel.
 
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