Rechtliches: Verwarngelder

Joined
Mar 8, 2007
Messages
10,065
Points
280
Little war unartig :(

Ich hab mich heute aufgrund eines hier lieber nicht näher definierten Sachverhaltes sozusagen selbst "angezeigt" und dafür bei der Verwaltungsbehörde neben einer dicken Standpauke ein Verwarngeld von 35 Euro zahlen müssen.

Was ich mich jetzt frage: ist die Sache damit komplett erledigt oder kann da noch was kommen? An und für sich, rein nach Landesgesetz, kann dafür ein Bußgeld bis zu 500 Euro erhoben werden. Aber wenn ich das OWiG richtig verstehe kann die Behörde das Verwarngeld sozusagen als "Ersatz" für das Bußgeld verwenden und dann ist das Verfahren/der Sachverhalt mit bezahlen des Verwarngeldes erledigt. Ein nochmaliges zur Kasse bitten für die gleiche Ordnungswidrigkeit ist nicht möglich(?) Sozusagen war das niedrige Verwarngeld Kulanz der Bearbeiterin? Also ich hätts durchaus verstanden wenn die mir mehr aufgebrummt hätten...

*edit*
Oh und ich würde mich über Antworten von Leuten freuen die es wissen. Nicht die es glauben zu wissen. Gesetzestexte lesen und nicht verstehen kann ich selber ;)
 
kannst du dein vergehen noch etwas allgemeiner halten? dann kann dir einer der jura-studenten hier sicher eine genauso allgemeine antwort geben.
 
Vll solltest du dem werten Nils mal eine PM schreiben, der wird dir da eher weiterhelfen können und dann kannst du den Sachverhalt auch detailierter schildern.
 
Ja Juuuunge... Das ist wie wenn du einem erzählst ich habe was richtig geiles erlebt, kann es dir aber nicht erzählen :(
 
Nö. Es ist nicht so das ich es euch nicht erzählen kann. Ich will es nicht, denn die Details gehen "das Internet" schlicht und ergreifend nichts an. Und vor allem ist der Sachverhalt vollkommen langweilig. Ungefähr auf dem Level eines nicht gezahlten Strafzettels. Total spannend, ne?
 
Last edited:


so, Jura-Kollege gefragt, sagt, er hatte zwar jetzt nicht Schwerpunkt OWiG, aber das Verwarngeld ist ja deine Strafe. Es ist eine Verwarnung so etwas nicht noch einmal zu tun. Da kommt nichts mehr ;)

 
Warum sollte man jemanden verwarnen und ihn dann nochmal strafen? Ergibt doch keinen Sinn oder? Ich glaub du machst dir zuviel sorgen.
 
Nö. Sorgen mach ich mir keine. Die Dame aufm Amt hatte mir das auch so gesagt aber wenn ich jedes mal nen Euro oder ne Mark dafür bekommen hätte wenn mir ein Beamter Unfug erzählt hat...
 


so, Jura-Kollege gefragt, sagt, er hatte zwar jetzt nicht Schwerpunkt OWiG, aber das Verwarngeld ist ja deine Strafe. Es ist eine Verwarnung so etwas nicht noch einmal zu tun. Da kommt nichts mehr ;)


Sehe ich auch so...ist erledigt.
 
Back
Top Bottom