Hallo,
ich habe eine Frage zu Minijobs. Meine groß angelegte Suche per Google brachte immer verschiedene Antworten hervor und nun weiß ich nicht wem oder was ich glauben kann.
Daher versuche ich es mal hier:
Ich habe hauptberuflich einen normalen Arbeitsplatz auf LSK mit Steuerklasse I. Nun möchte ich als Nebenverdienst einen Minijob annehmen, bei dem sich das Gehalt ca. um 300 € bewegen würde.
Meine Frage ist ob ich um die Besteuerung mit LSK VI herumkomme, ob es wirklich die Variante der Pauschalbesteuerung von 2% gibt und wenn ja ob ich am Jahresende steuerliche Nachteile hätte und evtl. nachzahlen müsste?
Oder gibt es vllt. noch eine bessere Lösung?
Bitte antwortet nur wenn ihr es 100%ig wisst, egal ob aus eigener Erfahrung oder weil ihr beruflich damit zu tun habt.
Danke im Voraus!
bAshTi