Mietrecht - Renovierung bei Auszug

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Hallo Zusammen,

hat hier jemand wirklich Ahnung davon? Google liefert widersprüchliches

Geht um folgendes:
Wir haben die Wohnung komplett renoviert bekommen.
Neues Pakett, neue Tapeten etc..
Jetzt wollen wir ausziehen nach 2,5 Jahren und haben halt manche Wände gestrichen (z.B. im Flur grau).

MUSS ich renovieren? Im Mietvertrag steht nur, das alle 3 jahre in den räumen renoviert werden muss. Die 3 Jahre sind noch nicht um, aber der Vermieter besteht darauf das weiß gestrichen wird.

Grüße
 
Meines Wissens musst du garnichts streichen.
Ist auch Schwachsinn, weil du streichst es jetzt wieder Weiss
und dein Nachmieter macht dann Lila mit gelben Punkten. Meine
letzte Wohnung hab ich auch ungepinselt übergeben. Hat meinen Vermieter zwar
nicht gepasst, aber machen konnt er dagegen nichts.

Ferner meine ich mal gelesen zu haben, das diese Renovierungsklauseln auch meist
unzulässig sind. Jedenfalls nicht alle 3 Jahre.
 
Meines Wissens musst du garnichts streichen.
Ist auch Schwachsinn, weil du streichst es jetzt wieder Weiss
und dein Nachmieter macht dann Lila mit gelben Punkten. Meine
letzte Wohnung hab ich auch ungepinselt übergeben. Hat meinen Vermieter zwar
nicht gepasst, aber machen konnt er dagegen nichts.

Ferner meine ich mal gelesen zu haben, das diese Renovierungsklauseln auch meist
unzulässig sind. Jedenfalls nicht alle 3 Jahre.

Und meines Wissens hast du Recht :-)
Das Problem ist, ich möchte mich darauf nicht verlassen, sondern am besten ein Referenzurteil o.ä. haben was ich dem einfach auf den Tisch werfen kann!

Ich hab keine Lust das der sonst ewig mit Kautionsrückzahlung wartet etc. (bzw. die ohne Anwalt gar nicht zurückzahlt... sind immerhin 2.400€)
 
Also Du musst garnichts streichen, außer deine Wände sind schwarz! ;)
War deswegen vorm Gericht und habe damals gewonnen!
 
Also Du musst garnichts streichen, außer deine Wände sind schwarz! ;)
War deswegen vorm Gericht und habe damals gewonnen!

ne, schwarz nicht.. aber eine braune wand im wohnzimmer, eine graue im flur und eine lila in der küche ^^
 
Ich glaube es kommt auf die Formulierungen in deinem Mietvertrag an.
Hatte mich vor 5 Jahren selber mit der Problematik beschäftigen müssen und damals auch rumgegoogelt.
Kasus knacktus war zu der Zeit, ob man einen bestimmten 0815-Mietvertrag mit Standardformulierungenn aus'm Schreibwarenladen hatte oder einen "individuelleren" Vertrag.
Allerdings hat sich die Rechtssprechung da ja auch weiterentwickelt.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast kannste die ja mal quälen... die übernehmen oft eine telefonische Erstberatung bei einer Anwaltshotline.
 
Ich empfehle dir mal inne Buchhandlung zu gehen und einfach mal
in einem Mietrechtbuch nachzuschlagen. Wenns verschweisst ist, musste halt 9 Euro
ausgeben. :D Hab grad mal in meinem schlauen Buch nachgeschaut, aber das ist ne Auflage von 1993. .-_-
Und bevor ich jetzt hier was reintacker was schon wieder überholt ist, lass ich es lieber.

Meine Ausgabe heisst "MietRecht - Leitfaden für Mieter und Vermieter".
Da haste dann auch Urteile von Gerichten drinne und sowas. Musste halt nur nach
ner aktuellen Ausgabe fragen.

Btw. Von Abschlussrenovierung steht da nichts im Vertrag oder ?
 
Last edited:
Also hier in Österreich isses so, dass das Mietrecht vorschreibt, dass nicht renoviert werden muss, wenn keine größeren Schäden durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Selbst wenn im Mietvertrag so drinsteht. Mietrecht hebelt Mietvertrag aus.
Kenn die Mietrechtslage in Deutschland nicht. Am besten kruz beim Mieterschutz anrufen, die wissen da immer top Bescheid, gerade bei solchen Sachen, die sicherlich öfters nachgefragt werden.
 
Mieterschutzbund gibt keine Auskunft wenn du nicht Mitglied bist.

Drauf bestehen und fertig wenn dein Vermieter Faxen macht dann geh zum Anwalt. Was anderes bleibt dann leider nicht.

Es sei denn du findest einen Nachmieter der es so übernimmt.
 
naja nicht alle farben sind zulässig, ich glaube sogar mal ein bindendes urteil gelesen zu haben das sie nicht dunkel sein dürfen...da wurden auch abstufungen von bis genannt wenn ich mich nicht irre. da ging es auch darum ob weiß pflicht ist....die antwort war nein, ABER
ich bin mir ziemlich sicher das grau oder braun auch wenns hell ist nicht zulässig sein wird

gilt streichen allein schon als renovierung?
von alle drei jahre höre ich auch zum ersten mal. werd das morgen früh bei laune evtl mal nachschlagen, hab da ziemlich umfangreiche aktuellere gesetzeswälzer zuhause ^^

und wenns nur eine wand ist machs ordentlich und ente

ich würde sagen das hier trifft es für dich auf den punkt
http://www.mieterbund.de/1031.html?&no_cache=1&sword_list

Renovierung

Schönheitsreparaturen: Streichen oder tapezieren?



Welche Farben sind erlaubt?



Ist der Mieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, die Wohnung zu renovieren, zum Beispiel bei seinem Auszug, schuldet er nicht unbedingt eine Neutapezierung. Raufasertapeten dürfen überstrichen werden. Bei der Farbgestaltung von Wänden, Decken, Türen usw. muss der Mieter aber die Grenzen des normalen Geschmacks einhalten.



Das Amtsgericht Münster (49 C 774/97) zum Beispiel entschied, daß Mietvertragsklauseln, die in jedem Fall auch bei Raufasertapeten Neutapezierung vorschreiben, unwirksam sind. Soweit die Wohnung nicht extrem abgenutzt ist, kann davon ausgegangen werden, dass eine Raufasertapete drei Anstriche und mehr verträgt. Der Mieter genügt seinen Renovierungsverpflichtungen, wenn er die Raufasertapete überstreicht. Der Vermieter kann nicht das Entfernen der bisherigen Tapete, Spachteln und Grundieren der Wand- und Deckenflächen, das Makulatur streichen und die Neutapezierung fordern.



Bei der Farbgestaltung selbst muss der Mieter die Grenzen des normalen Geschmacks einhalten. Die sah das Landgericht Berlin (64 S 213/94) als überschritten an, bei Verwendung der Farben Türkis, Lila, Schwarz und Rot. Das Landgericht Aachen (6 S 90/96) erklärte, der Mieter sei nicht berechtigt, vorhandene Holztürrahmen im Klarlack neu in den Farben grau bzw. grau-blau-glänzend zu lackieren.



Die farbliche Gestaltung der Wohnung darf die Wiedervermietung nicht behindern oder das ursprüngliche Erscheinungsbild der Wohnung im erheblichen Maß verändern.
 
Last edited:
nun ja er hat die wohnung bekommen da war sie weiss gestrichen (standart). oder?^^

er hat es umgeändert und in den meisten mietverträgen steht doch das die wohnung so abgegeben werden muss wie er sie am anfang bekommen hat. so kenne ich das.
 


ich hatte irgendwann mal gelesen, dass es sogar egal ist ob man raucht (so lange es nicht sooooooooooo extrem ist :D) - nix mit Streichen.

Bei uns ist es momentan so, dass wir des mit dem Vermieter eigentlich mündlich abgemacht haben.
Wir haben die Wohnung komplett neu renoviert bekommen und es war sogar nen neuer Boden verlegt.

Mieter dazu: Naja, bisher hätte er es immer so gemacht, dass dann halt gestrichen wird beim Auszug und gut ist.

Auch bei Schönheitsreperaturen und Co ist der ziemlich locker: Egal was ist, wenn wir es selbst machen können (Kleinigkeiten eben), dann sollen wir ihm die Rechnung schicken (fürs Material :d) und gut ist.

Wir haben nen echt gutes Verhältnis zu unserem Vermieter (und wir haben auch das Glück, dass wir ihn eben persönlich kennen gelernt haben und nicht über ne Gesellschaft - so wie in meiner WG - das waren echte Assis da. Haben rumgezickt wie sonst was, ewig mit Schreiben gewartet etc etc....) - ist was ziemlich gutes :D

 
nun ja er hat die wohnung bekommen da war sie weiss gestrichen (standart). oder?^^

er hat es umgeändert und in den meisten mietverträgen steht doch das die wohnung so abgegeben werden muss wie er sie am anfang bekommen hat. so kenne ich das.

und so wars vielleicht mal irgendwann, weiß ist definitv keine pflicht mehr
 
Es entscheidet einzig und allein der Mietvertrag, es gibt keine grundsätzliche Regelung.

Ist die Renovierungsklausel in deinem Mietvertrag rechtsgültig formuliert (keine starren Zeiten, keine Komplettrenovierung usw.), dann musst du auch beim Auszug streichen.
Es kommt dabei auf den ganz genauen Wortlaut an!

Wenn du im Mietvertrag stehen hast, "die Wohnung muss alle 3 Jahre neu gestrichen werden" ist das auf jeden Fall unwirksam, da es eine starre Regelung ist.
Steht dort aber z.B. "die Wohnung muss je nach Abnutzung neu gestrichen werden, üblicherweise nach 3 Jahren" wäre das wohl eine wirksame Regelung, und du müsstest streichen.

Wenn du es 100% sicher wissen willst, musst du mit deinem Vertrag zu einem Anwalt/Mieterschutzbund.

Es dürfen keine starren Fristen vereinbart werden sondern es ist auf den konkreten Bedarf abzustellen. Unwirksam wäre daher eine Klausel, die besagt, dass alle Räume nach einer bestimmten Frist zu streichen sind. Zulässig wären aber eine Klausel, nach der die Schönheitsreparaturen je nach Abnutzung der Räume vom Mieter durchgeführt werden, wobei dann bestimmte Zeiten im Vertrag genannt sind, in denen üblicherweise (aber nicht zwingend) mit einer gewissen Abnutzung zu rechnen ist.

Eine Klausel, die vorsieht, dass zwingend eine Endrenovierung ohne Berücksichtung des Wohungszustandes erforderlich ist ist unwirksam. Zulässig ist aber eine Abgeltungsklausel nach Abnutzungsgrad der Wohnung. Eine solche Klausel sieht vor, dass der Mieter sich anteilig an den Kosten einer jetzt noch nicht fälligen Renovierung beteiligt. Hat er also einen Raum zu 60% “abgewohnt”, dann muss er bei Auszug 60% der zu erwartenden Streichkosten zahlen (meist ist es dann billiger schnell selbst zu streichen, womit der Vermieter wieder sein Ziel erreicht hat).
 
Mal unabhängig davon, dass man im Internet 1000 verschiedene Meinungen findet, ist es total schwachsinnig, die Wohnung nach dem Auszug zu streichen, der neue Mietet, streicht die Wohnung eh nach seinen Geschmack!

Das Mietrecht ist sowas von perplex, ich habe es selber gemerkt, als ich diesen Prozess hatte, wir haben die Wohnung in einem sehr miserabelen Zustand übernommen, wollten die aber unbedingt haben, mussten ein Zimmer sogar verputzen, war aber kein Problem, da mein Bruder und ich handwerklich relativ gut drauf sind.

Naja beim Auszug, haben wir dann alles so gelassen wie wir es uns gemacht haben (farbentechnisch. Unsere Vermieter haben 3 Monatsmieten komplett einbehalten. Ich glaube über einen Zeitraum von ca. 9 Monaten. Der Richter gab uns dann recht und sagte, dass der Mieter nicht für Schönheitsreperaturen zuständig ist.
 
MacBeth... tja, spätestens das lila bringt uns dann dazu noch nen Maler zu holen... Er verlangt auch das wir Decke + alle Wände streichen, nicht nur die, die wir selbst umgestrichen haben :-(

Nervig sowas alles ^^ Das man nicht einfach ausziehen kann..

Edith sagt: Ich tip jetzt mal ab was im Vertrag steht:

§12
A. Schönheitsreparaturen während der Mietzeit

1.
Der Mieter verpflichtet sich, auf seine Kosten alle SChönmheitsreparaturen in den Mieträumen fachmännisch auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Im Übrigen gehen extreme Gestaltungen des Mieters im Rahmen der Schönheitsreparaturen, insbesondere bezüglich ihrer Beseitung bei Auszug, zu Lasten des Mieters (z.B. farbiger Anstrich der Decken, Wände, Fenster und Türen einschl Rahmungen, Heizkörper und Fußleisten). Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Streichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschl-. Leisten, Heizkörper, der Innentüren, sowie der Fenster, Außentüren von ibbeb zbd sibstuger ubbebkuegebdebeb Holzteile oder lackierter Metallteile. Diese Arbeiten sinbd in der Regel in folgendem zeitlichen Abstand auszuführen:
a.) Wand und Deckenanstrich, Tapezierarbeiten

in Küchen, Bändern und Duschen alle 3 Jahre
in Wohn- und Schlafräumen sowie den Fluren/Dielen und Toiletten alle 5 Jahre

b.) Lackarbeiten an dewn Holzteilen der innen liegenden Türen, Fenster, Fußleisten und Heizkörper soweit vorhanden alle 7 Jahre
 

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Mal unabhängig davon, dass man im Internet 1000 verschiedene Meinungen findet, ist es total schwachsinnig, die Wohnung nach dem Auszug zu streichen, der neue Mietet, streicht die Wohnung eh nach seinen Geschmack!

Deine Aussage ist totaler Schwachsinn!
Gibt auch Leute die haben keinen Bock bei jedem Umzug immer erstmal die Wohnung komplett neu zu streichen, nur weil der Vormieter Gelb-Grün-Rot-Orange-Pink toll fand!
Ich suche aktuell auch eine neue Wohnung, und wenn die nicht renoviert ist muss der Vermieter verhandeln, entweder 1-2 Monate mietfrei oder z.B. 1 Euro weniger pro qm - so einfach ist das. Ich such atm nix für die Ewigkeit, wer weiss wo/was ich in einem Jahr arbeite, da hab ich doch auch kein Bock ständig Wohnungen zu renovieren und zu streichen.

So oder so, das Thema bleibt reine Vertragssache, wenn der Mietvertrag einen rechtsgültigen Passus zum Streichen enthält, muss das auch gemacht werden.
 
;> jeder wie er es mag.
ich würde meine buden immer streichen weil ich mich darin wohl fühlen möchte, egal ob 1, 2 oder 5 monate.
 
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