Mietrecht... Kurze Frage...

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Hey, hab mal eine Frage an alle Rechtsexperten. In unserem Mietvertrag für eines unserer Büros steht: Vermietete Nutzfläche "ca." 342m².
Beim Nachmessen, uns war langweilig, haben wir festgestellt das wir nur 311m² Nutzfläche haben.

Kann ich mich da streiten? Normalerweiße müssen solche Angaben doch verbindlich sein.
Ich kann bei einem Mitarbeiter ja auch nicht in den Vertrag schreiben, dass er ca. 2000€ im Monat bekommt!

Also es geht eigentlich nur um die "ca." Angabe, ist das rechtens? :o
 
da kannste auf jedenfall was machen: Mietkürzung und evtl. sogar Rückzahlungen sind drin:
 
Gemäss dem Link kannst du nichts zurückfordern, ausser du kannst eine beeinträchtigung der Tauglichkeit nachweisen.

Jedoch kannst du so wie ich das verstanden habe eine Verringerung der Miete fordern?
 
Kommt das denn messungsmäßig alles hin? An irgendwelchen Sonderfürze wie Schrägen, Heizkörper, blablub gedacht? afaik muss man auf ne Menge achten, beim korrekten Ausmessen.
 
Naja, wir haben großzügig gemessen. Ich möchte auch keine schlafenden Hunde wecken. Bekommen wir durch so eine Beschwerde die Kündigung, müssen wir den Ort wechseln. Das ist einzigartig ein Büro in dieser Größe in Brackenheim zu finden... :D Aber ich denke schon das wir über diese 10% kommen.
 
du kannst auf jeden fall mal mit dem vermieter sprechen. wenn ihr gute "kunden" seit, wird er in der regel euch entgegen kommen.
 
Versuchs einfach: Wenn net Brackenheim is eh fürn Arsch

:top
 
Also es gilt immer die in der Teilungserklärung angegebene Fläche als maßgeblich.
D.h. einfach eine Kopie des Flächenplans der Teilungserklärung anfordern.
Hier steht dann z.B. Gewerbeinheit X Fläche nach DIN XXXX.

Der Vermieter kann hier nicht "abweichen" wenn ihm die Daten bekannt sind.
Wenn die Daten nicht bekannt sind (bei z.B. alten nicht nach DIN Norm vermessenen Wohn- oder GEwerbeeinheiten), kann es zu erheblichen Abweichungen kommen.
Oft übersieht man als "Laie" so einiges an Fläche...Kellerräume, etc...
 
Würde etwas Geld in die Hand nehmen und es vermessen lassen - da gibt es Spezis für, die sich mit den ganzen Sonderachen auskennen und die entsprechenden Geräte haben.

Und dann je nach Abweichung mal den Plan anfordern bzw mit dem Vermieter sprechen - zunächst mal völlig ohne direkt Forderungen zu stellen --> sehen wir er reagiert
 
Danke mal für die Antworten. Aber die grundsätzliche Frage:

Ist das "ca." rechtens? Also darf ich etwas vermieten und die m² Angabe mit einem "ca." bemessen? Ich meine das lässt ja weiten Spielraum in allen Vertraglichen Vereinbarungen.
Dann schreibe ich in Zukunft auch, dass unsere Promotion Aktion ca. "3%" Rücklauf haben... Bei "0%" Rücklauf und einer saftigen Beschwerde beziehe ich mich dann auf das "ca."?
 
Danke mal für die Antworten. Aber die grundsätzliche Frage:

Ist das "ca." rechtens? Also darf ich etwas vermieten und die m² Angabe mit einem "ca." bemessen? Ich meine das lässt ja weiten Spielraum in allen Vertraglichen Vereinbarungen.
Dann schreibe ich in Zukunft auch, dass unsere Promotion Aktion ca. "3%" Rücklauf haben... Bei "0%" Rücklauf und einer saftigen Beschwerde beziehe ich mich dann auf das "ca."?
Also es gibt eine Verordnung was Wohnflächen betrifft:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woflv/gesamt.pdf
Auch hier mal ein Interessante Info:
http://www.mietflaechenermittlung.de/mf_wohnen.htm
Hier:
Das BGH-Urteil vom 24.03.2004 zur Abweichung der tatsächlichen von der angegebenen Wohnfläche im Mietvertrag hat dieser Verordnung zusätzliche Bedeutung gegeben. Liegt eine Abweichung um wenigstens 10 Prozent vor, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt.
 
Ich habe heute mal meinen Rechtsanwalt gefragt. Einfach so aus Grundinteresse und weil ich sowieso paar Dinge abzugeben hatte.
Also das ganze verhält sich so:

Bei Gewerbeflächen gilt "wie vereinbart". Das heißt die "ca." Angabe wäre ggf. rechtmäßig. Dennoch haben wir von anfang an ein Büro mit etwa 350m² gesucht.
Dieser Faktor ist entscheidend! - Gibt man bei der Bürosuche an, dass man eine Büro bzw. Nutzfläche von 350m² sucht und man erhält in einem Vertrag eine Fläche von 342m² ist die Angabe "ca." nicht rechtmäßig.
Es kommt also wirklich darauf an, wie man sich am Anfang verständigt.

Soll heißen: Da wir von anfang an eine Nutzfläche von 350m² wollten, könnten wir nun Stress anfangen! - Das Ergebnis wäre wohl die fristgerechte Kündigung...!

Andererseits:

1m² = 7,70€ inkl. Nebenkosten x 40 = 308€ pro Monat
Bei einer bisherigen Mietdauer von 9 Monaten = 2772€ zuviel bezahlte Miete

Mein Fazit: Deutsches Rechtssystem ist sehr schleierhaft! :)
 
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