Mietrecht/Haustür im 3 Parteien Haus

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Hey,

folgendes:

Ich wohne seit etwa 1,5 Jahren in einem 3 Parteien Haus.
Jetzt fängt der Vermieter an rumzumosern weil die Haustüre schwer zu schliessen ist (man muss sie immer fest zuknallen)
Nun ist er auf die fixe Idee gekommen die Haustüre auszutauschen und will die Kosten den 3 Mietparteien aufs Auge drücken.
Ich als Mieter frage mich aber warum ich dem Hausbesitzer eine neue Türe spendieren soll, ich halte das schlicht für unrechtmäßig.
Ich werde vorraussichtlich nach der vertraglich geregelten Mietdauer von 2 Jahren, im August ausziehen.
Nun die Frage: Muss ich als Mieter der "nur" 2 Jahre in einem 3 Parteien Haus wohnte mich prozentual an den Kosten für die Haustüre beteiligen ? Die Türe ist locker 20-30 Jahre alt und die nächste wird sicher auch 20 Jahre minimum halten. Wär doch echt n Witz.... n ganz schlechter..könnte von Laura sein :o
 
Nö musst du nicht, es sein den er kann nachweisen das sie vorsetzlich oder fahrlässig (also durch gegenspringen, permanentes Tür knallen etc. ) kaputt gegangen ist.
Du hast nämlich die Haustür mitgemietet. Gemietete Sachen sollen immer pfleglich behandelt werden. Da aber nach einer gewissen Zeit immer was kaputt geht,
kann man das nicht dem Mieter aufbürden. Dafür zahlst du ja Miete.

Genauso wenn an der mitgemieteten Küche was kaputt geht. Wenn es durch verschleiss oder ähnlichem passiert muss der Vermieter es ersetzen.
(Es sei den es steht halt anders im Mietvertrag)

Da sich aber im Mietrecht ständig was ändert, solltest du zur Kontrolle nochmal nach Gerichtsurteilen googlen.
 
du meinst vermutlich die "haupteingangstüre" und nicht die "wohnungstür" richtig?
 
Nö musst du nicht, es sein den er kann nachweisen das sie vorsetzlich oder fahrlässig (also durch gegenspringen, permanentes Tür knallen etc. ) kaputt gegangen ist.
Du hast nämlich die Haustür mitgemietet. Gemietete Sachen sollen immer pfleglich behandelt werden. Da aber nach einer gewissen Zeit immer was kaputt geht,
kann man das nicht dem Mieter aufbürden. Dafür zahlst du ja Miete.

Genauso wenn an der mitgemieteten Küche was kaputt geht. Wenn es durch verschleiss oder ähnlichem passiert muss der Vermieter es ersetzen.
(Es sei den es steht halt anders im Mietvertrag)

Da sich aber im Mietrecht ständig was ändert, solltest du zur Kontrolle nochmal nach Gerichtsurteilen googlen.

:dito
Zumal es dabei um den Objektwert des Vermieters geht. Sprich was ist die Bude wert, wenn alles am abgammeln ist wir der VM logischerhalber weniger Schotter pro Monat von einem Mieter bekommen, er muss also in seinem eigenen Interesse das Objekt in Stand halten, kann er aber nicht auf dich abwälzen, daher siehe Spastgard.

Allerdings ist das alles natürlich auch immer eine Frage wie man mit dem Vermieter klar kommt, etc. Wenns jetzt nicht wahnsinnig teuer wäre und alle dabei wären außer du, dann wäre es schon ne Überegung wert mitzuziehen, sofern man weiß, dass der VM das nicht auf Dauer als lohnendes Ersparnis ansieht und man selbst noch länger da wohnen will :D Aber im Anbetracht der Tatsache, dass du in absehbarer Zeit raus bist würd ich sagen relativiert sich das eh ^^
 
du meinst vermutlich die "haupteingangstüre" und nicht die "wohnungstür" richtig?

Richtig. Und diese war schon am ersten Tag so schlecht zu schliessen wie sie jetzt auch ist. Ich bin der Meinung man kann nicht solch ein Verschleissteil Mietern aufs Auge drücken, vor allem nicht mir als Kurzzeitmieter. Aber das man sich schwer irren kann selbst wenn man denkt im Recht zu sein hab ich vor nicht allzu langer Zeit erfahren müssen.
Die unter mir wohnen schon 19 Jahre hier. Das sollte zumindest in die Kalkulation wer welche Kosten zu tragen hat einfliessen. Ich geb gern nen 100er dabei aber alles andere ist vermessen.
 
Das sind KEINE umlegbaren Kosten.
Die Kosten hierfür muß der Vermieter tragen.

Was macht er dann wenn das Dach undicht ist? 50.000 Euro umlegen?
Ne ne es ist ganz klar geregelt was er an Kosten umlegen darf und was nicht.
Dafür gibt es eben den Mietzins...
 
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