[...]Zu unserer Pause wurde uns in der ersten Woche mitgeteilt, dass wir keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause hätten (da wir laut Vertrag nur sechs Stunden am Tag arbeiten). In der Praxis betrug die Arbeitszeit jedoch oft sechs Stunden und ein paar Minuten, da nach Beenden der eigentlichen Arbeit die Arbeitsplätze gereinigt und der Fußboden unter den Arbeitstischen gefegt werden musste. Die (Firma XY) würde uns aber 15 Minuten Pause schenken, d.h. eine bezahlte Pause von 15 Minuten/Schicht. Diese dürfe man aufteilen auf zwei Mal 7,5 Minuten (auf Anfrage der Raucher).
Die Pause wurde nicht fest geregelt. Man musste also zur Vorarbeiterin gehen und um eine Genehmigung der Pause bitten. Diese wurde teilweise gewährt, teilweise nicht. Oft mit Angabe des Grundes, wir seien (insgesamt) zu langsam und machen zu viele Fehler, manchmal wurde uns die Pause auch ohne Angabe der Gründe versagt (“Nein, das geht jetzt nicht! Später auch nicht!”).
Als die Überstunden anfielen, wurde uns keine zusätzliche Pausenzeit gewährt. Es wurden oftmals über sechs Stunden, in einigen Fällen über acht Stunden und vereinzelt sogar über zehn Stunden mit lediglich 15 Minuten Pause gearbeitet (vereinzelt wurden noch nicht einmal die 15 Minuten gewährt, sondern nur 5-10 Minuten). [...]
hm, imho ist der betriebsrat solange für dich asp, wie du in dem unternehmen angestellt bist - stichwort kündigungsfrist. den würde/hätte ich aber auch schon vor dem gerwerbeamt/hausarzt usw. angesprochen bzw. vor der kündigung.Ich weiß halt nicht, ob der noch für mich zuständig ist. Habe ja schon gekündigt. Mir wurde nur von etlichen Personen u.a. meinem Hausarzt, sowie vom Arbeitsamt nahegelegt, dass ich eine Meldung ans Gewerbeamt machen soll.
Es geht um viel, aber insbesonders um die Arbeitszeit- und Pausenregelung.
Achja, und wisst ihr vielleicht, ob das Aufräumen des Arbeitsplatzes noch zur eigentlichen Arbeit und somit zur Arbeitszeit gehört?
Sonstige zu monierende Arbeitsbedingungen:
-wir wurden ständig angeschrien (in der ersten Woche stets, ab der zweiten Woche (nur) noch mehrmals täglich)
am ersten Arbeitstag konnten wir über Stunden die Toilette nicht aufsuchen (Verbot, den Raum zu verlassen; ein Großteil der MA hatte keine Schlüssel, konnte also das Verbot nicht übertreten und eigenmächtig zur Toilette gehen; die, die Schlüssel hatten, wussten teilweise nicht, dass der Schlüssel auch für die Tür funktionierte, die den Weg zur Toilette verschloss oder hatten zu viel Angst, sich über das Verbot hinwegzusetzen); ab dem zweiten Arbeitstag und bis zu Beginn der zweiten Arbeitswoche mussten wir um Erlaubnis bitten, wenn wir die Toilette aufsuchen wollten
-uns wurde verboten, die Fenster zu öffnen (bis Anfang der zweiten Arbeitswoche)
-ab der zweiten Woche wurde uns verboten, mit den Kollegen zu sprechen, aufgrund eines zu hohen Lärmpegels
-zu Beginn schlecht funktionierende Türen (man bekam sie oft nicht auf, da sie klemmten) wurden in der dritten Woche von Handwerkern bearbeitet. Trotz großem Lärm, Gestank und Funkenflug (beim Schleifen der Türrahmen) wurde es uns nicht gestattet, den Arbeitsplatz zu verlassen
-Überstunden mussten ohne Ausnahmen im Kollektiv geleistet werden. Dabei wurde keine Rücksicht auf private Termine, wie z.B. Arzttermine, genommen. Es kam in mind. einem Fall zur Pflichtenkollision von Arbeitspflicht und Fürsorgepflicht (alleinerziehende Mutter).