Meldung ans Gewerbeamt wegen Nichteinhaltung der dt. Gesetze seitens des Arbeitgebers

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Ich bin gerade dabei, ein Schreiben aufzusetzen und mich würde interessieren, ob hier schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat:?

Würde mich brennend interessieren!
 
Gewerbeamt und die zuständige Kammer (z.B. IHK) solltest du ebenfalls informieren.

Betriebsrat oder ähnliches habt Ihr nicht?
 
Bisschen mehr Infos wären nicht verkehrt. Aber ansonsten (wenn vorhanden und wie gesagt) möglichst erst zum Betriebsrat gehen.
 
Ich weiß halt nicht, ob der noch für mich zuständig ist. Habe ja schon gekündigt. Mir wurde nur von etlichen Personen u.a. meinem Hausarzt, sowie vom Arbeitsamt nahegelegt, dass ich eine Meldung ans Gewerbeamt machen soll.
Es geht um viel, aber insbesonders um die Arbeitszeit- und Pausenregelung.
Achja, und wisst ihr vielleicht, ob das Aufräumen des Arbeitsplatzes noch zur eigentlichen Arbeit und somit zur Arbeitszeit gehört?
 
Last edited:
Hier ist ein Auszug des Schriftsatzes an das Gewerbeamt:
[...]Zu unserer Pause wurde uns in der ersten Woche mitgeteilt, dass wir keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Pause hätten (da wir laut Vertrag nur sechs Stunden am Tag arbeiten). In der Praxis betrug die Arbeitszeit jedoch oft sechs Stunden und ein paar Minuten, da nach Beenden der eigentlichen Arbeit die Arbeitsplätze gereinigt und der Fußboden unter den Arbeitstischen gefegt werden musste. Die (Firma XY) würde uns aber 15 Minuten Pause schenken, d.h. eine bezahlte Pause von 15 Minuten/Schicht. Diese dürfe man aufteilen auf zwei Mal 7,5 Minuten (auf Anfrage der Raucher).
Die Pause wurde nicht fest geregelt. Man musste also zur Vorarbeiterin gehen und um eine Genehmigung der Pause bitten. Diese wurde teilweise gewährt, teilweise nicht. Oft mit Angabe des Grundes, wir seien (insgesamt) zu langsam und machen zu viele Fehler, manchmal wurde uns die Pause auch ohne Angabe der Gründe versagt (“Nein, das geht jetzt nicht! Später auch nicht!”).
Als die Überstunden anfielen, wurde uns keine zusätzliche Pausenzeit gewährt. Es wurden oftmals über sechs Stunden, in einigen Fällen über acht Stunden und vereinzelt sogar über zehn Stunden mit lediglich 15 Minuten Pause gearbeitet (vereinzelt wurden noch nicht einmal die 15 Minuten gewährt, sondern nur 5-10 Minuten). [...]
 
Das ist ein komplizierter Fall, wenn man keine 6 Stunden arbeitet, stehen einem meiner Ansicht nach keine Ruhepausen zur Verfügung.

nenn uns doch mal die Branche.
Musstet ihr "Stempeln"?
Gab es Schichtarbeit? Nachtarbeit? Wochenendarbeit?

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit
von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15
Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
 
Ja, das sehe ich auch so. Nur fielen ab Tag X regelmäßig (tägl.) Überstunden an. Und hier ist für mich der Fall ganz klar.

Ich bin leider durch eine Vertragsstrafe gebunden und kann viele Dinge nicht öffentlich schreiben.
Zu deinen weiteren Fragen:
Ja, wir hatten eine Stempeluhr und es war Schichtarbeit (diese sollten geregelt sein, in der Praxis war es aber nahezu flexible Schichtarbeit).
Wochenend- und Nachtarbeit gab es nicht. Jedenfalls nicht zu der Zeit, in der ich dort angestellt war. Ich habe jedoch noch Kontakt zu ehem. Kollegen und anscheinend werden sie jetzt gezwungen, Änderungsverträge zu unterschreiben, da auch samstags gearbeitet werden soll.
 
Ich weiß halt nicht, ob der noch für mich zuständig ist. Habe ja schon gekündigt. Mir wurde nur von etlichen Personen u.a. meinem Hausarzt, sowie vom Arbeitsamt nahegelegt, dass ich eine Meldung ans Gewerbeamt machen soll.
Es geht um viel, aber insbesonders um die Arbeitszeit- und Pausenregelung.
Achja, und wisst ihr vielleicht, ob das Aufräumen des Arbeitsplatzes noch zur eigentlichen Arbeit und somit zur Arbeitszeit gehört?
hm, imho ist der betriebsrat solange für dich asp, wie du in dem unternehmen angestellt bist - stichwort kündigungsfrist. den würde/hätte ich aber auch schon vor dem gerwerbeamt/hausarzt usw. angesprochen bzw. vor der kündigung.
wichtig sind immer handfeste beweise. haste bspw. azk-nachweise aus denen die fehlenden pausenzeiten und überstunden hervorgehen? würde ich dem betriebsrat/dem gewerbeaufsichtsamt in kopie zur verfügung stellen. damit verstehen die behörden soweit ich es von hörensagen mitbekommen habe wenig spaß.
 
Also ich bin inzwischen regulär aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden (habe zum Glück auch schon etwas Neues gefunden). Daher dachte ich, ich kann mich in dem Fall nicht mehr an den Betriebsrat wenden. Die Frau vom Arbeitsamt meinte aber, ich solle auf jeden Fall die Zustände dem Gewerbeamt melden, da sich ja noch etliche Arbeiter in diesem Arbeitsverhältnis befinden. Die sind aber so eingeschüchtert worden und befangen, dass sich wohl kaum einer traut, eine Meldung zu machen. Sie meinte auch, 1-2 Zeugen sollten vor dem Gewerbeamt ausreichen. Eine habe ich, die nämlich auch schon selbst gekündigt hat^^
 
Also wenn du da raus bist und sogar was neues hast freu dich doch.
Was hast du davon ?
Du machst dir vielleicht noch Feinde aus der Firma und handelst dir ärger ein.
Also lass es und entspann dich und lass dich auch nicht von der Arge Tante anstacheln.

Es sei denn du hast Bock auf Streit.
 
Erstens habe ich Mitleid mit meinen ehemaligen Kollegen, die immer noch unter diesen Zuständen leiden. Zweitens stimmt meine Monatsabrechnung nicht. Drittens möchte ich Gerechtigkeit.
Zudem hatte ich natürlich auch einige Unkosten durch den Arbeitswechsel und werde von meinem ehemaligen Arbeitgeber tunlichst ignoriert. Das möchte ich so nicht hinnehmen müssen.
 
Gibt es hier vielleicht Juristen oder Jura-Studenten? Ich weiß nämlich nicht genau, wie die Rechtslage ist. Ich sehe hier einige kollidierende Rechte, weiß aber nicht, welches im jeweiligen Fall Vorrang hat. Wo fangen die Rechte des Arbeitnehmers an und wo hört das Direktionsrecht des Arbeitgebers auf?

Hier ein weiterer Auszug aus meinem Schreiben:
Sonstige zu monierende Arbeitsbedingungen:

-wir wurden ständig angeschrien (in der ersten Woche stets, ab der zweiten Woche (nur) noch mehrmals täglich)
am ersten Arbeitstag konnten wir über Stunden die Toilette nicht aufsuchen (Verbot, den Raum zu verlassen; ein Großteil der MA hatte keine Schlüssel, konnte also das Verbot nicht übertreten und eigenmächtig zur Toilette gehen; die, die Schlüssel hatten, wussten teilweise nicht, dass der Schlüssel auch für die Tür funktionierte, die den Weg zur Toilette verschloss oder hatten zu viel Angst, sich über das Verbot hinwegzusetzen); ab dem zweiten Arbeitstag und bis zu Beginn der zweiten Arbeitswoche mussten wir um Erlaubnis bitten, wenn wir die Toilette aufsuchen wollten
-uns wurde verboten, die Fenster zu öffnen (bis Anfang der zweiten Arbeitswoche)
-ab der zweiten Woche wurde uns verboten, mit den Kollegen zu sprechen, aufgrund eines zu hohen Lärmpegels
-zu Beginn schlecht funktionierende Türen (man bekam sie oft nicht auf, da sie klemmten) wurden in der dritten Woche von Handwerkern bearbeitet. Trotz großem Lärm, Gestank und Funkenflug (beim Schleifen der Türrahmen) wurde es uns nicht gestattet, den Arbeitsplatz zu verlassen
-Überstunden mussten ohne Ausnahmen im Kollektiv geleistet werden. Dabei wurde keine Rücksicht auf private Termine, wie z.B. Arzttermine, genommen. Es kam in mind. einem Fall zur Pflichtenkollision von Arbeitspflicht und Fürsorgepflicht (alleinerziehende Mutter).
 
Ich wollte mich auch schon einmal über einen Betrieb bei einer Behörde auslassen, dann wurde mir während meinem Besuch dort aber selber klar und auch deutlich klar gemacht, dass ich alles was ich aufführe auch beweisen müsse. Zur Not gelten auch Aussagen der Kollegen. Und das meiste kann man nicht beweisen, das schaut auch bei dir so aus. Und ab da habe ich es gelassen, denn ich glaube nicht, dass ich meinen Kollegen einen Gefallen getan hätte, wenn ich sie mit hineingezogen hätte. Für mich wäre das kein Problem gewesen, Arbeitsverhältnis lief eh aus, aber der Rest der Belegschaft war dort noch angestellt und hätte nach der Aktion bestimmt noch weniger Spaß bei der Arbeit gehabt. Ich bin mir also nicht sicher, ob du deinen Kollegen mit so etwas wirklich einen Gefallen tust.
Du hast wirklich absurde Dinge aufgezählt die natürlich überhaupt nicht zumutbar sind, aber glaubst du nur durch dein Eingreifen wird sich innerhalb der nächsten Wochen alles zum Guten wenden? Wenn eine Betriebsleitung so verkorkst ist, dann ist da nichts zu machen. Jeder hat das Recht zu kündigen, klingt bescheuert aber in dem Fall ist es glaube ich das Beste, sich etwas anderes nebenher zu suchen und dann tschüss zu sagen. Soviel zu den Punkten "Mitleid mit Kollegen und Gerechtigkeit".

Dass eine Abrechnung nicht stimmt ist doof, kann man aber bestimmt irgendwie klären. Warum deine Unkosten durch den Arbeitswechsel deinen alten Betrieb interessieren sollten verstehe ich nicht, ist doch dein Bier?!

Grundsätzlich bin ich meist auf der Seite der Aktiven, denn wenn alle nichts machen hat das Böse freies Spiel, überspitzt gesagt. In so einem Fall kann man aber irgendwie nichts machen. Das einzig Richtige hast du schon getan, nämlich zu kündigen.

Edit:
Ich kann dir leider nichts zum Thema sagen und der Beitrag ist auch nicht das, was du lesen möchtest. Auch bin ich nicht involviert und kann Sinn oder Unsinn der Tat einschätzen. Hab mir beim Schreiben drei mal überlegt, ob ich das wirklich schreiben soll aber wollte meine Meinung dann doch irgendwie dazu los werden :)

Auf jeden Fall wünsche ich ein gutes Ende!
 
Last edited:
Ich würde auf jeden Fall das Gewerbeamt einschalten. Beweise liegen doch schon alleine in der Dokumentation der Arbeitszeiten vor, hier in Form der Stempelungen. Unseren Betrieb hat die Gewerbeaufsicht allein, deshalb auf den Kiecker, weil wir freiwillig deutlich mehr (entlohnte) Arbeitzeit geleistet haben als das Arbeitszeitgesetz zugesteht. Und die geschilderten Umstände verstoßen eindeutig nicht nur gegen eben dieses, dazu noch bei einer nicht ganz zwangfreien Atmosphäre. Seit Monaten werden wir wegen Nichtigkeiten aufgrund dieses schusseligen Gesetzes von den Behörden auf Trab gehalten, ich kann mir nicht vorstellen das es keinen Erfolg haben wird, wenn es auch mal dafür genutzt wird, wofür es eigentlich gedacht sein sollte.
 
Last edited:
@Ka$$ad

Mit den Unkosten stimme ich dir zu - ich wollte damit nur betonen, dass ich nicht bereit bin, denen auch nur einen Euro zu schenken, den ich auf meiner Monatsabrechnung vermisse.

Ich denke schon, dass ich damit etwas verändern kann. Zumindest sehe ich aber, dass sich nichts verändert, wenn man nichts tut bzw. Beschwerden beim Arbeitgeber haben nichts gebracht (mit Ausnahme der Toilettenregelung^^). Also möchte ich den Weg über ein höhergestelltes Amt gehen. Für was soll es denn dann gut sein? Zeugen habe ich ja und genau das wäre die Aufgabe des Amts. Zudem bin ich der Meinung, dass es für die Arbeiter kaum noch schlimmer werden kann.

Ich denke auch nicht, dass die Betriebstätte umgehend geschlossen wird o.Ä. Vielmehr hoffe ich durch so eine Aktion, dass höhere Abteilungen in den involvierten Firmen aufmerksam werden. Die meisten Missstände sehe ich nämlich in der mangelnden Organisation des Standortes. Nur, solange sich alle ruhig verhalten und klein gehalten werden, kommt der Sachverhalt nicht weiter, als zu den örtlichen Niederlassungen der Firmen. Und gerade die (alteingesessene, große bekannte Firmen) sollten eigentlich ein großes Interesse daran haben, einen Skandal dieser Art zu vermeiden.
Ich habe aber auch bemerkt, dass ich mit meinen damaligen Beschwerden immer nur von irgendwelchen MA aus den unteren Abteilungen abgespeist wurde. Was soll man also sonst machen, außer sich an eine externe Stelle wenden?
 
Was hast denn da gemacht bzw hergestellt in der Arbeit?
Sind ja ungeheure Zustände dort. Da du und der 2. Zeuge (und vielleicht ein Dritter) nicht mehr dort arbeiten, würd ich damit schon zum Gewerbeamt gehen. Nachteile habt ihr in der Firma ja keine mehr zu erwarten, da ihr nicht mehr dort beschäftigt seid ^^

Dort wo ich immer Ferialarbeit geleistet hab, wurde dem Chef der Firma/Produktion vom Betriebsrat ein Zugangsverbot für die Betriebshallen erteilt, weil er in der Nachtschicht Fotos von Arbeitern gemacht hat, die mal kurz rumgestanden sind und diese auch angeschriehen hat. Das ganze ging anonym vom Betriebsrat weiter. Der Rat ist in diesem Fall also ein sehr machtvolles Mittel und arbeitet nicht mit den Vorgesetzten zusammen(würd ja auch die Aufgabe ad absurdum führen)
 
Also denkst du, ich sollte zumindest parallel zur Meldung ans Gewerbeamt auch eine Kopie an den Betriebsrat schicken? Soweit ich mich erinnere, wussten die wenigsten meiner Kollegen, an wen sie sich in dieser Sache wenden können. Viele hatten auch Angst, dass der Betriebsrat eher dem Arbeitgeber zuarbeitet.
 
Ja, würd ich schon aber es wär natürlich besser gewesen, das noch zu machen, während du dort angestellt warst. Also meiner Erfahrung nach, ist der Betriebsrat für die Angestellten wirklich da(siehe mein Beispiel), allerdings ist das sicher von Betrieb zu Betrieb verschieden.
 
Ich muss dazu sagen, dass ich wirklich keine Erfahrungen vorweisen kann. Da habe ich mich auch von Kollegen 50+ beeinflussen lassen. Diese waren eher misstrauisch. Allerdings hatten sie mir auch von einer Meldung ans Gewerbeamt abgeraten, da sie meinten, in dem Fall würde unser Arbeitgeber den Auftrag verlieren und wir alle dadurch arbeitslos werden.
 
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