• Wir werden in den nächsten Tagen verschiedene Wartungsoperationen und Optimierungen am Server durchführen. Es wird zu mehreren Ausfällen kommen, die teilweise auch mehrere Stunden umfassen können.

Juristische Frage

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Nov 26, 2003
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Heute hat sich mein Laptop aufgehangen und jetz fährt er nicht mehr hoch und man hört ein Klacken. No bootable Device heißts immer. Scheinbar was kaputt.

Ich hab vor ner Weile erst die Festplatte austauschen lassen, weil sie defekt war. Das lief im Rahmen der Garantie.

Jetzt ist allerdings wieder was kaputt und mir wirds zu bunt. Ich kanns mir nicht leisten, dass ständig der Laptop nicht geht und Daten verloren gehen. Kaum auszudenken, wenn ich jetzt schon meine Hausarbeit auf dem Laptop geschrieben hätte und jetzt alles für die Katz wär.

Welche Ansprüche habe ich, die sinnvoll sind?

Ich hab den Laptop vor 2 1/2 Jahren gekauft, glaube ich und die Reperatur wäre noch innerhalb der Garantie allerdings reichts, wie schon oben erwähnt.

Kann ich das Geld zurückverlangen?
Kann ich einen neuen Laptop verlangen zu dem Preis, für den ich ihn gekauft hab? Der jetzige Wert dürfte ja gar nicht mehr der Rede wert sein.

Danke im voraus für jegliche Hilfe.
Bitte keine Hilfe zur Lösung des technischen Problems, es sei denn, derjenige ist sich absolut sicher, dass es mit seinem Vorschlag wieder gehen könnte.
 
Keine juristische Hilfestellung, aber ein kleiner Tipp von mir, da ich auch sehr viel mit Daten arbeite. Immer, wirklich immer die Daten mindestens doppelt sichern. Abends den aktuellen Stand z.B. auf einen externen Datenträger speichern. Ich habe für für jede Platte meiner Note/Netbooks mindestens eine Datensicherung. Es wäre bei mir eine absolute Katastrophe, wenn meine Daten verloren gehen würden, so bin ich aber ziemlich abgesichert. Sinvollerweise vielleicht auch nicht alle am gleichen Ort lagern.

Zum eigentliche Problem: Den Vollpreis wirste wohl garantiert nicht wieder bekommen, hast ihn ja immerhin 2,5 Jahre genutzt. Ich bin auch der Meinung das man den Hersteller das Recht einräumen muss, das gute Stück reparieren zu lassen. Ich habe nen ganz guten Händler, der verkauft aber nur an Gewerbetreibende das ist ja auch wieder was anderes, der bei Garantiefall pauschall durchtauscht. Aber wie gesagt ich kann da absolut nichts sicheres sagen. An deiner Stelle wird ich ihn nochmal reparieren lassen, das Ding möglichst gewinnbringend verkaufen und mir einen neuen zulegen, kosten ja nichts mehr die Dinger. ;)
 
Das Problem ist, dass ich bei nem Verkauf kaum Geld kriege und somit für einen neuen Laptop wieder tief in die Tasche greifen muss, obwohls eigentlich nicht notwendig ist, da der vorhandene komplett ausreicht.
Das andere Problem ist, dass ich nicht jedes halbe Jahr zum Saturn fahren will, um nen Fehler zu melden. Ich hab nachgeschaut und habe den Laptop erst 1 1/2 Jahre. Hab mich vertan
 
Ich glaube schon das die Firma erst noch einmal das Recht zur Reparatur hat . Das wird bei uns in der Service Abteilung jedenfalls so gehandhabt . Bei einem 3. Mangel kannst du aber durchaus ein Austauschgerät verlangen .
Geld zurück sicher nicht .
 
Soweit ich das kenne: Es scheint wieder die HD zu sein, da die grade erst getauscht wurde, hast du auf die Austauschteile Gewährleistung.
Eine Wandlung geht in der Regel nur während der Garantie, manchmal auch während der Gewährleistung, aber auch die hast du überschritten...
 
Dann halt wieder zum Satur. Ätzend. Als bräucht ich den Laptop nicht. Maaann. No porn, no fun!
 
Also ich würde du hast noch garantie war da nicht ma was von 4 jahre bei eltro geräten ?? ich bin mir das jetzt aber wirklich nciht sicher

aber wnen du den bong noch ahst dun den laden noch weißt sollte das keij ding sein ... glaube ich
 
Eine Wandlung geht in der Regel nur während der Garantie, manchmal auch während der Gewährleistung, aber auch die hast du überschritten...

Eine Wandlung geht während der Gewährleistung, wenn mehrmals der selbe Fehler auftritt. z.B. MB W 212 Injektoren.

Ein Tausch des Gerätes auf Kulanz wäre denkbar (halte ich aber für unwahrscheinlich).

Die Garantiezeit ist wie lange und wie ist der Wortlaut?

Ich denke ohne alle Fakten zu kennen, dass nur ein erneuter Tausch der HD in Frage kommt, denn die liegt sehr wahrscheinlich noch in der Gewährleistung, wenn sie "gerade erst" erneuert worden ist.
 
Eine Wandlung geht während der Gewährleistung, wenn mehrmals der selbe Fehler auftritt. z.B. MB W 212 Injektoren.

Ein Tausch des Gerätes auf Kulanz wäre denkbar (halte ich aber für unwahrscheinlich).

Die Garantiezeit ist wie lange und wie ist der Wortlaut?

Ich denke ohne alle Fakten zu kennen, dass nur ein erneuter Tausch der HD in Frage kommt, denn die liegt sehr wahrscheinlich noch in der Gewährleistung, wenn sie "gerade erst" erneuert worden ist.

Soweit ich weiß geht eine Wandlung nicht immer in der Gewährleistungszeit. Beispiel: Kia gibt 7 Jahre Gewährleistung, man kann aber nur während der Garantie wandeln.
Zumindest nicht 7 Jahre lang, aber vielleicht gibt es da ja mal ein Urteil.

Die HD wird auf jeden Fall auf Gewährleistung getauscht, da ja nach dem letzten Tausch wieder 2 Jahre drauf sind.
 
Soweit ich weiß geht eine Wandlung nicht immer in der Gewährleistungszeit. Beispiel: Kia gibt 7 Jahre Gewährleistung, man kann aber nur während der Garantie wandeln.
Zumindest nicht 7 Jahre lang, aber vielleicht gibt es da ja mal ein Urteil.

Die HD wird auf jeden Fall auf Gewährleistung getauscht, da ja nach dem letzten Tausch wieder 2 Jahre drauf sind.

Ja das ist richtig. Meine Aussage hätte heißen müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. KIA gibt die erweiterte Gewährleistung ja freiwillig, d.h. während der gesetzlichen Gewährleistung kann man wandeln, später obliegt es KIA.

Das mit der HD sehe ich auch so. Die wird getauscht das Laptop nicht.
 
Also meines Wissens ist es so das der Hersteller die Möglichkeit zur Nacherfüllung hat, da dies schonmal geschehen ist hast du nun das Recht vom Vertrag zurückzutreten solange es zeitlich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht liegt. Dabei wird dir der volle Kaufpreis erstattet. Die gilt 2 Jahre ab Kauf wobei sich die Beweislast zu dienen UNgunsten nach einem Jahr umdreht. Allerdings verlängert sich diese Frist mit der nacherfüllung glaube ich aber nur. Angabe aber ohne Gewähr.

http://www.rechtslexikon-online.de/Kaufvertrag_Gewaehrleistung.html

Edit hab grade gesehen das die NAcherfüllung 2x sein muss damit man zurücktreten kann. Also einmal müsstest du noch.

http://www.rechtslexikon-online.de/Nacherfuellung.html
 
Last edited:
gibt es schon ein ergebnis was dabei raus gekommen ist?
wieder eingeschickt? ersatzgerät? geld zurück? :)
 
Also meines Wissens ist es so das der Hersteller die Möglichkeit zur Nacherfüllung hat, da dies schonmal geschehen ist hast du nun das Recht vom Vertrag zurückzutreten solange es zeitlich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht liegt. Dabei wird dir der volle Kaufpreis erstattet. Die gilt 2 Jahre ab Kauf wobei sich die Beweislast zu dienen UNgunsten nach einem Jahr umdreht.

Ne, die Beweislast dreht sich schon nach 6 Monaten um.:deal
 
Keine Ahnung, ob das ne Rolle spiel hier, aber ich hatte mal ne kaputte Maus. Habe dann unsren Saturn angeschrieben per mail und gefragt, was ich machen soll.
Ich hatte leider weder Kassenbon noch Verpackung, doch war die Maus nur etwa 1-1,5 Jahre alt (und auch solange erst auf dem Markt). Um ehrlich zu sein hab ich die glaub ich garnicht im Saturn gekauft, aber das ist nebensache.

Jedenfalls hab ich die zurückgebrahct und mir gegen Aufpreis im Vergleich zum letzten Verkaufspreis der Maus, eine neue gekauft. D.h. ne 60 € Maus für 15 bekommen und war meine kaputte los...

Andere Geschichte: Vor einigen Jahren hatte ich nen 1500 DM (Da erkennt man, dass es lange her ist) PC bei Expert gekauft... der hatte auch ne Macke und ging andauernd kaputt. Nach ca einem Jahr und einigen Reparaturen war es uns zu Bund und wir haben den PC dahingebracht (erneut). Gegen einen Aufpreis von 200 DM hab ich mir dann nen aktuellen PC geholt.

Sprich: 2 Fälle, wo ich gegen Aufpreis, verglichen mit dem Rechnungspreis, und noch innerhalb der Garantie mein altes Gerät loswerden und ein neues erwerben konnte.

Ich denke aber, dass das in jedem fall Kulanz war und wenn du was erreichen willst, dann musste lieb mit denen reden (auch wenn es schwer fällt).
 
Hab den Laptop vor paar Tagen einschicken lassen. 10 Tage Reperaturzeit hats geheißen.
 
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