• Wir werden in den nächsten Tagen verschiedene Wartungsoperationen und Optimierungen am Server durchführen. Es wird zu mehreren Ausfällen kommen, die teilweise auch mehrere Stunden umfassen können.

Geblitzt -.-

Nihilist

Guest
Hey Leute hab da ma ne Question ich wurde vor 2 Stunden geblitzt, auf ner Bundesstraße mit 80 auf der man aber nur 50KMH fahren darf.
Dazu kommt noch das es das Geschäfftsauto von meinem Ausbilder war ><
ich bin noch in der Probezeit, (Führerschein). Normalerweise wäre es ja nun sofort ne Probezeitverlängerung mit Nachschulung etc. pp. oder?
Das Auto läuft aber über die Firma. Was mach ich jetzt, die Firma wird ja bestimmt angeben das ich gefahren bin, dann bin ich am Sack^^
ich will keine Probezeitverlängerung das is voll teuer, ich hätte nur noch 6 Wochen gehabt -.-
 
is das nicht auch sogar noch mit 1 monat fahrverbot verbunden?

Eigentlich schon..

ab 21Km/h drüber bekommst auf jeden fall ne probezeitenverlängerung, wenn du 80 laut tacho warst wirst sicher über die 21km/h kommen trotz toleranzen..

Desweiteren bekommst noch, Bußgeld, Probezeitverlängerung und ne nachschulung die haufen ca$h kostet...

ich habs zum glück seit paar tagen hinter mir :D
 
Ajo,
da kann man doch nur wieder Erwähnen, wie blöd es ist zu schnell zu fahren.
10Km/h zu schnell find ich ok, aber halt 30 oO
 
Kosten bei Ausser-Ort-Geschwindigkeitsüberschreitungen:
26 bis 30 km/h: 50 €, 3 Punkte
31 bis 40 km/h: 75 €, 3 Punkte

Wenn zu dem geblitzten Firmen-Kfz kein Fahrtenbuch geführt wird, dürfte es für die Firma schwer werden zu sagen wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist.
Dauert ja bestimmt 3-4 Wochen bis der Bescheid bei denen ankommt.
Wenn die Firma den Fahrer nicht benennen kann, wird das Verfahren mit etwas Glück gleich eingestellt.

Da das Auto aber einer Person (deinem Ausbilder) zur Nutzung überlassen wurde, wird er wohl von der Firma als Verantwortlicher benannt werden und später Post von der Bußgeldstelle bekommen.
Wenn er sich erinnern kann das Du an diesem Tag das Auto benutzt hast, wird er den Vorwurf gegen sich schriftlich abstreiten und dich als Sünder benennen.
Mit etwas Schwein ziehen sich die Ermittlungen und der Schriftverkehr über 3 Monate hin und es winkt dir die erlösende Verjährung.

Kannst ja auch mit deinem Ausbilder reden, ob er den Verstoß auf sich nimmt und du ihm das Bußgeld erstattest.
Das ist aber nicht legal und kann rechtliche Folgen haben FALLS es entdeckt wird.

Anderenfalls verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre (schwerwiegender Verstoß nach Kategorie A) und es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Kommt es danach während der Probezeit noch einmal zu Verstößen, ist die Pappe in akuter Gefahr.
Hab dir mal das wesentliche aus dem Straßenverkehrsgesetz zu dem Thema rausgesucht und unterstrichen was dich betrifft.


Spezifische Folgen von Verkehrsverstößen während der Probezeit, § 2a Abs. 2 StVG:

Bei der Fahrerlaubnis auf Probe wird zwischen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. technischen Fahrzeugmängeln) des Fahrerlaubnisinhabers unterschieden.

a) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre und wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (sog. „Nachschulung“). Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, § 2a Abs. 3 StVG.
b) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wird er schriftlich verwarnt und wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten empfohlen. Die Befolgung dieser Empfehlung ist freiwillig. Folgt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Empfehlung werden ihm immerhin zwei Punkte (in Flensburg) abgezogen.
c) Eine erneute schwerwiegende oder zwei erneute weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach der unter b) genannten zweimonatigen Frist führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.


2. Übersicht über die Einstufung der einzelnen Verkehrsverstöße:


a) schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie A) sind:

folgende Straftaten nach dem StGB:

- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
- Fahrlässige Tötung (§ 222)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)
- Nötigung (§ 240)
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316)
- Vollrausch (§ 323a)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)

folgende Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG):

- Führen oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 21)

folgende Straftaten nach den Pflichtversicherungsgesetzen:

- Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)

sowie Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24und 24 a des StVG:

das sind Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften betreffend

- den Abstand,
- das Rechtsfahrgebot,
- die Geschwindigkeit,
- das Überholen,
- die Vorfahrt,
- das Abbiegen,
- das Wenden,
- das Rückwärtsfahren,
- die Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen,
- das Verhalten an Bahnübergängen,
- das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulbussen und Fußgängerüberwegen,
- die übermäßige Straßenbenutzung,
- das Verhalten an Ampeln und Stopschildern, bzw. gegenüber den Haltzeichen von Polizeibeamten
- Verstöße gegen die Vorschriften der StVZO über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis
- Verstöße gegen §24 a StVG (Alkohol, berauschende Mittel)
- Verstöße gegen das Befördern von Fahrgästen ohne Fahrgastbeförderungserlaubnis oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen


b) weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie B) sind
- Straften nach dem StGB soweit sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden und nicht unter a) aufgeführt sind, sowie
- fahrlässige Tötung und Körperverletzung,
- Straftaten nach § 22 StVG und
- Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, soweit sie nicht oben unter a) genannt sind
 
Selbstschuld kann ich dazu nur sagen. Alles weitere hat Talatavi ja schon superb gesagt.
 
jamjamjam BRAINS

mhhh blitzer sind schon scheisse die gehörn verboten!!
 
Danke Talatavi :)

es war halt auf ner Fucking Bundesstraße, da heizt man nunma, un in Stuttgart kenn ich mich nich aus, bin voll reingerast -.-

ich werd einfach ma mit meim Ausbilder reden, der soll ma die Punkte auf sich nehmen xD
 
Mal abgesehen von der Tatsache dass es ärgerlich ist wenn einen der Blitz darauf hinweist das man sich falsch verhalten hat, besitzen diese Geräte doch einige nennenswerte soziale Aspekte:

- Ihr arschteurer Ankauf in der freien Wirtschaft sorgt für Arbeitsplätze
- Folgeaufträge wie Wartung & Kalibrierung ebenfalls
- Die (zwei-)jährliche Eichung beschäftigt ebenfalls Leutz
- Die Montage/Aufstellung der Apperate auch
- Mit der Auswertung sind auch ein paar Menschen am Arbeiten
- Die Widersprüche gegen das Bußgeld sind Anwalt's Liebling

Es ist also durchaus nicht alles schlecht an den Geräten.
:D
 
Danke Talatavi :)

es war halt auf ner Fucking Bundesstraße, da heizt man nunma, un in Stuttgart kenn ich mich nich aus, bin voll reingerast -.-

ich werd einfach ma mit meim Ausbilder reden, der soll ma die Punkte auf sich nehmen xD

Noch in der Pobezeit, Auto das man nicht gut kennt, Ortsunkundig und dann noch Rasen?
Ich hab Verständnis für 10 drüber, aber nicht für 30. Besonders unter den Aspekten....
 
Na dann^^ jetzt sind die scheiß Teile mir auch gleich viel lieber!!
 
Wenn man sich in einer Stadt nicht auskennt und dann noch mit einem Wagen der einem nicht gehört bzw den man kaum kennt mit über 30 Klamotten drüber geblitzt wird ist man es echt selbst Schuld, bist noch in der Probezeit und machst so ein Scheiss? Was bringt rasen? Erhöhter Benzinverbrauch, Gefährdung des eigenen Lebens und anderer.

Die Strafe fände ich gerechtfertigt muss ich ehrlich sagen.

Wenn man Rasen will dann bitte auf abgesperrter Strecke.

Hast du wenigstens draus gelernt?
 
Bei uns gehts nach % soweit ich weiß. Kumpel is auch in der Probezeit in ner 30er Zone 74 gefahren lol. Hat das dann seinem Vater angehängt, bissl was gezahlt und fertig wars. In Österreich gibts ja keine Punkte und Nachschulung is nur, wenn man betrunken erwischt wird :D
 
Ich denke mal schon das er was daraus lernen wird, sobald der Ausbilder ihm die Hölle heiß macht.

Viel Glück schonmal ^^
 
Mich erwischen die irgendwie jedes Jahr im Januar und immer werden es 35€ :D
Die sollen sich mal was neues einfallen lassen :nono

Was nun nicht heißt das ich ein Raser oder der gleichen bin, nur wem passiert es nicht mal das wenn man durch ein Dorf fäht, das Ortsausgangsschild schon sieht und dann langsam beschleunigt *Blitz Und wegen meinem Nebenjob als Kurier fahre ich recht viel durch die Gegend :)

Bei uns gehts nach % soweit ich weiß. Kumpel is auch in der Probezeit in ner 30er Zone 74 gefahren lol. Hat das dann seinem Vater angehängt, bissl was gezahlt und fertig wars. In Österreich gibts ja keine Punkte und Nachschulung is nur, wenn man betrunken erwischt wird :D

Bei uns wärst du dann wohl ein paar Monate Fußgänger.
 
umz...da gibt es doch die goldene regel für alle die in der probezeit sind.....maximal 20 kmh schneller als erlaubt ist.
dann kommst du aufjedenfall mit einer verwarnung davon, da 3 kmh toleranz abgezogen werden und dein tacho immer schneller anzeigt als du eigentlich unterwegs bist.

also das bietet aufjedenfall das beste preis-/leistungsverhältnis :D
 
Wie alt ist das auto bzw wieviel hats schon runter? Wenn du dir sicher bist das die Nadel bei 80 war, dann kommst du evtl mit 15 Euro davon.

Ich hab im Zivildienst ca 105Euro an tickets bezahlt und beim ersten Mal war es die gleiche Sachlage wie bei dir, ich hatte noch 3 Tageprobezeit und bin davon gekommen weil die Firmenwagen alle schon total durch waren :)
 
Das mit dem "Wenn die Firma deinen Namen nicht angibt, hast du Glück" ist so nicht ganz richtig. Da wir selbst auch jede Menge Firmenwagen haben muss ich sagen: Es wäre besser, wenn deine Firma gleich sagt, wer gefahren ist. Ansonsten wäre die Firma ab nun verpflichtet ein lästiges Fahrtenbuch zu führen
 
@Thunderskull jetzt stell mich nich als so nen schelchten Menschen dar -.-

Fahrtenbücher führen wir so oder so, nur für dieses Auto nicht. Ich werde natürlich zugeben das ich es wahr^^ außerdem gibts ja auch Beweisfotos ><

@daemon: Ich versteh dich nich ganz, meinst du wenn es ne alte Karre is dann stimmt der Tacho nichmehr oder wie?
 
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