Unterhaltszahlungen

Joined
Sep 28, 2002
Messages
5,796
Points
330
Ich hab mal ne frage an alle, die sich ein bisschen mit der rechtslage der Unterhaltszahlungen auskennen...

Also:
ich wohne bei meiner mutter, wenn ich jetzt im Sommer, eine berufsausbildung beginne(ich bin dann 18), steht mir denn noch unterhalt zu?? und wenn ja, ist er komplett oder gekürzt, wenn ja um wieviel??
Mein Vater zahlt atm den niedrigsten Betrag und daran wird sich wohl nix ändern....
 
tja

ich weiss nur eins eltern sind für ihre kinder bis 21? jahre unterhaltspflichtig wenn diese studieren oder sonstiges machen arbeitslos sind oder so.

beginnst du ne ausbildung ... weiss ich es noch net aber wenn du dann arbeitest ist nich tmal deine mutter unterhaltspflichtig und kann dich raus werfen also glaub ich das dein vater auch nix mehr zahlen wird.
 


achtung, rechtsstand 2004 - wobei sich da nix groß geändert haben dürfte.

1. du bist gesetzlich unterhaltsberechtigt - joap, als leibliches kind biste das
2. bedürftigkeit: du musst keine oder nur geringe einkünfte haben und ein geringfügiges vermögen zu einem verkerhswert von maximal 15.500 euro haben.
hausgrundstücke werden nicht eingerechnet.

grundsätzlich ises wurst ob du in ausbildung bist oder nicht, solange es die erste (!) berufsausbildung ist.


wobei ich bei dne punkten nicht sicher bin, weil ich nen umkehrschluss gezowgen hab :D



berechnet wird der ganze klambores nach der düsseldorfer tabelle.

http://www.duesseldorfer-tabelle.com/duesseldorfer-tabelle-2005.htm

anders siehst aus wenn du selbst nen hausstand aufmachst Oo

wenn ich des jetzt richtig verstanden hab wird deine ausbildungsvergütung zwar angerechnet, aber vor anrechnung mit einem mehrbetrag gekürzt.

das alles is ein büschen kompliziert und ich hab nur in soweit ahnung davon as dass ich ausrechnen muss (und kann :D) in ie weit sowas als ausergewöhnliche belastung abzusetzen ist (is schon komliziert genung lol), deswegen geht am besten zu nem anwalt für damilienrecht und gut ist.
möglicherweise kann auch euer steuerberater etwas dazu sagen (anwalt ist abr wahrscheinlicher)

ich kann dir nur aus erfahrung sagen, dass eine angstellte von uns die ganze zeit abge****t wurde bis sie endlich zu nem anwalt ist der gerechnet hat dass der anwalt des vaters ******** gebaut und viel zu wenig unterhaltsleistung ausgerechnet hat.
 
ich würde mir bis dahin ne eigene bude suchen ist eine gute gelgenheit zu beginn einer ausbildung finde ich.
ausserdem wird die dann noch die miete gezahlt, kindergeld und gehalt. und wenn du nette eltern hast kriegst du von denen auch noch eine kleine unterstützung.
das würde ich machen, da wenn du fertig mit der lehre bist du wahrscheinlich sowieso arbeitslos sein wirst und dann, wenn du immernoch bei deinen eltern wohnst, du nicht so einfach ausziehen kannst, wenn deine eltern gut verdienen. ist eine neue regelung also würde ich jetzt schon ausziehen ;)
 
also müsste mein vater den kompletten unterhalt zahlen?? ich steig durch den ganzen kram net durch und nen anwalt ist immer gleich so teuer....
wobei mein vater laut gericht mehr zahlen muss als in der tabelle steht, obwohl er 0 geld hat....



@scorp:
das tut net zur sache... ausserdem habe ich denn sowas wie ne eigene wohnung nur das meine eltern unter mir wohnen... aber ne eigene haustür habe ich....
 
Last edited:


@scorp: hä ? O_o

also wenn man schon sagt "da kommt was neues" dann bitte auh detailierter, mit deinen infos kann man tbh NULL anfangen
und das andere ist nichts anderes als sozialschmarotzertum. hauptsache geld vom staat wa ?

@matze: was heißt "kompletten unterhalt ?"

das wird berechnet und ende. je nachdem wer was wieviel wie lang wo verdient und dann noch ein paar andere fakten ändert sich der betrag.

es gibt kein "kompletter unterhalt"

und miete etc --> das kanste grad ma ganz vergessen, dafür ist niemand verantwortlich ;)

dein vater kann auch freiwillig unterhalt zahlen und den bis zu einem bestimmten betrag als ausergewöhnliche belastung abziehen.

deswegen: ab um anwalt.

ruf einfach an und frag auch was der spaß kostet. viele anwälte verlangen für die sondierung nichts.
anwälte verdienen ja nicht nur an der beratung (genauso wenig wie die meisten leute im dienstleistungsgewerbe) sondern auch am schriftverkehr und der ganzen arbeit die dahinter steckt.
deswegen einfach unverbindlich am telefon anfragen was sache ist kostenmässig.
 
mein vater zahlt jetzt den minimalen satz... und das mein ich mit dem kompletten unterhalt... und an unseren vermögensverhältnissen, wird sich nichts ändern....
mein vadder wird bestimmt nix freiwillig zahlen....
 
wenner nix zahlt schauste auch durch die röhre....
kümmert sich in deutschland kein schwein drum
 
naja, nicht ganz so schlimm isses nicht...

dat hilft mir aber immernoch net weiter :(
 
MacBeth said:
wenner nix zahlt schauste auch durch die röhre....
kümmert sich in deutschland kein schwein drum

strafrechtliche konsequenzen bei verletzung der unterhaltspflicht sind alltäglich. ich hatte auch selbst schon öfter das vergnügen, in dieser angelegenheit den ankläger zu spielen.
 
Back
Top Bottom