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Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"

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Oct 22, 2002
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Ein weiterer Schritt in Richtung Gedankenverbrechen.

Der alte Thread zum Thema gehört zu den verloren gegangenen Themen und im Google-Cache habe ich nur einzelne Beiträge daraus gefunden, also mache ich mal einen neuen Thread auf:

Strafgesetzbuch kennt ab morgen den Begriff "Jugendpornographie"

Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden (PDF-Datei).

Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".

Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.

Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist. Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen. (pmz/c't)

Quelle: Heise Online

"wirklichkeitsnah" ist ein Wort, dass meiner Meinung nach in einem Gesetzestext absolut nichts zu suchen hat, da es zu viel Interpretationsspielraum zulässt.

Wenn z. B jemand einen Pornofilm aus dem Netz lädt könnte er theoretisch verknackt werden selbst wenn er eindeutig beweisen kann, dass alle Darsteller volljährig sind, denn es muss ja nur irgendein Dritter meinen/behaupten, dass eine/r davon minderjährig aussieht. Dass es da einen nicht gerade kleinen Interpretationsfreiraum gibt dürfte offensichtlich sein.

"Wirklichkeitsnah" können natürlich auch Zeichnungen sein...
 
"wirklichkeitsnah" ist ein Wort, dass meiner Meinung nach in einem Gesetzestext absolut nichts zu suchen hat, da es zu viel Interpretationsspielraum zulässt.

:dito

errinert mich an die "Bewertungsmaximen" bei unserm Abi...sowas wie nahezu perfekter Sprachgebrauch oder so. Dehnbar wie Kaugummi
 
omg^^ aber was will man erwarten Dt. konzentiert sich halt lieber auf irgendnen scheiss was man leicht verbieten/bestimmen/in Griff bekommen kann als auf richtige Probleme ;)
 
Solche Gummiparagraphen werden wir wohl in Zukunft öfters lesen.
 
die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
Bin ich dumm oder habt ihr denn sinn hier von auch nicht verstanden?
 
Es ist strafbar, wenn in einem Porno jemand der volljährig ist aber nicht so aussieht mitwirkt? Klingt mir sehr unlogisch, ausser es wird offiziell als Kinderpornographie verbreitet. Alles andere wird sicher nicht strafrechtlich verfolgt, sonst wäre das sehr seltsam.
 
Also rein theoretisch könnte man damit auch Literatur zensieren/verbieten. Ich meine klar sind das dann keine pornographischen Schriften, aber beschrieben werden teilweise doch sexuelle Handlungen an vor oder von minderjährigen.

Zum Beispiel in der Blechtrommel, oder irre ich mich?
 
Freiheit der Kunst - Grundgesetz geht vor
wäre dann nicht verfassungskonform, wird also verfassungskonform ausgelegt werden
 
Dann werden sich auch in Zukunft noch Generationen von SChülern an der Blechtrommel erfreuen dürfen :crack
 
wird es die 'barely legal'-reihe dann in deutschland nicht mehr geben? müssen wir uns wohl an milf-filme gewöhnen. schön ausgeleiert und alles hängend um als eindeutig über 18 zu gelten. ich freu mich
 
Stimmt, dort steht Schriften, also auch Bücher!
Nunja, was dann dumm an der Sache ist, wenn ich eine 20 jährige Freundin habe, die aber wie ne 16 jährige ausschaut.
Aufgrund der Annahme, dass meine volljährige Freundin minderjährig ist, kann man mich also nun wegen Verführung Minderjähriger verknacken...

Nun ja, ich schätze mit diesem Gesetz müssen wir uns abfinden, da es an Ketzerei grenzen würde, wenn man dieses Gesetz "für Zucht und Ordnung...." *hust*... ich meinte "zum Schutze der Jugend" anzweifeln würde.
 
Total der Schwachsinn... In Zukunft kann man also verknackt werden wenn z.B. nen Mädel freiwillig nen Privatporn hochlädt (z.b. youporn ^^) auf dem sie wie unter 18 aussieht und man den gezogen hat? Das ist doch viel zu schwammig -_- Und ja, wer entscheidet dann wer wie alt aussieht? Vielleicht meien ich ja z.B. dass die dann nicht wie unter 18 aussieht.

Und Hentai scheint dann wohl auch illegal zu sein, weil dort wohl in fast allen Fällen die Mädels jugendlich wirken ^^


Vielleicht kann ja Talatavi erläutern, inwieweit man seine bis jetzt noch legalen Gewohnheiten umstellen muss ^^. Wäre nur zu hoffen, dass das Gesetzt schlimm klingt, aber nicht willkürlich angewendet wird :p
 
hört sich alles nach prüdem Christen-Bullshit an!
wie lächerlich
Masturbation wird dann demnächst bestimmt auch verboten .lol
 
Willkommen in der Reise zurück zum mittelalterlichen und prüden Christenstaat. Bald verbieten die auch noch Sex vor der Ehe und Küssen in der Öffentlichkeit. :wand

Gilt das komische Gesetz auch für Bücher? Dann müssten die z.b. Die Wanderhure verbieten, denn da wird detailliert beschrieben, wie eine 17jährige von drei Männern vergewaltigt wird.
 
Theoretisch ja, aber theoretisch gibts dann das Grundgesetz mit seiner Freiheit der Kunst. Das hat mir ein Fisch gezwitschert.

Porno in Kunst = OK :up
Porno ohne Kunst = Pöhse! :disgusted
 
Damit wird der Anteil an muskolöse rechte Arme ind Deutschland rapide sinken! :ugly
 
Porno in Kunst = OK :up
Porno ohne Kunst = Pöhse! :disgusted
Man spekuliert sicher auf den positiven Nebeneffekt, dass Jugendliche jetzt zum Masturbieren nicht mehr Playboy, Hustler und Penthouse zur Hand nehmen, sondern Nabokovs "Lolita" lesen. :D
 
Im Zweifelsfall dürften allerdings Staatsanwalt und Richter entscheiden was Kunst ist und was nicht. Das dürfte bekannte Werke anerkannter Künstler wohl eher nicht betreffen, aber bei Werken von (noch) unbekannten Künstlern wäre ich mir da nicht so sicher.

Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwer wegen der schwammigen Formulierungen Verfassungsbeschwerde einlegt, dürfte wohl auch gering sein, denn von Bild & Co. würden diese Leute wohl sofort in die pädophile Ecke gestellt werden.

Gummi-Gesetze wie dieses öffnen staatlicher Willkür Tür und Tor. Man bräuchte nur genügend derart unsauber formulierten legislativen Giftmüll zu Gesetzen zu machen und man hätte im Zweifelsfall gegen jeden irgendwas in der Hand was man als Druckmittel (z. B. gegen Journalisten oder Regime-Kritiker) einsetzen könnte.
 
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