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ich meine in der fahrschule gelernt zu haben, dass man nicht bei rot über die ampel fahren darf
praktisch würde man aber erst bestraft, wenn die ampel > 1 sekunde rot ist. dies wäre deswegen so, damit leute, die schon zu nah an der ampel bei gelb sind, nicht verkehrsgefärdende bremsmanöver starten müssten.
ist das so korrekt?
in der stvo und im bußgeldkatalog stehen soweit ich es gesehen habe, nur unkommentierte regeln. gibts dafür vielleicht irgendwo offizielle erläuterungen?
praktisch würde man aber erst bestraft, wenn die ampel > 1 sekunde rot ist. dies wäre deswegen so, damit leute, die schon zu nah an der ampel bei gelb sind, nicht verkehrsgefärdende bremsmanöver starten müssten.
ist das so korrekt?
in der stvo und im bußgeldkatalog stehen soweit ich es gesehen habe, nur unkommentierte regeln. gibts dafür vielleicht irgendwo offizielle erläuterungen?