Rechtliche Rechtsfrage

stefros

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Ich hab mal aus aktuellem Anlass ne rechtliche Frage vielleicht kann mir jemand helfen!

Also, wenn ich mein Fenster auf habe und grade nich im Zimmer bin, dann wiederkomme und innerhalb von 3 Sekunden als jemand in mein Zimmer gestiegen ist um was zu stehlen, diesen töte oder stark verwunde, bin ich dann im Recht oder ist das nicht erlaubt?
 
in den usa schon, hier sicherlich nicht
du darfst nur zu maßnahmen die im ausgewogenen verhältnis zur tat stehen ergreifen (oder so ungefähr), einen einbrecher zu töten ist also definitiv zuviel, und auch schwere körperverletzung dürfte nicht mehr unter verteidigungsmaßnahme fallen
mir persönlich wärs egal was das rechtssystem sagt, aber vor gericht verantworten muss man sich dann trotzdem :S
 
du hast doch bei der wachausbildung verhältnismäßigkeit gelernt stef ...
 
Der Grund warum stefros fragt ist, dass ein Einbrecher im Nebenzimmer gerade alles ausräumt und der steffi schon seinen Baseballschläger in der Hand hält :D.

Aber hier ist das sicherlich strafbar. Die Strafe wird sicher durch die Tatsache vermindert, dass du (vielleicht?) noch nichts angestellt hast, der Typ bei dir eingebrochen ist und du teilweise aus Notwehr gehandelt hast.
 
Last edited:
Verhältnissmässigkeit der Mittel.

Wenn der Typ mit nem Messer versucht dich abzustechen,
kannste ihn durchaus mit ner Pfanne aufn Kopp haun.
Wohlgemerkt nur solange bis er Kampfunfähig bzw, ausser
Gefecht gesetzt ist. Wenn du ihn dabei mit einem Schlag den
Schädel zu Mus machst, würde das unter Notwehr fallen,
da er dir offensichtlich ans Leben wollte.

Machst du das selbe aber wenn er unbewaffnet ist und
gleich auffe Knie geht und aufgibt, ist die Verhältnissmässigkeit
nicht mehr gegeben und du musst mit ner Anzeige wegen Totschlag rechnen.

Meines Wissens.
 
Ja gut, das mit der Verhältnismäßigkeit dachte ich mir schon wenn er mich messern will isses ja eh klar.
Wenn er aufgibt und sich der Polizei stellt würd ich ihn auch nicht töten, ganz klar, aber was ist wenn er die Flucht ergreift?
Darf ich ihn dann auch nicht aufhalten durch leichte Schläge auf den Hinterkopf die ja bekanntlich das Denkvermögen erhöhen und ihn dazu bringen stehen zu bleiben?
Weil wenn ich das später anzeige steht ja Aussage gegen Aussage und ich hab garnix gewonnen ausser daß ich nen Feind mehr auf der Welt hab.
 
bah, das du sowas nicht spätestens beim bund gelernt hast...

sagen wir du siehst einem in MSB bei deinem wachgang, der da nix zusuchen hat und gerade hinter einem auto hervorkommt. dann rennt er plötzlich wie vom blitz getroffen weg und will über den zaun springen, was machst du ??
 
Du darfst ja jemanden festhalten.
Wenn du einen Dieb bei dir stellst und überwältigst,
darfst du ihn "gefangen nehmen".
Du musst aber umgehend die Polizei verständigen,
sonst isset Freiheitsberaubung.

Ich denke mal die "Gewalt" die du dabei anwenden darfst,
kommt wohl eher aufs Verbrechen an. Wenn du einen Mörder mit ner Bratpfanne
erlegst, wirds wohl nicht so schlimm sein, da du ja einen schwerst Kriminellen
aufhälst. Bei einem Einbrecher ist das wahrscheinlich nicht so.
 
Alter Osbes die Bundeswehr RoE haben mit dem Zivilen Leben mal konkret garnichts zu tun, ich renn hier zu Hause ja auch nich mit Waffe rum...

Naja festhalten werd ich ihn wohl nicht können denke ich aber wenn man ihm z.B. ein Bein bricht oder die Kniescheibe das wird wohl auch nicht gehen oder?

Das mit Pozilei rufen ist eh klar, das weitere regeln die ja dann.

Daß aber jemand einfach damit davon käme wenn mans nicht schafft ihn fest zu halten finde ich schon etwas dreist.
 
Ich denke das ist Auslegungssache.
Man kann ihn ja mit nem Nudelholz nen Scheitel ziehen
und sagen: Als ich denn erwischt habe ist er auf mich los.

Vielleicht sagt der Lappen mal was dazu. Der weiss dat bestimmt.
 
Es kommt aber auch auf die Ausgangssituation an, wenn der Einbrecher ein Schwarzenegger ist und du nur ein Strich in der Landschaft ist es schon ok mit härteren Mitteln flach zu legen
 


nein.

Ob die Mittel "ok" waren entscheidet später der Richter.
Die werden die Milisekunden deiner Entscheidungen in tagelangem Exzess durchkauen :top


Wennde en Schwarzenegger abknallst dann wird der Richter sagen: Warum hamse den nich einfach nen Stuhl übern Schädel gezogen ?

Wennde nem Schwarzenegger nen Stuhl über den SChädel ziehst, dann wird der Richter sagen: Warum mussten sie ihm den Stuhl über den Schädel ziehen ?


 
hat mir ein lieferant von uns erzählt:

"bin auf die baustelle gefahren und hab einer mitarbeiter der firma xy gesucht der mir das material abnimmt, als ich zurück zu meinem lkw kam, sah ich ein mann in dem führerhaus mit meinem handy und meiner geldbörse in der hand. da er den fuss noch draußen hatte habe ich die tür zu geschmissen (nun konnte er nicht mehr weg laufen). hab dann die polizei verständigt, als die kamen und ich den alles erzählt hatte fragten sie den dieb ob er eine anzeige wegen körperverletzung machen will (der dieb natürlich ja gesagt), krankenwagen kam etc. der lkw-fahrer hat was bei 2500 € schmerzensgeld gezahlt und durfte sämtliche behandlungskosten übernehmen. der dieb hat abgesehen von dem gebrochenen fuss nix abgekriegt (rechtlich is gegen den dieb nix gelaufen)

das sollte deine frage beantworten
 
*g* Rules of Engagement und Wache sind ja wohl 2 paar schuhe ... verkauf mir hier keinen mist stefros :p

Der Unmittelbarer Zwang den du bei der Wache anwenden darfst ist genauso durch gesetze geregelt, wie wenn du es in dem von dir beschrieben fall durchführen würdest ...
ich dachte du bist physikstudent, da gibt es doch auch überall analogien ...


und das was dave beschreibt, ist genau die sache, welche man beim bund als verhältnismäßigkeit lernt ...

und sowas muss ich auch noch erklären, wo ich doch nie wache gemacht habe ...
 
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"bin auf die baustelle gefahren und hab einer mitarbeiter der firma xy gesucht der mir das material abnimmt, als ich zurück zu meinem lkw kam, sah ich ein mann in dem führerhaus mit meinem handy und meiner geldbörse in der hand. da er den fuss noch draußen hatte habe ich die tür zu geschmissen (nun konnte er nicht mehr weg laufen). hab dann die polizei verständigt, als die kamen und ich den alles erzählt hatte fragten sie den dieb ob er eine anzeige wegen körperverletzung machen will (der dieb natürlich ja gesagt), krankenwagen kam etc. der lkw-fahrer hat was bei 2500 € schmerzensgeld gezahlt und durfte sämtliche behandlungskosten übernehmen. der dieb hat abgesehen von dem gebrochenen fuss nix abgekriegt (rechtlich is gegen den dieb nix gelaufen)
Verkehrte Welt... :nono

Naja dann weiß ich ja woran ich bin, danke werd versuchen die Assis sanft flach zu legen.

Oz, das Zeug vom Bund hab ich schnellstmöglichst verdrängt und vergessen und will eigentlich nix mehr davon wissen :p
 
kurz @ Osbes: Analogien gibt es im Recht nur bei planwirdrigen Regelungslücken, aber niemals im materiellen Strafrecht... Ausflug Ende...

So, da isser, der Lappen^^
Am nächsten an der Wahrheit war Asgard, wobei er später nachgelassen hat :P

Wat willste denn nun, stefros? Den Einbrecher der Justiz zuführen oder dich verteidigen?

Im letzteren Fall kann es im Rahmen des Notwehrrechts durchaus zur Tötung durch dich kommen. Das hängt allerdings von der Notwehrlage und deiner konkreten Notwehrhandlung ab. Und das hier jetzt mal grad so zu erklären, ist nicht möglich.
Festzuhalten ist: Ja, theoretisch kannst du einen Menschen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen, töten.

Im ersten Fall, also der Festnahme, ist das von dir einzusetzende Mittel äußerst beschränkt. So wie du die Situation im ersten Post geschildert hast, darfst du ihn jetzt absolut festnehmen ( wegen des Hausfriedensbruchs...). Auch hier gehe ich nicht auf Details ein. Das würde den Rahmen sprengen. Bei sehr starker Gegenwehr darfst du dann auch andere Mittel einsetzen. Auch diese Situation kann deinerseits wieder eine Notwehrlage schaffen.

Ich hoffe, das konnte zumindest ein wenig Licht ins Dunkle tragen

Edit: geiler Titel übrigens^^

Edit 2: Greift der "Einbrecher" dich in dem Fall bei Rückkehr in den Raum eigentlich an? Oder will der bloß abhauen? Oder kommste rein, siehst nen Fremden und fragst jetzt, ob du ihn niedermähen kannst?
 
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Ah danke Lappen ;)

Im Endeffekt will ich natürlich niemanden meucheln sondern nur einfach nich ungestraft davon kommen lassen.

Ich kann ja mal das konkrete Problem schildern:

Und zwar ham wir ein Baugerüst vor dem Haus und manche Bauarbeiter die da drauf rumklettern sind ziemliche Assis, die Standen mal bei meinem Kollegen vorm Fenster, er lag auf der Couch, ihn sahen sie also nich und sein Geldbeutel lag da am Schreibtisch und einer von den Bauarbeitern meinte "wollen wir rein?" ob jetzt zum Spaß oder Ernst weiß ich ja nich als er dann aufstand ham die nur blöd geschaut...

Naja und ich will auch nich jedesmal mein Fenster zu machen nur weil ich auf Klo geh und wenn dann mal einer drin wäre würde ich wahrscheinlich ziemlich durchdrehen und eventuell mit meiner Maglite etwas zu fest zuschlagen wobei der natürlich Verstärkung holen kann aber das wäre wohl schon wieder etwas übertrieben.

Naja und nen Bauarbeiter festhalten is glaub ich nich so einfach *g*
Und wenner abhaut könnte ich nur Pozilei oder seinen Cheffe anrufen... aber ob die mir oder ihm glauben, wer weiß.
 
lappen, du hast es nicht ganz verstanden, naja ich versuche es dir mal deutlich zu machen.

verhältnismäßigkeit bedeutet beim wachgang, das ich einen , nur weil er sich zb nicht ausweisen kann keinen kopfschuss geben, oder aber, das ich einen der nicht mit schusswaffen bewaffnet ist auch einem mit der schulterstütz überziehen kann, anstelle ihm ihns bein zu schießen, oder halt wenn er flüchtet und du garnicht weiß ob er überhaupt was gemacht hast, dann muss man auch nicht das feuer auf ihn eröffnen, außerdem muss ich keinen zwingen sich in den dreck zu legen, wenn er sich nicht wehrt ...

d.h. dies ist keine genaue regelung, es soll einen nur anregen die situation mit klarem verstand einzuschätzen und nach bester logik abzuwägen, ob die von einem ausgehende handlung wirklich nötig ist.

und jetzt erkläre mir, das es dort keine analogie gibt ^^ ich habe nicht von rechtsprechung gesprochen, sondern von klaren verhaltensregeln ...

btw, darf man ihn festNEHMEN oder nur festHALTEN ??

bei der streife habe ich gelernt, das man ich ihn zwar festhalten darf, abe nur der OvWa die befugnisse hat ihn festzunehmen, ich würde es mir im zivielen leben so vorstellen, das ich ihn weiterhin festhalten darf, aber nur der polizist festnehmen :?
 
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Verhaltensregeln, die irgendwer hat, interessieren keinen Juristen... Jedenfalls nicht, wenn es um's Lösen von rechtlichen Problemen geht. Da gelten eigene Regeln... Und es gibt ein klipp und klares Analogieverbot im materiellen Strafrecht... Punkt

Vor dem Festhalten kommt im übrigen das Festnehmen. Beides "darf" man ( je nach Einzelfall. Man hüte sich vor: "das und das darf man...."

zurück zu stef:
in dem Fall, dass einer von denen einfach in deinem Zimmer steht, aber sonst nix macht, darfst du ihn natürlich aus dem Zimmer "werfen", sprich, den Hausfriedensbruch beenden. Hierbei sind allerdings Notwehrhandlungen nicht zulässig, da schlicht keine Notwehrlage vorliegt. Allenfalls Notstand kann ausgeübt werden. Dies aber, da der "Hausfrieden" ein nachrangiges Rechtsgut ist, nur in Ausnahmefällen.
Daher wäre in dem soeben geschilderten Fall geboten, die Polizei zu verständigen.

Ein Festnahmerecht stünde dir, damit die Polizei dann auch noch jemanden antrifft, ebenfalls zu^^. Niederschlagen allerdings würde hierbei nicht zum erlaubten Katalog gehören ;)

Eine Alternative wäre im übrigen: Nicht das Fenster offen lassen, wenn Bauarbeiter vor demselben befindlich sind.
 
Gut dann Ruf ich seinen Chef oder die Polizei hier umme Ecke an wenner vorbei kommt, dann muss ich mich wohl beherrschen und wie siehts aus wenn er schon was in der Hand hat und damit aus dem Haus fliehen will? ^^

Naja die rennen den ganzen Tag vor meinem Fenster das Gerüst hoch und runter weil da grade eine Leiter ist, die meisten sind ja auch ganz i.O. und ich hab eben wie gesagt kein Bock wegen ein paar Assis jedesmal wenn ich kurz mein Zimmer verlass das Fenster zu zu machen weil hier eben keiner drin was zu suchen hat egal ob jemand da is oder nich ^^
 
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