aja, stef, ich muss dir was suchen wenn du schon vom töten mit einem kugelschreiber sprichst!
det is hammer, kommt gleich hierhin!
hier ises: §118a Vorsicht Killerspiele!
Artikel aus der Waffenwelt 1998
Um die staatlich festgelegte Gefährlichkeit der Soft-Air-Pistolen zu überprüfen, wurde von Testern der Schießsportzeitschrift "Caliber" ein Vergleichstest zwischen einer Soft-Air-Pistole und einem Gummiring durchgeführt, dessen erstaunliche Ergebnisse wir auch den Waffenwelt-Lesern auf keinen Fall vorenthalten wollen.
Gemessen wurde die Geschoßgeschwindigkeit und die Energie.
Hier das Ergebnis:
1. Soft-Air-Pistole mit handelsüblicher Kunststoff-Rundkugel mit einem Gewicht von 0.09 Gramm: Geschoßgeschwindigkeit 66 m/s (Mittel aus 5 Messungen). Energie: 0.197 Joule.
2. Handelsüblicher Gummiring, Stärke 2 Millimeter, Durchmesser 7 cm. Geschoß aus einem gefalteten Joghurt-Becher-Deckel mit 1 Gramm Gewicht. Geschoßgeschwindigkeit 39 m/s (Mittel aus 5 Messungen), Energie 0.763 Joule.
Da das mit einem Gummiring ermittelte Gefährdungspotential 387 Prozent gefährlicher ist als ein Schuß aus einer Soft-Air-Pistole, ist mit drastischer Einschränkung bei Gummiringen zu rechnen. Die zur Zeit in jedem Büro-Fachgeschäft ohne waffenrechtliche Genehmigung frei käuflichen Gummiringe werden höchstwahrscheinlich zu "verbotenen Gegenständen" erklärt.
Es war nach Bekanntwerden der Meßergebnisse zu hören, das von den zuständigen Behörden Listen mit Gegenständen zusammengestellt werden, die eine ähnliche Gefährlichkeit wie Soft-Air-Pistolen aufweisen. Dem Vernehmen nach sollen in Zukunft nur noch ministeriell geprüfte Wattebällchen frei verkauft werden dürfen.
nochwas: Unterteilung von 6mm Softair-Waffen und 5,5mm Softair-Waffen
Zu Anfang der Softair-Waffen Welle in Deutschland gab es, wie auf der ganzen restlichen Welt nur 6mm Waffen, die frei an jedermann (egal welchen alters ) verkauft wurden.
Denn : Schuß-Waffen im Sinne des Waffen-Gesetzes sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. (danach sind auch Softair-Waffen eindeutig Schuß-Waffen und nur mit entsprechender Bewilligung zu bekommen.)
Aber gleichzeitig besagt die Waffen-Verordnung: das Waffen-Gesetz ist nicht auf Schuß-Waffen anzuwenden, die zum Spiel bestimmt sind und aus denen nur Geschosse, die aus einem festen Körper bestehen und eine Bewegungsenergie von 0,5 Joule nicht überschreiten verschossen werden können.(danach sind Softair-Waffen , wie Spielzeug, für alle zu haben)
Soweit so gut, nun hatte aber irgendjemand die dumme Idee, Farbkugeln für 6mm Softair-Waffen zu erfinden! Farbkugeln sind innen Flüssig, bestehen also nicht aus einem festen Körper. ( nun fallen alle 6mm Softair-Waffen wieder voll unter das Waffen-Gesetz )
Halb so wild, denn die oben schon zitierte Waffen-Verordnung sagt: für den Erwerb von Schuß-Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von weniger als 7,5 Joule erreichen und mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet sind, ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. (nun sind 6mm Softair-Waffen , den Luft-Gewehren und Luft-Pistolen gleichgestellt )
F im Fünfeck (Kennzeichnung für frei zu erwerbende Waffen)
Und hier fing der Ärger an, denn nach der Erfindung der Farbkugeln, wurden zumindest Juristisch gesehen, aus harmlosen Spielzeugen erlaubnispflichtige scharfe Waffen. (die meisten Softair-Waffen im Kaliber 6mm hatten ja kein F-Zeichen und fielen somit in die gleiche Gesetzeskategorie, wie echte Pistolen und Revolver)
Eigentlich könnte man sich über soviel Haarspalterei prächtig amüsieren. Nur die Waffen-Händler, die nach diesem "Gesetzeshickhack" wegen Illegalem Waffen-Handel und die Kunden, die wegen Illegalem Waffen-Besitz angeklagt wurden, konnten nicht lachen .
Damit man nun wieder Softair-Waffen an jedermann verkaufen konnte, entwickelte man schnell das neue 5,5mm Kaliber , den hierfür gibt es keine Farbkugeln. ( für 5,5mm Softair-Waffen gilt also kein gesetzliches Mindestalter )
5,5mm Softair-Waffen gibt es auch nur in Deutschland zu kaufen .