Clemens
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Kahn vs. Electronic Arts
Der Streit zwischen Fußball-Nationaltorhüter Oliver Kahn und dem Computerspiel-Hersteller Electronic Arts geht in die Verlängerung. Vor dem 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg wurde der Fall am Dienstag in zweiter Instanz verhandelt. Das Urteil soll am 13. Januar verkündet werden.
Kahn wehrt sich gegen die Darstellung seiner Person in dem Computerspiel FIFA 2002. In Kürze soll die neuere Version FIFA 2004 auf den Markt kommen, ebenfalls mit Kahn.
Vor acht Monaten hatte das Hamburger Landgericht den Vertrieb des Computerspiels untersagt. In der damaligen Urteilsbegründung hieß es, sowohl die bildliche Darstellung als auch die Namensnennung habe die Persönlichkeitsrechte des 34 Jahre alten Nationalspielers verletzt. Gegen das Urteil hatte Electronic Arts Berufung eingelegt.
Der Spieleproduzent beruft sich auf die "gesetzlich garantierte Kunstfreiheit". Dazu gehöre auch die Abbildung des deutschen Nationaltorhüters. Rechtsanwalt Matthias Prinz, der Kahn vor Gericht vertritt, erklärte dagegen: "Die Spieler müssen gefragt werden. Hier wurde nicht einmal der Verein gefragt, der die Vermarktungsrechte besitzt."
Eine Einigung im Vorfeld der Verhandlung war gescheitert. Electronic Arts hatte Kahn einen vierstelligen Euro-Betrag angeboten. Das lehnte der Torwart von Bayern München jedoch ab.
Quelle: www.n-tv.de
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