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NEED HELP!! Kündigungsschreiben wer kennt sich aus?

Thunderskull

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Moin moin, ich bin zur Zeit relativ unglücklich mit meinem derzeitigen Job, bin bei ner Zeitarbeitsfirma -_-

Da will ich weg weil die mir andauernd Aufgaben und so geben für die ich gar nicht gelernt hab bzw wo ich andauernd unzureichende Angaben bekomme was ich den machen muss, dazu kommt noch das die nie wissen wo ich genau hin muss.

Jedenfalls will ich kündigen da ich noch in der Probezeit bin.
Im Vertrag steht unter Punkt 7a das ich ab dem 2. Beschäftigungsmopntag eine Kündigungsfrist von 3 tagen habe.
Soweit ich weiß muss man in der Probezeit keine angaben machen warum man kündigt.
Frage ist, wenn ich kündige und mich direkt arbeitssuchend melde kann mich das Arbeitsamt sperren? wenn ja wiso?

Ich hab mal eine grobe Fassung meines Kündigungsschreiben gemacht, sollte ich was weglassen? oder hinzufügen?

PLZ :help möglichst schnell

Betreff: Fristgerechte Kündigung



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis mit ihnen fristgerecht nach Punkt 7a des Arbeitsvertrages zum 13.06.2008 kündigen

Bitte überweisen sie die restliche Arbeitsvergütung umgehend auf mein Konto.

Mit freundlichen Grüßen
 
Meldet sich der Arbeitnehmer bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos, prüft diese neben den übrigen Voraussetzungen, ob dem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht eine sog. Sperrzeit entgegensteht.
Soweit die Voraussetzungen für eine solche Sperrzeit vorliegen, erlässt die Agentur für Arbeit einen Verwaltungsakt, welcher das Ruhen des Arbeitslosengeldes für grundsätzlich 12 Wochen anordnet.
Zu der Anordnung der Sperrzeit kommt es immer dann, wenn sich der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund versicherungswidrig verhalten hat.
Ein solches versicherungswidriges Verhalten liegt grundsätzlich in den Fällen vor, in denen der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigt

Sperrzeit:
Eine Sperrzeit tritt zum Beispiel ein, wenn Sie die Arbeit selbst ohne wichtigen Grund kündigen. Oder wenn Sie durch Ihr Verhalten dem Chef Anlass für die Kündigung gegeben haben. Das Arbeitsamt sperrt Sie, wenn Sie selbst kündigen, mit einer rechtswidrigen Kündigung einverstanden sind, einen Aufhebungsvertrag mit dem Chef geschlossen haben oder eine rechtswidrige Kündigung hinnehmen, weil Sie sich finanzielle Vorteile erhoffen.
Rechtswidrig ist eine Kündigung zum Beispiel dann, wenn der Chef die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Tritt die Sperrzeit ein, zahlt das Arbeitsamt zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld. Außerdem sperrt Sie das Arbeitsamt, wenn Sie eine angebotene zumutbare Arbeit ablehnen oder sich weigern, an einer Aus- oder Weiterbildung teilzunehmen. Die Sperrzeit tritt aber nicht ein, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund angeben können.

Voraussetzungen für Bezug von Arbeitslosengeld:
Ist die Anwartschaftszeit erfüllt? Voraussetzung: Sie müssen in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 360 Kalendertage als Arbeitnehmer gearbeitet haben. Bei Saisonarbeitern genügen 180 Kalendertage. Das Arbeitsamt verlängert die Anwartschaftszeit, wenn Sie einen Angehörigen gepflegt haben, Ihr Kind bis zum Ende des dritten Lebensjahres betreut haben, selbstständig mindestens 15 Stunden wöchentlich gearbeitet haben, Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bekommen haben oder Wehr- oder Zivildienst geleistet haben.

War erstmal so das wichtigste was ich auf die Schnelle gefunden habe.
Würde dir raten dich VORHER bei der Bundesagentur für die Verwaltung Arbeitsloser bzw. bei deinem örtlich zuständigen Amt/Landkreis/ARGE zu erkundigen, ob bei dir ein triftiger Grund vorliegt, der eine Sperrzeit verhindert.

Nicht das wir noch für dich sammeln müssen. ;)

Grüße Robi
 
Was wäre wenn ich eine andere Stelle in Aussicht habe evtl?

Also muss ich trotz das ich in Probezeit bin einen wichtigen Grund angeben... :/

Ich hab 7 Jahre Lehre hinter mir
 
Kann ich dir mangels Wissen net sagen.
Habe zum Thema ALG leider nur allgemeine Kenntnisse ohne Tiefgang.
 
Mist :( danke schonmal trotzdem :)
 
Ich würde auf jeden Fall VOR der Kündigung mal mit deinem Sachbearbeiter reden. Der kann dir bestimmt genau sagen was auf dich zu kommt zumal es dann erstmal nicht so aussieht als hättest du keine Lust.

Zeitarbeit ist echt das allerletzte hab auch 7 Jahre Lehre hinter mir und bin am Ende von einer Leih-Bude aus auf dem Bau gelandet. Hab dann auch gekündigt nur hatte ich dann schon wieder was in der Tasche.
Mach auf jeden Fall was dagegen sonst hängst du fest.
 
Also erstess Fazit:

Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt bestehen allerdings kann ich dadurch Abzüge bekommen, daher werd ich fristgerecht (3 Tage) kündigen

Wenn ich keinen wichtigen Grund beim AA einreiche werd ich für 3 Monate gesperrt

Einen Kündigungsgrund während der Probezeit muss ich bei der Zeitarbeitsfirma nicht einreichen

soweit alles richtisch?
 
in der Probezeit kannst du ohne angabe von gründen kündigen. nur wirst du ohne einen triftigen grund von der aa gesperrt.
 
Wenn du selbst kündigst aus welchen Gründen auch immer bekommst du zu 100% eine sperre vom Amt!

Zuerst solltest du mal mit deiner Sachbearbeiterin sprechen und schauen ob die so sozial ist und dir hilft (das wird sie aber nicht).

Ich war in derselben Situation, unglücklich bei einer Zeitarbeitsfirma. Wenn du dir eine 3 Monatssperre finanziell erlauben kannst dann kündige, ich gehe mal davon aus das kannst du nicht. Aso es wird noch weiterer abzug deines geldes folgen der über 1 Jahr andauert (bin mir da nicht ganz sicher), die sperre allein wars aber nicht schon. Sind so um die 10 oder 20% deines Geldes was du dann bekommst.

Gekündigt werden ist die Option.
Wie stellt man so was an? Eine Zeitarbeitsfirma kann es sich nicht wirklich erlauben das die von ihnen geschickten Arbeiter nicht erscheinen. Schon ärgerlich wenn jener Arbeitnehmer krank ist, evtl. sogar 2 Wochen am Stück? Erst eine Woche und dann am Montag der nächsten Woche die 2te Woche krank ist echt doof. Besonders weil Montag ja meist die neuen arbeiten anstehen. In der Probezeit wäre bei so einem Unglück wohl Feierabend ;)

Die Zeit krank kann wunderbar genutzt werden um sich weiter woanders zu bewerben...
 
Last edited:
Ich muss sagen ich bin positiv überrascht von der Firma, ich war heute selber da die Kündigung vorlegen (ohne Angabe von Gründen) da meinte er da ich das persönlich gemac ht hab (nicht per einschreiben und den rest einfach krank sein ect pp)
Möchte er mir entgegen kommen, und hat gesagt das die Firma dann mir kündigt, um die Sperrzeit zu verhindern.
Desweiteren gestern und heute bezahlter Urlaub und die restliche Woche unbezahlten :)

Herzlichen Dank nochmal an alle :) :danke
 
wie siehts eigentlich damit aus!?
ich habe arbeit könnte ein für mich besseres angebot kurzfristig annehmen > kann ich fristlos kündigen ohne irgendeine forderung des letzten arbeitgebers zu befürchten?? oder könnten die sich irgendwas einklagen?!
 
Kündigungsfrist wirste wohl einhalten müssen.
Eventuell sagt dein jetziger Chef auch is Ok, mir Wurst ob
du woanders hingehst.
 
jojo kommt sicher auch darauf an wie nett ich immer bin :D
 
Fristlos geht nicht, bzw nur sehr schwer.

Red mit deinem Arbeitgeber, er soll dich die restliche Zeit freistellen, ohne Bezahlung natürlich. das wird er wohl machen. Was soll er mit einem Mitarbeiter, bei dem er weiß das er eh gehen will und sich den Rest der Frist nicht auf ihn verlassen kann.
 
Das Recht zur Fristlosen Kündigung hat jeder, jederzeit, allerdings können dann halt Ansprüche seitens des Arbeitgebers entstehen, ggf teilweise Lohneinhaltung als schadenserzatz ect. Aber generell ist fristlos kündigen jederzeit machbar.
 
Fristlos geht nicht, bzw nur sehr schwer.

Red mit deinem Arbeitgeber, er soll dich die restliche Zeit freistellen, ohne Bezahlung natürlich. das wird er wohl machen. Was soll er mit einem Mitarbeiter, bei dem er weiß das er eh gehen will und sich den Rest der Frist nicht auf ihn verlassen kann.

genau wie skully sagte....ich kann sofort gehen wenn ich will ^^ warum sollte das nicht möglich sein...ich will nur wissen welche forderungen der arbeitgeber in so einem fall stellen kann/könnte :)
is mir klar das ich mitm arbeitgeber im falle des falles abklären kann und werde...aber mir gehts um etwas wissen im vorraus
 
bei mir hieß es im vertrag bis zu einer woche lohn (wären bei mir 100€ gewesen)

Das ist natürluch von Vertrag zu Vertrag anders...
 
is vertraglich überhaupt nicht festgehalten bei mir....dieser fall wird im prinzip gar nicht erwähnt ^^
 
Es ist nicht egal, schliesslich haste ein Arbeitsvertrag gemacht und wenn es nicht anders geregelt ist greifen die gesetzlichen Fisten und die gelten für Arbeitnehmer/-geber gleichermaßen. Für Arbeitgeber gibt es bei längerwährenden Beschäftigungen blos längere Fristen. Ausnahmen gibt es nat. für geringverdienende, aber eine fristlose Kündigung ist glaub ich nur in Ausnahmefällen gestattet bei grober Vertragsverletzung oder anderen wichtigen Gründen. Wenn dein Arbeitgeber sagt er kackt drauf ob du heut oder in nem Monat aufhörst, dann ist es nat. wayne.

guckst du ----> http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
 
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