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Mietkaution?

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May 2, 2002
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Habe eine Frage, wenn wir in einer Wohnung wohnen und für diese Wohnung eine Kaution von 1600€ bezahlt haben, dann ist diese Kaution doch nur für Schäden in der Wohnung zu benutzen?

Oder darf die Vermieterin davon auch andere Sachen mit begleichen?

Kündigungsfrist nicht eingehalten usw.?
 
Die Mietkaution, deckt eigentlich nur 3 Monatsmieten ab aber ob davon Schäden begliechen werden können weiß ich nicht.:haeh
 
Die MK kann eigentlich zur Deckung aller gerechtfertigten Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter verwendet werden.
Hauptsächlich Mietausfall, Zustand der Mietsache/nicht vertragsgemäße Renovierung bei Auszug, offene Rechnungen bei der Betriebskostenabrechnung (keine abschließende Aufzählung).

Wenn Du aus deiner Bude ausziehst und das Mitverhältnis vorher nicht vertragsgemäß mit dem Vermieter beendet hast, kann der auf Erfüllung des Vertrages bzw. Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist bestehen und wenn du keine Miete mehr zahlst, verwendet er deine Kaution.
Mietrecht iss aber ein sehr komplexes Thema mit dutzenden Hintertürchen, vernünftige Auskunft bekommste beim Deutschen Mieterverein oder beim Anwalt.

Grüße Robi
 


grad gefunden Oo

http://www.ra-kassing.de/miete/kaution/ktzweck.htm said:
Wozu darf der Vermieter die Kaution verwenden?

Gerät der Mieter während der Mietzeit mit der Zahlung seiner Miete in Rückstand, kann der Vermieter sich aus der Kaution bedienen. Dazu ist er aber nicht verpflichtet. Denn die Kaution dient in erster Linie dazu, dem Vermieter Sicherheit zu geben, damit am Ende des Mietverhältnisses nicht eine Forderung offensteht, die der Mieter dann nicht mehr begleicht. Andererseits darf sich der Vermieter aber auch nicht beliebig aus der Kaution bedienen. Bei rückständiger Miete darf er das nur tun, wenn über seine Forderung entweder rechtskräftig entschieden ist oder aber seine Forderung ganz offensichtlich begründet ist. Hat der Mieter die Miete gemindert und war die Mietminderung berechtigt, kann der Mieter den Vermieter gerichtlich zwingen, den Betrag, den der Vermieter evtl. vom Kautionskonto genommen hat, dort wieder einzuzahlen (LG Mannheim, WM 96, S.269). Hat sich der Vermieter jedoch zu recht aus der Kautionssumme bedient, kann er wiederum den Mieter zur Auffüllung verpflichten (BGH, WM 72, S. 57).

Ansonsten dient die Kaution als Sicherheit für Forderungen des Vermieters, die ihm am Ende des Mietverhältnisses zustehen, z.B. Schadensersatz für Beschädigungen an der Wohnung, nicht gezahlte Nebenkosten etc.

Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen evtl. Forderungen des Vermieters auf Zahlung von Miete mit seiner Kaution aufzurechnen. Der Mieter darf also nicht am Ende der Mietzeit seine Kaution quasi "abwohnen", weil er vermutet, daß der Vermieter sie ohnehin nicht ohne Streit zurückzahlen wird (LG München I, WM 96, S. 541).

und du bekommst die Kaution sogar verzinst.

So wie ich das jetzt verstanden hab ist die Kaution NICHT dafür da Schäden in der Wohnung zu begleichen O_o

Was ist denn kaputt ?
Entweder müsst ihr das instand setzen, oder der Vermieter muss es machen - das mit der Kaution NICHTS zu tun.

Lasst euch blos nit verarschen !

edit: oh, lag wohl doch a bissal falsch, thx Robi ^^

 
Der Mieter hat - je nach vertraglicher Ausgestaltung des Mietverhältnisses - die Pflicht, die Sache am Ende der Mietzeit mindestens so zu übergeben, wie er sie übernommen hat. Wenn durch das Bewohnen somit Schäden an der Mietsache entstanden sind, kann der Vermieter die Mietkaution zur Befriedigung solcher Ansprüche nutzen.

Während der Mietdauer hat das Mietkautionskonto unangetastet zu bleiben und das Geld muss zu vernünftigen Zinsen angelegt werden.

Wenn in dieser Zeit Mängel an der Mietsache auftreten, kann der Mieter den Vermieter auffordern, diese zu beseitigen. Dies muss der Vermieter auf eigene Kosten tun. Wenn der Mieter Schäden an der Mietsache anrichtet, muss er diese selbst tragen. Wenn durch die Schäden keine Gefahr der Verschlechterung der Mietsache zu befürchten ist oder gar der Bausubstanz, reicht eine entsprechende Reparatur zum Ende der Mietzeit.
Eine normale Privathaftplichtversicherung beinhaltet aber auch Schäden an zu Wohnzwecken gemieteten Sachen bis auf ein paar Ausnahmen wie Heizungen oder Herde... Kommt aber auf den Haftpflichtvertrag an.

Eine Verwendung des Mietkautionskontos kommt somit während der Mietzeit nur bei Forderungsrückständen wegen Verletzung der Hauptleistungspflicht des Mieters - nämlich den Mietzins zu entrichten - in Betracht.
 


das doch mal ne verständliche Antwort

thx Lappen :top

 
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