• Wir werden in den nächsten Tagen verschiedene Wartungsoperationen und Optimierungen am Server durchführen. Es wird zu mehreren Ausfällen kommen, die teilweise auch mehrere Stunden umfassen können.

Kindergeldfrage

Joined
Nov 29, 2004
Messages
3,184
Points
0
Guten Abend liebes UF :z

Folgende Situation.
Mein Kumpel macht momentan eine Lehre als Dachdecker.
Seine Mutter hat keine Arbeit, sprich Arbeitslos. --> Hartz IV
Er meint das Kindergeld wird seiner Mutter angerechnet, sprich
sie bekommt jeden Monat 154€ weniger.
Ich bin der meinung das das nicht angerechnet werden darf.

Nur, was stimmt nun?
Darf es der Mutter angerechnet werden oder steht meinem Kumpel das Kindergeld zu?
 
Kindergeld wird den ALGII EMpfänger angerechnet, wenn die Kinder ausreichende Unterhaltsleistungen bekommen. Sprich es nicht nötig ist, um den Bedarf des Kindes zu decken.
Ansonsten wird es nicht angerechnet.
Wenn ein volljähriges Kind außerhalb wohnt und das Weiterleiten des Kindergeldes nachgewiesen ist, wird es auch nicht angerechnet.
 
Grundsätzlich wird Kindergeld als Einkommen angerechnet. Anders ist dies nur, wenn er das Kindergeld nachweislich für seinen Lebensunterhalt benötigt - dann muss zwar trotzdem seine Mutter den Antrag stellen, es wird dann aber ausnahmsweise nicht als Einkommen angerechnet und direkt an ihn ausgezahlt.

Ich vermute mal, dass es dazu auf den Antragsformularen entsprechende Felder geben wird.

edit: Wohnt er denn zu Hause oder ist er ausgezogen?
 


Das gilt nur wenn ein extra Antrag gestellt wurde ! (wichtig !)

Es wird angerechnet, wenn nich nach §74 EStG Antrag gestellt wurde, dass dein Kumpel es ausbezahlt bekommt - den Antrag auf Kindergeld selber muss dann trotzdem der KG-Berechtigte (Mama oder Papa) stellen.

Das wiederum geht aber afaik nur, wenn der KG-Berechtigte seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt / nicht nachkommen kann, und das Kind das KG nachweislich zur Bestreitung seines Lebensunterhalts benötigt.

Dann wirds nicht auf ALGII angerechnet.

So hab ichs zumindest noch im Kopf. die reine "Weiterleitung" reicht nicht aus.

minderjährig: Einkommen des Kindes, sofern das KG zum Lebensunterhalt benötigt wird
volljährig: Anrechnung beim KG-Berechtigten, es sei denn Antrag auf Auszahlung an Kind wird gestellt.


edit: ah, doch, bei nachweislicher Weiterleitung wirds nicht beim KG-berechtigten angerechnet, stimmt.

ist jetzt nur die Frage wie das dann mit den zusätzlichen Unterhaltsleistungen (die 300 Euro da) aussieht Oo

btw, wieviel Kohle bekommt dein Kumpel denn dann eigentlich ?
Ausbildungsvergütung + Kindergeld + 300 € im Monat ?
 
Also mein Kollege bekommt 313€ Lehrgeld. Mehr nicht!
Er ist im Januar jetzt 17 Jahre alt geworden -> minderjährig.
Mein Kollege wohnt noch zu hause !
 
müsste noch kindergeld bekommen. habe mit 22 meine ausbildung abgeschlossen und bis dahin kindergeld bekommen. habe nen antrag stellen müssen wie schon einige sagten
 
Back
Top Bottom