EU Verfassung, was meint ihr?

Würdet ihr der EU Verfassung zustimmen?

  • ja

    Votes: 10 33.3%
  • nein

    Votes: 17 56.7%
  • weiß ich nicht

    Votes: 3 10.0%

  • Total voters
    30

freezy

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Schröder und co. fordern ja die EU-Verfassung als übergeordnete Verfassung für Europa und damit auch für Deutschland. Würdet ihr das gutheißen? Ich Post mal noch nen Artikel dazu:

EU-Verfassung - Art. 20 (4) GG fordert Widerstand der Bürger!

Im Teil III, Artikel 10, Satz 1 der zur Ratifizierung vorgelegten „EU-Verfassung“ ist zu lesen:

"Die (EU-) Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten."

Das heißt nichts anderes, als daß alle Bestimmungen der vorgesehenen „EU-Verfassung“ über allen nationalen Rechten stehen sollen und so auch das Grundgesetz (GG) grundsätzlich außer Kraft setzen, auf dem die Bundesrepublik Deutschland basiert, das so durch eine übergeordnete „Verfassung“ ausgehebelt wird. Da das nach Gutdünken „von den Organen der EU…..gesetzte Recht“ ebenfalls allen nationalen Rechtsgrundsätzen übergeordnet ist und diese somit außer Kraft setzt, bedeutet dies, die jetzige nationale verfassungsartige Ordnung letztlich zu beseitigen, da das nach Gutdünken „von den Organen der EU…..gesetzte Recht“ ebenfalls allen nationalen Rechtsgrundsätzen übergeordnet ist und diese somit außer Kraft setzt.

Dies ist ein eindeutiger Bruch des jetzigen Grundgesetzes, denn dieses beschränkt die Übertragung von Souveränitätsrechten gemäß neuem Art.23 (1) ausdrücklich auf eine Europäische Union, die“….dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist“. Eine so erfolgende Außerkraftsetzung des geltenden Grundgesetzes zugunsten der EU hat jedoch mit Subsidiarität absolut nichts mehr zu tun, sondern ist ihr Gegenteil, denn hiermit werden letztlich alle, auch noch die restlich verbliebenen nationalen Rechte zur freien Verfügung der EU gestellt, und keineswegs nur diejenigen, die zur Funktion einer Europäischen Union ansonsten autarker nationaler Mitgliedsstaaten unbedingt notwendig sind.

Nach Art.79 (3) GG ist darüber hinaus jede grundsätzliche Änderung der Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes ausgeschlossen, also auch der Festlegung des Art.20(2), „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Doch die obige EU-Bestimmung würde heißen, daß alle Staatsgewalt letztlich von der EU und nicht mehr vom deutschen Volke ausginge. Also nicht nur ein Verfassungsbruch als solcher, sondern sogar einer der Artikel 1 bis 20 - seinerzeit die Basis der Genehmigung des Grundgesetzes durch die Alliierten als von jedem Zugriff ausgeschlossenen Grundsätze.

Insgesamt bedeutet diese „EU-Verfassung“, die nach öffentlichen Stimmen von Regierung und Bundestag von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert werden soll, daß die jetzt geltende verfassungsmäßige Ordnung damit gegenstandslos gemacht wird. Stünden Bundestag und Bundesregierung auf dem Boden des für sie diskussionslos verbindlichen Grundgesetzes, müßten sie eine solche Beseitigung der verfassungsartigen Ordnung vehement verweigern! Da dies jedoch offensichtlich nicht der Fall ist, ist der Bürger gemäß Art 20(4) zum nationalen Widerstand aufgefordert, „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Diese „andere Abhilfe“ wäre eine Entscheidung über diesen Verfassungsentwurf durch die Bürger selbst, die uns jedoch verwehrt wird. Dieses Recht zum nationalen Widerstand wird von der Bundesregierung selbst so interpretiert:

"Widerstand ist (...) zulässig gegen den Versuch, ‚diese Ordnung' zu beseitigen, das bedeutet die Verfassungsordnung, wie sie in den vorausgehenden Art. 1 - 3 des Art. 20 festgelegt ist: Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat.

Widerstand kann sich gegen ‚jeden' richten, sowohl gegen die Staatsgewalt, einen ‚Staatsstreich von oben', als auch gegen revolutionäre Kräfte, einen ‚Staatsstreich von unten'."[1]

Und was hier durch die angesagte Ratifizierung der EU-Verfassung beabsichtigt ist, entspricht einem eindeutigen ‚Staatsstreich von oben', da er die verfassungsartige Ordnung zugunsten einer übergeordneten EU-Verfassung aufheben will.

Damit wird die bereits von vielen Seiten gestellte Forderung nach einem auch bundesdeutschen EU-Referendum unverzichtbar - oder - so kein grundsätzlicher Kurswechsel der Regierungsebene stattfindet - tritt die durch das Grundgesetz vorgegebene Verpflichtung zum Widerstand der Bürger ein.


[1] offizielle Weltnetzseite der Bundesregierung www.bund.de unter Suchbegriff "Rechtsstaat und Widerstandsrecht"
 
Last edited:
Habs mir jetzt nicht durchgelesen, wäre aber wohl ein wichtiges Argument, was den türkischen Anwärterstaat angeht...
 
Sehr sehr interessant, das war mir gar nicht bewusst, das sowas im GG steht.

Aber, wenn wir das mal aus rein "emotionaler" Sicht betrachten: Wayne? In der EU-Verfassung wird nicht viel anderes drin stehen als im jetztigen GG,oder? Das würd mich überraschen, wenn die EU-Verfassung nach andere Prinzipien konstruiert wurde als das deutsche Grundgesetz o_0
In dem Artikel wird auch nicht genannt, was sonst noch so in der EU_Verfassung drin steht. Das wäre auch mal interessant zu erfahren o_0


Ein anderer wichtiger Punkt wird hier nur am Rande geschnitten, dennoch interessant:eine öffentliche Abstimmung über die Verfassung.
Viele fordern, man solle dies öffentlich Abstimmen, schließlich ist dies etwas, was uns alle betrifft. Aber mal ehrlich, wie viele von uns haben diese Verfassung bis dato gelesen? Es wurde mal eine Zahl von 1/3 aller Deutschen hätten sie gelesen, die restlichen 2/3 haben sie dementsprechend nicht gelesen und haben auch überhaupt keine Ahnung, worüber sie überhaupt abstimmen würden.

EIn EU-Botschafter aus Dt. (ka wer das war) hat gesagt, dass die Unterzeichnung der Verfassung überlebenswichtig für das Fortbestehen der EU ist, da sie neue Handlungsmöglichkeiten bieten würde und Europa besser verbinden würde.
 
Dagegen! In anderen Ländern gab es zumindest eine Volksabstimmung zu diesem Thema, wir Deutschen wurden diesbezüglich aber von unserer Regierung hintergangen. Es ist eine Unverschämtheit, wenn eine Regierung eines vermeintlich demokratischen Staates, dessen Verfassung quasi außer Kraft zu setzen versucht ohne seine Bürger zu fragen.

Falls dieses Beispiel Schule macht und es in der EU später Gang und Gäbe wird, die Meinung der Bürger oder dessen Vertreter zu ignorieren, dann können wir uns wohl von der Demokratie verabschieden.

Am Konzept der EU-Regierung mißfällt mir des weiteren, dass das EU-Parlament im Vergleich zum EU-Rat viel zu wenig Macht hat. Es darf ja nicht einmal Gesetzesvorschläge machen.
 
Last edited:
Wir hatten das Thema auch grad beim Jura Studium im Staatsorganisationsrecht. Von welcher Seite hast du den Artikel, Freezy? Wieder von einer der 3. Reich Seiten?

Es gibt sicher einige strittige Punkte im Grundgesetz was dann die Kompetenzen angeht - und sicher kann uns eine übergeordnete EU Verfassung nicht das Grundgesetz nehmen (genau dann würde sie nämlich gegen unsere Verfassung [Grundgesetz] verstoßen, was sie dann als nicht gültig für uns machen würde). Die EU Verfassung wird aber niemals absolut als übergeordnete Verfassung über unserem Grundgesetz stehen, sondern nur gewisse Kompetenzen verschieben.
 
So ein Kack.

Die EU hat sich gefälligst gar nicht in die jeweiligen Landesrechte einzumischen.

So ein Schwachsinn.
 
Erm Fix, ich besuche keine 3. Reichs Seiten ^^

Interessant ist folgendes. In Deutschland ist eine Volksabstimmung nicht notwendig, die Präambel des GG sagt ja bereits:

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen..."

In der Präambel steht also bereits, dass sich die BRD für eine europäische Einheit ausspricht. Sie hat sich 1990 bereits entschieden, in einem vereinten Europa aufzugehen und somit unterzugehen. Deshalb ist eine Volksabstimmung nach Maastrich Vertrag nicht mehr wie in den anderen Ländern von Nöten. Man geht ja davon aus, das Deutsche Volk hätte sich dieses GG gegeben, somit wären ja alle mit der Vereinigung Europas (und einheitlicher Verfassung) einverstanden. Hm, nur komischerweise, konnte das deutsche Volk nie über das GG entscheiden... Naja was soll's. In unserem Land herrscht eh nicht grade Demokratie.

Es gibt ja auch schon einen Europäischen Haftbefehl. Wer was macht, was in anderen Ländern eine Strafttat darstellt, darf von denen angezeigt werden und kann auch hier belangt werden, wo es eigentlich legal wäre. Aber wenn es so weitergeht haben wir ja eh bald alle den gleichen Verfassungsbrei.
 
FiX said:
Wir hatten das Thema auch grad beim Jura Studium im Staatsorganisationsrecht. Von welcher Seite hast du den Artikel, Freezy? Wieder von einer der 3. Reich Seiten?

Es gibt sicher einige strittige Punkte im Grundgesetz was dann die Kompetenzen angeht - und sicher kann uns eine übergeordnete EU Verfassung nicht das Grundgesetz nehmen (genau dann würde sie nämlich gegen unsere Verfassung [Grundgesetz] verstoßen, was sie dann als nicht gültig für uns machen würde). Die EU Verfassung wird aber niemals absolut als übergeordnete Verfassung über unserem Grundgesetz stehen, sondern nur gewisse Kompetenzen verschieben.

sag niemals nie

ich wäre für eine EU mit allen rechten für ein Land das nur noch Europa gibt kein Deutschland Kein Frankreich kein england 1 land 1 president 1 recht das fänd ich gut.

Das endziel ist 1 welt 1 land 1 recht :) und friedefreude eierkucken.
 
Ein Rat, aber kein Präsident .. brr brr brr

Pro EU Verfassung ...
 
Freezy said:
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen..."

In der Präambel steht also bereits, dass sich die BRD für eine europäische Einheit ausspricht. Sie hat sich 1990 bereits entschieden, in einem vereinten Europa aufzugehen und somit unterzugehen.

Das Grundgesetz ist nicht 1990 in Kraft getreten, sondern schon 1949 - es wurde damals eben grade nicht von der deutschen Bevölkerung direkt, sondern von den Landtagen verabschiedet, da man dem deutschen Volke noch nicht so recht getraut hat (Angst, dass noch zuviel nationalistisches Gedankengut vertreten ist). Die Landtage haben dabei aber quasi als direkte Vertreter eines jeden Deutschen gehandelt.

Ein EU Land nach dem Vorbild USA halte ich nicht für sinnvoll - dafür sind die Kulturen innerhalb Europa einfach zu verschieden.
 
Ich sagte 1990 weil 1990 eben die Präambel geändert und solche Sätzchen eingefügt worden. Da war jemand sehr weitsichtig :)

1949 hieß es noch, Deutschland muss ohne Gebietsverluste wiedervereinigt werden, aber Kohl und Genscher hat das nich so richtig interessiert. Hauptsache Wahl gewinnen und wenig Gebiete haben wo man Kosten reinstecken muss. (die Ostgebiete wurden uns angeboten, es wurde aber abgelehnt). Und 1949 wurde das GG nach alliierten Vorstellungen entworfen und spiegelt nicht den deutschen Willen wieder. Das Landtage das gewählt hätten ist nur ne Ausrede. Das ist genau wie jetzt mit der EU-Verfassung. Das Volk wird nicht gefragt, der Bundestag beschließt es einfach mal, weil er ja "für das ganze Volk handelt" :/

Sleepy, one world Vertreter? ^^ Das ist nur durch weltherrschaftsanstrebende Diktatoren möglich. Hitler war Globalisierungsvorreiter.

Naja, ich halte so was übergeordnetes nicht für sinnvoll. Wo kommen wir hin, wenn es keine Opposition mehr gibt? Das wird ja immer mehr zur Gleichschaltung wie damals und stärkt erst den Boden für Leute, die das für sich ausnutzen.
 
Last edited:
wer sagt das es keine opposition mehr gibt?!

und nein ihc hoffe nicht das es nur durch eine diktatur möglich ist wenn dann nur ich :)
und durch ne diktatur erst recht nicht weil dann gibt es viel zu viele unzufriedene menschen. Aber erst mal die EU richtig vereinigen dann weiter sehen ;)

//edit ahcja hitler globalisierungs vorreiter rofl willst mich verarschen?

was war dann napoleon und co die hatten auch schon einiges Oo
 
Naja Hitler sprach von der Welthauptstadt Germania usw. Vielleicht gab's solche Züge auch schon bei Napoleon und Konsorten, aber die waren noch nich wirklich auf die ultimative Beherrschung aus.

Ich glaub nich, dass du das ohne Krieg schaffst. Geh mal nach Afrika oder Asien und erzähl denen sowas ^^.

Aber das Thema war ja EU-Verfassung. Das ist ja nur erstmal ein weiterer Schritt. Das geht dann weiter mit Vereinigung...
 
Wenn EU-Verfassung irgendwas bringen soll, dann msus sie mehr Wert haben als die jeweiligen Landesverfassungen. Ist doch logisch. Genauso wie Völkerrecht staatliches Recht bricht, muss auch EU-Recht staatliches Recht brechen können, sonst macht EU ja keinen Sinn, wenn sich jeder nur dran hält, wenn's ihm passt (wobei mir da auch schon wieder so Sache wie die Sache mit dem deutschen Defizit einfallen :D).
 
Die EU Verfassung als komplett übergeordnete Verfassung des deutschen Grundgesetzes wäre aber nicht mit diesem zu vereinbaren. Ich weiß gar nicht ganz genau wie die Kompetenzen jetzt verteilt sind, aber das Grundgesetz kann niemals durch eine andere Verfassung (EU Verfassung) einfach so gebrochen werden.
 
Na ja, mit brechen meinte ich jetzt, dass die EU-Verfassung als übergeordnete Verfassung im Falle eines Konflikts als diejenige gilt, die Recht hat (ganz salopp ausgedrückt).
Also Beispiel:
Nehmen wir an in der Luxemburgischen Verfassung ist Todesstrafe vorgesehen für bestimmte Verbrechen, in der EU-Verfassung hingegen nicht. In diesem Fall ist EU-Verfassung bindend, was bedeutet nix Todesstrafe (ist jetzt ein sehr plumpes Beispiel).

So war das gemeint.
 
Die EU-Verfassung wird von allen Beteiligten beraten und muss soweit ich weiß auch einstimmig beschlossen werden. Niemand kann also nachträglich behaupten, nichts von den Folgen gewusst zu haben. Das höherwertiges Recht niederes Recht bricht, ist nichts ungewöhnliches. Unser Grundgesetz sieht das bereits vor. National teilt man in Bundesrecht, Landesrecht und Kommunalrecht. International gibt es dann noch das Völkerrecht und bald auch das EU-Recht in Form einer EU-Verfassung.
Wenn zwei Gesetze einer Stufe in Konflikt stehen, dann gilt entweder der Grundsatz "lex specialis" (Spezialgesetze gehen vor Allgemeingesetze) oder es folgt eine Abwägung der Rechtsgüter. Stoßen allerdings zwei Rechtsnormen einer höheren und niederen Stufe aufeinander, dann bricht das höhere Recht das niedere Recht.
 
Das wollte ich sagen. Deshalb braucht es eine EU-Verfassung die über den Verfassungen der jeweiligen Staaten steht.
 
das EU Recht muss logischerweise über dem der einzelnen Mitgliedsstaaten stehen, sonst machts ja schonmal kein Sinn

Mir persönlich gefällt die Zusammensetzung des EU Rats etc nicht, ich kenn die genaue Aufteilung nicht mehr welches Land eigentlich wieviel % Abstimmungsrechte hat, aber wenn ich solche mini-pseudo Staaten wie Lettland, Litauen und was da noch is, und Zypern, Luxemburg usw und ka wer davon nun schon in der EU ist und wer nicht,
was ich eigentlich sagen wollte: Die Mitgliedsstaaten sollten nach Einwohnerzahl prozentual auf die gesamte EU-Bevölkerung gesehen auch soviel Gewicht in Abstimmungen erhalten, momentan haben die kleinen Länder in meinen Augen zu viel zu melden, und die grossen zu wenig.

Klar kann man mir jetzt vorwerfen dass ich es nur so sehe weil ich Deutscher bin, und Deutschland das mit Abstand grösste Land in der EU ist und somit auch das grösste Gewicht in der EU sein müsste, vielleicht seh ich das ja auch deshalb so :D


Die meisten Sachen im EU Recht haben sowieso keine Wirkung auf mich, interessant zB sind solche Sachen wie das Verkehrswesen, zB in anderen Mitgliedsstaaten wie Italien gelten auf Autobahnen allgemeine Tempolimits von 120 oder 140, ich glaub in fast allen anderen auch, und wenn sowas aufgrund des EU Rechts und deren höherer Entscheidungsgewalt im Verkehrswesen auch hier in Deutschland eingeführt wird würde mich das schon extremst aufregen^^

btw wird die komplette Verfassung wahrscheinlich in die Mülltonne wandern, ohne die Zustimmung von Deutschland und Frankreich läuft in der EU so ziemlich gar nix, und ich denk die Franzosen werden dagegen stimmen
 
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