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Doch eine 2-Klassengesellschaft ? | Freispruch für Kinderschänder

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Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.12.2003 mit einem herzlichen Dank für die offenlegung dieser Tatsachen:


"Freifahrschein für Pädokriminelle"

Eine Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts ruft die Vetreter von Missbrauchs-Opfern auf den Plan, die bayerische Jistizministerin protestiert. Der Richter hatte einen Pädophilen aus der Haft entlassen. Begründung: Da die missbrauchten Kinder ohnehin "Verwahrlosungstendenzen" aufwiesen, sei ihnen durch die sexuellen Handlungen kein weiterer Schaden zugefügt worden.

Der Skandal um die Haftentlassung eines Münchner Kinderschänders schlägt nun auch bundesweit Wellen: Der Verein „Gegen Missbrauch“, Betreiber der größten deutschen Internet-Seite zum Thema, verurteilt in Briefen an den Präsidenten des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) und an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in aller Schärfe die Entscheidung des Gerichts.

Der 64-jährige Ludwig E. war im Oktober des vergangenen Jahres festgenommen worden: Er hatte sich im Münchner Stadtteil Hasenbergl an Frauen aus sozial schwachen Familien herangemacht, sich ihr Vertrauen erschlichen und war so in Kontakt zu den Kindern dieser Frauen gekommen.

Wenn ihm schließlich die Kinder – sie waren zwischen sechs und 13 Jahre alt – zur Beaufsichtigung überlassen wurden, fertigte er in seiner Wohnung pornografische Fotos von ihnen. Eines der Kinder hatte sich seiner Mutter anvertraut, sechs Fälle konnten dem Pädophilen nachgewiesen werden.

Ende März 2003 wurde routinemäßig überprüft, ob die Untersuchungshaft andauern darf – und dabei fand der Richter des OLG jene Begründung, die nun die Gemüter erregt: Die Kinder seien von ihrer sozial schwachen Umgebung sowieso schon geschädigt gewesen.

Hinzu komme, „dass die missbrauchten Kinder durch die angeklagten Vorfälle über ihre bereits ohnehin vorhandene Milieuschädigung hinaus keine erkennbare weitere Schädigung erlitten haben“. Ludwig E. wurde aus der U-Haft entlassen und befindet sich wie berichtet bis heute auf freiem Fuß.

Einen „Freifahrtschein für Pädokriminelle“ nennt Ingo Fock, der Vorsitzende des Vereins „Gegen Missbrauch“, den Beschluss: „Jeder Kinderschänder wird sich in zukünftigen Prozessen darauf berufen.“ Zudem sei die Entscheidung ein Schlag ins Gesicht jener, die sexuellen Missbrauch überlebt haben: „Die Betroffenen haben meistens genug Probleme, sich zu öffnen und jemandem anzuvertrauen. Jetzt sagt ihnen ein Gericht auch noch: Du bist selber schuld.“

Der Verein „Gegen Missbrauch“ beobachtet die Internetforen, in denen sich Pädophile austauschen – auch dort wurde der Vorgang ausführlich diskutiert. „Die haben gestern Party gefeiert“, sagt Ingo Fock und zitiert ein Posting aus einem dieser Foren: „Na endlich hat das mal ein Gericht offiziell festgestellt: Wenn nicht repressiv auf die Sexualität eines Kindes eingewirkt wird, dann können Kinder sogar Interesse und Spaß an derartigen Dingen, selbst mit einem 65-jährigen, haben.“

Ludwig E. wurde im Juni 2003 vom Amtsgericht München zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, blieb aber in Freiheit, weil er gegen das Urteil in Berufung ging. Die Berufungskammer des Landgerichts hob den Spruch im Oktober auf: Das Gericht war der Meinung, es komme statt einer Haftstrafe auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt in Frage, nämlich dann, wenn Ludwig E. zum Zeitpunkt der Tat wegen einer „schweren seelischen Abartigkeit“ vermindert schuldfähig gewesen sein sollte.

Diese Unterbringung in der Psychiatrie kann aber das Amtsgericht nicht anordnen, weswegen der Fall demnächst vor einer Jugendschutzkammer des Landgerichts neu verhandelt werden muss.

Warum er einerseits Ludwig E. eventuell für vermindert schuldfähig hält, ihn andererseits weiterhin frei herumlaufen lässt – darauf wusste der zuständige Richter nicht so recht eine Antwort: „Möglicherweise kann hier ein Widerspruch gesehen werden“, sagte er zur SZ.

Mittlerweile hat sich auch das Bayerische Justizministerium in den Fall eingeschaltet: Ministerin Beate Merk erklärte, sie dürfe zwar die Entscheidung eines unabhängigen Gerichts nicht kommentieren: „Ich kann allerdings gut nachvollziehen, dass sich gerade die Opfer von Sexualstraftaten von solchen Formulierungen vor den Kopf gestoßen fühlen.“

Kinder seien, so Merk weiter, „absolut schutzwürdig vor sexuellen Übergriffen, egal aus welchem sozialen Umfeld sie kommen. Hier darf es keine Kinder erster und zweiter Klasse geben!“

Das ist Ingo Fock vom Verein „Gegen Missbrauch entschieden zu weich. In seinem Brief an den Präsidenten des OLG schreibt er: „Wir Opfer von sexuellem Missbrauch haben Lebenslänglich, müssen unter großen Mühen Versuchen weiter zu leben, und die Täter...?

Sollten Sie aber doch Interesse daran haben, sich mit jemanden zu unterhalten, der dies alles erlebt hat, der Ihnen erzählen kann, wie es in unseren Köpfen, unseren Seelen aussieht, bin ich gerne zu einem Gespräch bereit.“

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam... bei Sachen, wo es eigentlich ein wenig schneller gehen sollte...
Und "husch-husch" wird gemacht, wenn man sich zu bequem ist.

Zu dem Urteil gelangte das zuständige Gericht, OHNE auch nur EINMAL den Angeklagten, oder die Opfer gesehen zu haben. Man hatte die Akte und das reicht - und das ist gängige Praxis.

Erst nachdem auch die Presse von diesem Fall mitbekamm, schaltete sich das bayrische Justizministerium ein - ja, denn jetzt kann man ja Lorbeeren einheimsen.
Als großer Retter und Stützer, der offensichtlich (!) vom Staat und Gesetzt enttäuschten und, ich wage sogar zu sagen, veratenen Mitbürger in Erscheinung zu treten.

Vorgestern wurde endlich gehandelt und die Polizei stand vor der Tür des Ludwig E. .

Er wird jetzt in eine psychatrische Klinik eingewiesen.

Und die "sozial schwachen Kinder, denen der sexuelle Übergriff sowieso keine weiteren Schäden zufügte" müssen ihr Leben lang mit diesem Horrorszenario klar kommen.

Die Kinder hätten sich ja auch nicht dagegen gesträubt hies es in einem Zitat einer Richter-Kollegin, die eine distanzierte Stellungnahme in Focus-Tv gab.

Mal wieder ein Beispiel, dass in unserer Welt irgendetwas doch ziemlich verkehrt läuft.

Und ein weiterer Grund für mich den Kopf zu schütteln...

 
Last edited:
Original geschrieben von Psycho Joker
Absurd. Einfach nur absurd und abstoßend.

Dem kann ich nur zustimmen. Meiner Meinung nach gehören Pädophile sowieso in eine geschlossene Anstalt, oder eine längere Zeit hinter Gittern, und danach immer noch in eine geschlossene Anstalt. Denn selbst hinter Gittern, wirst du als Pädophiler, angesehen als wärst du die Pest persönlich...

Tja, deutsche Justiz. Die Leute sind auch nur Menschen, und Menschen machen Fehler. Jedoch ist eine solche Haftentlassungsentscheidung in meiner Sicht unverzeilich. Ich frag mich von was der Richter geleitet wurde, so etwas zu treffen.
 
Gibt zum Glück Berufung und ich denke mal die zweite Instanz wird da nicht so zimperlich sein, jetzt wo das Auge der Öffentlichkeit darauf liegt.
 
Dadurch, dass die deutsche Justiz unterbesetzt ist, kommt es hin und wieder wohl auch mal zu fragwürdigen Urteilen, aber das ist schon extrem. oO
 
In Deutschland werden die wahrhaft schweren Verbrechen fast alle viel zu locker bestraft. Abartig, daß jemand der Kinder missbraucht und dann ein paar Jahre bekommt.
 
Hm, das ist doch krank. Die Begründung des Richters hat schon die schwelle der beleidigung überschritten..

Muss man denn heute auch als Kind schon einen besseren Stand haben um die volle Deckung unserer Justiz geniessen zu dürfen? Diese eher mittelalterliche Sichtweise sollte man vielleicht auch beherzigen, wenn man über den Ruhestand des ehrenwerten Richters nachdenkt: Wasser & Brot auf Lebenszeit, und sag ja danke, dass de überhaupt was zu fressen kriegst! <-- wäre eine faire retourkutsche.

Da fehlen einem normal tickenden Bürger doch die Worte; in Fällen wie diesen hoffe ich ehrlich gesagt auf die illegale Gerechtigkeit, die Lynchjustiz.

Wirklich bitter...

Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
--> trifft wohl nicht mehr zu... auf kinder wohl nicht mehr, obwohl sie BESONDERE SCHÜTZBEDÜRFTIGKEIT darstellen

Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
--> diese recht darf ein lächerlicher richter absprechen?

KJHG
§1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
--> offenbar nicht mehr, wenn man arm ist...

na halleluja.. nun dürfen die kinderficker sich einfach mal ein paar arme kleine würstchen schnappen, denn auf die kann die gesellschaft dann ja eh verzichten,... Super idee! Nicht nur dass es - puhh- schreiend illegal wäre, nein, ist auch noch ethisch in überhaupt keinster Weise vertretbar. (sodom und gomorra lassen grüssen)

der richter gehört mit dem kinderficker gerade mit abgeführt, finde ich. sowas soll nicht mehr richten dürfen, sondern sollte besser gerichtet werden.
 
Last edited:
Solche Leute sind einfach nur krank - bestes Beispiel das kleine Mädchen was in der Schule auf die Toilette ging. Der Mann der sie misbrauchte hat selber 2 Kinder.

Es ist schon traurig das man nicht mehr kleine Mädchen alleine auf die Schultoilette gehn lassen darf. -_-

Ich möchte auch nicht wissen was der Vater mit seinen eigenen Kinder macht. Bzw. gemacht hat - die haben ihn ja nun endlich.
 
Pädophilie - dazu brauch ich hier ja nichts mehr zu sagen....

Und zu diesem Fall...ja, leider kommen die Täter immer noch mit viel zu geringen Strafen davon:o
Die Opfer leiden ihr ganzes Leben, die Täter kommen vll. 1-2 Jahre auf Bewährung hinter Gitter...pffffff:nono Zum Kotzen!
 
ich finde das diese schweine in eine haftanstallt gehören in der es nur arnold schwarzenegger figurmässige kinder über alles liebende schwule gibt ;)
damit sie mal fühlen wie es ist missbraucht zu werden

mehr hab ich dazu nicht zu sagen
 
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