Die Sache mit der Garantie

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Hi,

ich habe mal eine Frage: Wie schaut das aus, wenn jemand eine GBR (also Kleingewerbe aus 2 natürlichen Personen) aufmacht und dann ebenfalls PCs verkauft neben diversen anderen Dienstleistungen: Dann geht ja der Garantieanspruch des Kunden gegen die GBR.

Kann die GBR denn dann einfach die Garantieansprüche weiterverweisen? Oder muss sie den PC in Empfang nehmen und weiterverschicken? Oder gibt es sonst spezielle Regelungen dafür? Hier sind doch bestimmt einige Sachverständige unterwegs:D

Außerdem: Wie schaut das Ganze bei der Gewährleistung aus?

Thx
 
Also bin mir nicht wirklich sicher, weil kein Experte. Aber Grantie wird doch meist von dem Hersteller vergeben, also würde die GBR maximal als Zwischenstation dienen.Als Kunde bringts dahin wo gekauft und Händler schickts an Hersteller. Kann aber sein das der Händler gleich sagt ne da müssen sie sich an den Hersteller wenden das ist ein Grantiefall. War z.B. bei einem Siemenspc den ich beim Media-Markt gekauft hab so.
Bei Gewährleistung MUSS der Händler das zurücknehmen, weil es dem Verbraucher nicht zuzumuten ist das er sich selbst schlau machen muss an wen und wohin er sich andernfalls wendne müsste. So hab ich das zumindestens gehört, ohne Gewähr auf Richtigkeit:)
Sonst hat Lappen immer die Rechtfragen beantwortet^^
 
Gewährleistung muss deine GBR machen.

Garantie ist freiwillig, d.h. wenn du dich entschliesst X Jahre Garantie zu geben, steht natürlich auch die GBR dafür gerade.
Wenn ein Hersteller X Jahre Garantie gibt, kannst du die als GBR natürlich quasi "weitergeben", entweder schickst du die Ware dann ein oder der Kunde macht es direkt mit dem Hersteller (je nachdem was für eine Garantie der Hersteller hat, Vertrieb oder Endkunde), alles was du darüber hinaus deinen Kunden versprichst geht natürlich wieder auf die GBR.

Bei einem Kleingewerbe würde ich dir raten, einen guten Lieferanten zu suchen, der dir bzw deiner GBR eine gute Garantie gibt, denn sonst wirst du wahrscheinlich vor allem im PC-Bereich sehr viele Probleme mir Reklamationen bekommen.
Ich arbeite im Grosshandel, und wir bieten unseren Kunden mit Konsumware Elektro z.B. eine 5-Jahresgarantie an, d.h. unser Kunde (Händler) gibt uns die Ware einfach zurück und bekommt ne Gutschrift, Rest ist unser Problem. Das kostet allerdings eine niedrige % Gebühr, bei kleinen Geschäften aber meiner Meinung nach definitiv lohnenswert, weil sie sich nicht grossartig um Reklamationen oder Rücknahmen kümmern müssen, sondern direkt zum Grosshandel weiterschieben. Und Reklamationsfälle zu bearbeiten kostet oft sehr viel zeit^^
 
Hmm, normalerweise gibt es doch auf das Produkt, solange du es unverändert lässt, vom Hersteller eine Garantie. (falls vorhanden) Diese kannst du dann entsprechend weiter geben, denke ich.

Ich kenne es beruflich so, dass der Reseller (was ja seine GBR wäre) zunächst Hilfestellung leistet und in einfachen Dingen supportet (= einfache Tipps / Hilfe gibt, die Garantie nicht verletzen), und bei schwierigeren technischen defekten etc. an den Lieferanten weiterleitet, sprich uns zum Beispiel eine kostenlose Hotline-Nummer oder einen Ansprechpartner beim Hersteller beschafft.

Normalerweise müsstest du ja in deiner eigenen Garantie, insofern du eine Art "Weitergabegarantie" einrichtest, genau definieren können, wofür du zuständig bist, und wofür nicht. Falls du keine "Weitergabegarantie" gibst, sollte die Originalgarantie des Herstellers gelten.

Bin mir da aber nicht komplett sicher. Ich nehme eher selten Garantien in Anspruch, in der Regel repariere ich selbst. :D
 
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