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Hi,
ich habe mal eine Frage: Wie schaut das aus, wenn jemand eine GBR (also Kleingewerbe aus 2 natürlichen Personen) aufmacht und dann ebenfalls PCs verkauft neben diversen anderen Dienstleistungen: Dann geht ja der Garantieanspruch des Kunden gegen die GBR.
Kann die GBR denn dann einfach die Garantieansprüche weiterverweisen? Oder muss sie den PC in Empfang nehmen und weiterverschicken? Oder gibt es sonst spezielle Regelungen dafür? Hier sind doch bestimmt einige Sachverständige unterwegs
Außerdem: Wie schaut das Ganze bei der Gewährleistung aus?
Thx
ich habe mal eine Frage: Wie schaut das aus, wenn jemand eine GBR (also Kleingewerbe aus 2 natürlichen Personen) aufmacht und dann ebenfalls PCs verkauft neben diversen anderen Dienstleistungen: Dann geht ja der Garantieanspruch des Kunden gegen die GBR.
Kann die GBR denn dann einfach die Garantieansprüche weiterverweisen? Oder muss sie den PC in Empfang nehmen und weiterverschicken? Oder gibt es sonst spezielle Regelungen dafür? Hier sind doch bestimmt einige Sachverständige unterwegs
Außerdem: Wie schaut das Ganze bei der Gewährleistung aus?
Thx