Wie soll man es aber anders regeln? In den meisten Fällen steht ja Aussage gegen Aussage, Zeugen gibt es selten. Und auch andere Beweise gibts nicht immer bzw. kann man dann nicht gleich automatisch zwischen Vergewaltigung und Sex mit beidseitigem Einverständnis unterscheiden. Also wieder Aussage gegen Aussage. Wir haben bis dahin also eine Person (z.B. Mann), die vielleicht ein Vergewaltiger ist oder auf der anderen Seite eine Person (z.B. Frau), die einfach nur eine Lügnerin ist. Ersteres belastet natürlich viel schwerwiegender als Zweiteres. Und wenn das Verfahren an dieser Stelle eingestellt wird, dann ist doch im von der rechtlichen Seite her für den Mann alles wieder gut. Aber die Gesellschaft geilt sich daran doch noch auf, verurteilt und belastet weiter. Wenn jemand aber freigesprochen wurde, dann sollte es keinen Zweifel mehr an der Unschuld der Person geben, wenn man nicht einmal der Rechtsprechung vertrauen kann, wem denn dann? Natürlich machen auch die mal Fehler aber dennoch sollte man auf deren Urteil mehr Wert legen als auf dummes Geschwätz von Dritten.
Wenn jemand wegen sonstwas angeklagt und aber freigesprochen wurde, dann muss die Person doch auch nicht für den Rest des Lebens als "mutmaßlicher Straftäter" rumrennen, bei Vergewaltigung aber schon und da liegt doch der Fehler, nicht in den Gesetzen. Wenn eine Person eine andere nachweislich absichtlich falsch anklagt, dann wird Erstere natürlich dafür bestraft, ist ja nicht so, als ob wir das nicht schon hätten.