Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist erlaubt worden.

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Sep 2, 2009
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Es ist vor kurzem „mal wieder über unserer Köpfe hinweg“ etwa neues und gravierende beschlossen worden.

Die Bundeswehr darf demnächst bei „Extremfällen“ im Inland mit Waffen eingesetzt werden.
Jo demnächst darf „bei einer Situation Katastrophales Ausmaßes „
die Bundweswehr mit Soldaten und Kriegsgerät im Inland eingesetzt werden.

Nun der Begriff ist ziemlich allgemein gefasst und lässt viel Interpretations-Raum offen.

Wozu es gut sein soll entgeht mir irgendwie ziemlich.
Ja, gegen welche Gefahren soll man den Panzer und Flugzeuge in Deutschland einsetzten ?

Na ja seit dem die DDR und UdSSR ihren Platz in Geschichtsbüchern gefunden haben,ist die Bundeswehr ihren Existenzgrunds geraubt worden .
Und es wahr echt überfällig die zu verkleinern, aber den einfach mal so einen neue „Spielt mal Polizei“ Tätigkeit zu geben halte ich schon für ziemlich albern.

http://www.stern.de/politik/deutsch...uesst-waffeneinsaetze-im-inneren-1880769.html

http://www.spiegel.de/politik/deuts...nsatz-der-bundeswehr-im-inneren-a-850573.html

http://www.spiegel.de/politik/deuts...rlsruher-spruch-unterschiedlich-a-850676.html

Was meint ihr dazu, ist es harmlos oder entwickeln wir uns mal wieder in die falsche Richtung :?
 
Ich find's gut.
Aber das Gericht sollte jetzt definieren was sie mit sonem Ausnahmefall genau meinen, sonst ist das bescheuert.
 
Ich verstehe nicht ganz, was das soll. Finde es ist im GG §35 und §87a schon schwammig genug, die Randbedingung von "katastrophischen Dimensionen" ist da eher noch ungenauer IMO.
 
Ich hätte es ja gut gefunden, wenn das Gericht in diesem Fall ausnahmsweise mal "nein" gesagt hätte, anstatt der in der letzten Zeit üblichen "ja, aber.."-Urteile zu umstrittenen Gesetzen-/Gesetzesvorhaben. Klar gibt es die Einschränkung, dass die Bundeswehr nur bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" im Inland eingesetzt werden darf. Dumm nur das bisher nirgends klar definiert ist, was eine solche Ausnahmesituation katastrophalen Ausmaßes ist. Das lädt ja geradezu zum Missbrauch ein. Davon abgesehen sollte eine Armee meiner Ansicht nach nur zu Landesverteidigung da sein und sollte nicht als Aushilfspolizei o. ä. eingesetzt werden dürfen.

Zu dem Thema gefällt mir der Kommentar von Heribert Prantl gut.

Was für eine Woche. Erst greift der BGH in seinem "Filesharer"-Urteil ganz tief ins Klo und nun auch noch das Verfassungsgericht. Muss wohl an der Hitze liegen... :o
 
Das Merkel will doch bloss nicht ihren Sitz räumen:D
 
Ich hätte es ja gut gefunden, wenn das Gericht in diesem Fall ausnahmsweise mal "nein" gesagt hätte, anstatt der in der letzten Zeit üblichen "ja, aber.."-Urteile zu umstrittenen Gesetzen-/Gesetzesvorhaben. Klar gibt es die Einschränkung, dass die Bundeswehr nur bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" im Inland eingesetzt werden darf. Dumm nur das bisher nirgends klar definiert ist, was eine solche Ausnahmesituation katastrophalen Ausmaßes ist. Das lädt ja geradezu zum Missbrauch ein. Davon abgesehen sollte eine Armee meiner Ansicht nach nur zu Landesverteidigung da sein und sollte nicht als Aushilfspolizei o. ä. eingesetzt werden dürfen.

Zu dem Thema gefällt mir der Kommentar von Heribert Prantl gut.

Was für eine Woche. Erst greift der BGH in seinem "Filesharer"-Urteil ganz tief ins Klo und nun auch noch das Verfassungsgericht. Muss wohl an der Hitze liegen... :o

Die Formulierung des Urteils empfinde ich auch als unglücklich, allerdings sollte man auch mal aus dem staaren System entkommen. Grundsätzlich sollte man bedenken, das als das Grundgesetz verfasst und dier Bundeswehr wieder bewaffnet wurde, sah die Bundesrebublik einer vollkommen anderen Bedrohungslage entgegen. Die Welt verändert sich und wenn man sich nicht anpasst, verliert man. Sollte es zu einer Situation kommen, die Waffengewalt erfordert und der sich die regulären Behörden nicht mehr erwehren können, so wäre es fatal keine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Streitkräfte zu haben. Es stellt sich natürlich die Frage, ob sie sie nicht schon ohnehin existierte. Ich bin kein Rechtsverdreher, allerdings kann man die von Golan zitierten Auszüge durchaus entsprechend interpretieren. Natürlich muss man den Interpretationsspielraum dahingehend einschränken, das etwa Demonstranen nicht als Bedrohung gebrandmarkt werden können.

Unabhängig davon muss die Bundeswehr sowieso erstmal grundlegend umstrukturiert werden, damit sie sich überhaupt kampftauglich schimpfen kann. Von der Ausbildung bis zur Rechtsgrundlage, es kann nicht sein das unsere Piraten jagende Marine, bei einen Notruf zehn Stunden das Objekt umkreist, weil die Bundeswehr keine Nachteinsätze unternimmt. Das Ergebniss: Ein masakrierter Franzose, die weibliche Begleitung mehrere Wochen entführt und die Piraten über alle Berge. Sowas darf einfach nicht sein.
 
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Welche gravierenden Veränderungen im Land gibt es denn, die deiner Meinung nach einen Einsatz der Bundeswehr im Inland erforderlich macht? Bei Naturkatastrophen á la Oderflut helfen durfte die Bundeswehr auch vorher schon, ebenso wie die Abwehr eines militärisch bewaffneten Aufstandes schon gesetzlich geregelt war (siehe Golans Links). Welchen Grund gibt es also Einschränkungen für den Inlandseinsatz noch weiter aufzuweichen? Meiner Ansicht ist schon das Szenario mit dem bewaffneten Aufstand ziemlich weit hergeholt, wir sind hier ja nicht in Syrien...

Ich sehe keinen Grund warum an den vorher geltenden Regeln irgendetwas hätte geändert werden müssen.
 
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Sollte es wirklich einmal zu einem Aufstand kommen, wie auch immer der ablaufen mag, und irgendwelche Politiker oder Verantwortliche etc. ernsthaft um ihre Position fürchen, und dies mit allen Mitteln verteidigen, so gelten irgendwelche Gesetze sowieso nicht mehr und man kann das Papier, auf dem Sie geschrieben sind, zum Popo abwischen benutzen.
Wieso regt man sich also so auf.
"Denn unter denn Waffen schweigen die Gesetze"
Nicht das ich irgendwelche Verschwörungstheorien befeuern möchte, aber mal die ernsthafte Frage: Was gelten Gesetze und gesellschaftliche Normen in (vermeintlichen) Krisensituationen?


Das Gestzestexte desöfteren schwammig formuliert sind, ist ja bekannt und ob dies jetzt eine Folge davon ist, dass man möglichst vielen Eventualitäten Rechnung tragen möchte, oder sie zum Zwecke der Manipulation so wage formuliert, darüber lässt sich trefflich streiten.
 
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Welche gravierenden Veränderungen im Land gibt es denn, die deiner Meinung nach einen Einsatz der Bundeswehr im Inland erforderlich macht? Bei Naturkatastrophen á la Oderflut helfen durfte die Bundeswehr auch vorher schon, ebenso wie die Abwehr eines militärisch bewaffneten Aufstandes schon gesetzlich geregelt war (siehe Golans Links). Welchen Grund gibt es also Einschränkungen für den Inlandseinsatz noch weiter aufzuweichen? Meiner Ansicht ist schon das Szenario mit dem bewaffneten Aufstand ziemlich weit hergeholt, wir sind hier ja nicht in Syrien...

Ich sehe keinen Grund warum an den vorher geltenden Regeln irgendetwas hätte geändert werden müssen.

An einen Volksaufstand und Bürgerkrieg habe ích gar nicht gedacht, das sehe ich so wie brainsheeo. Es geht mir um terroristische Aktionen im größeren Umfang, etwa im Stile der Anschläge am 26. November 2008 in Mumbai, Einnahmen von Atomkraftwerken. Die Sicherheitsbehörden schauen seit dem 11. September ständig in die Luft nach gekaperten Flugzeugen, obwohl solche Szenarien wesentlich leichter zu organisieren sind und können durchaus die Kapazitäten und Möglichkeiten der Polizei übertreffen. Und meiner bescheidenen Ansicht nach, muss hier ein millitärischen Intervenieren möglich sein, ohne das hinterher irgend nen Rechtsverdreher den Befehlshabenden und Soldaten einen Strick um den Hals legt.
 
Das ist nach §87a,3 ja ohnehin bereits gegeben.
Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen [...]. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; [...].

Dagegen ist durch das Urteil nicht wirklich Rechtssicherheit geschaffen, da es eben weitaus ungenauere Randbedingungen festlegt. Man hat sich ja gezwungen gefühlt, extra noch ein paar Beispiele nachzuliefern, weil die Formulierung so nichtssagend ist.
 
Genau das habe ich ja auch bereits angemerkt, ich würde den von dir zitierten Paragraphen auch so interpretieren. Allerdings scheint der rechtliche Stolperstein der Begriff Verteidigungsfall zu sein, zu den ein terroristischer Angriff nicht einfach erklärt werden kann. "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" ist da deutlich dehnbarer, wie gesagt nichts sagend, ich hätte aber auch lieber den Verteidigungsfall neu zu definiert gesehen. Es ist ja das Dilemma rund um den Abschuss von entführten Zivilmaschienen, die als Waffe eingesetzt werden sollen. Der Bundesregierung ist es ja nicht gestattet, Menschenleben gegeneinander abzuwägen. Das ist in diesem Falle ohnehin realitätsfremd, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und ein Abschuss nicht mehr Schaden anrichtet als der eigentliche Anschlag, muss der Abschuss die letzte mögliche Option sein und es handelt sich dann auch nicht mehr um abwägen von Menschenleben.
 
Ein Beispiel was auch mit der bisherigen Gesetzeslage nur schwer zu fassen war (wenn ich das richtig verstehe) wäre zB ein terroristischer Angriff mit biologischen oder chemischen Waffen. Die Bundeswehr ist nahezu das einzige "Kompetenzzentrum" in dem Fall das auch über ausreichend Personal verfügt. Aber dann wäre die Frage ob sowas als V-Fall oder Spannungsfall gilt.
Und ob die neue Regelung das bessr macht als die bisherige ist natürlich auch so ne Sache...
 
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