TraXX
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March 30, 2004 (Pylon)
Nach der Klage der IFPI gegen einzelne Tauschbörsennutzer fordert der Chaos Computer Club zum Boykott der von der IFPI vertretenen Musikverlage auf. Die Branche solle nicht den Nutzern die Schuld geben, wenn sie selber den Beginn des Informationszeitalters verschlafen und es versäumt hat, ihr Geschäftsmodell an die digitale Welt anzupassen.
Der CCC hält die Klagen des Bundesverband Phono / der IFPI für stark fragwürdig. Es kann nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch erreicht, in dem sie eine massive Panik vor immensen Schadensersatzforderungen schürt. Solche sind in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar. Es geht vielmehr darum, die Nutzer von Tauschbörsen einzuschüchtern. Dies zeigt sich auch bei der Kampagne der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) "Raubkopierer sind Verbrecher" . Auch hier werden bewusst juristische Falschaussagen über die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen gestreut, um den Tauschbörsen das Wasser abzugraben.
Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In erster Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes. Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung frei kopiert werden. Diese auch als "fair use" bezeichnete Begrenzung ist eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht. [...]
mehr auf: CCC.de
Hier gibt es Banner zur Unterstützung der Kampagne
Der Text spiegelt eigentlich meine Meinung wieder.
Nach der Klage der IFPI gegen einzelne Tauschbörsennutzer fordert der Chaos Computer Club zum Boykott der von der IFPI vertretenen Musikverlage auf. Die Branche solle nicht den Nutzern die Schuld geben, wenn sie selber den Beginn des Informationszeitalters verschlafen und es versäumt hat, ihr Geschäftsmodell an die digitale Welt anzupassen.
Der CCC hält die Klagen des Bundesverband Phono / der IFPI für stark fragwürdig. Es kann nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch erreicht, in dem sie eine massive Panik vor immensen Schadensersatzforderungen schürt. Solche sind in Deutschland auch gar nicht durchsetzbar. Es geht vielmehr darum, die Nutzer von Tauschbörsen einzuschüchtern. Dies zeigt sich auch bei der Kampagne der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) "Raubkopierer sind Verbrecher" . Auch hier werden bewusst juristische Falschaussagen über die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen gestreut, um den Tauschbörsen das Wasser abzugraben.
Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In erster Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes. Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung frei kopiert werden. Diese auch als "fair use" bezeichnete Begrenzung ist eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht. [...]
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Der Text spiegelt eigentlich meine Meinung wieder.