zu
a) rücktritt
ist mir nicht bekannt dass das erlaubt ist, dagegen kannst du rechtlich vorgehen und auf den kaufvertrag pochen wenn du die auktion gewonnen hast
b) versandkosten
die versandkosten müssen ja in der auktion angegeben werden, wenn sie dir zu hoch sind steiger einfach nicht mit? ansonsten hab ich schon oft einfach was ersteigert und ne mail geschrieben die sollen bitte mit der post als maxibrief versenden, kost 1.44 statt deren 4€, und ich hab immer mail gekriegt ist ok^^
und wenn keine versandkosten angegeben sind und du nach der auktion mail kriegst und die sind deutlich zu hoch, dann kannst du auch zurücktreten
c) spassbieter
du kannst ganz einfach per funktion die auktion als nicht bezahlt melden und bekommst automatisch die auktionsgebühren gutgeschrieben, der käufer kriegt ne abmahnung von ebay - hab ich schon gemacht und hat ohne probleme geklappt
also das einzige womit ih mich manchmal rumschlagen muss sind dämliche käufer die mir zB ein original verpacktes und noch verschweißtes spiel zurückgeben wollen weil sie es auf ihrem p1 nicht installiern könn usw. lol
kaufen tu ich ab und zu was man mal gebrauchen kann, und ansonsten oft c&c sachen die man nirgends anders findet