Diözese zu Johannesstadt - Verwaltungs- und Finanzinspektion

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Mar 26, 2003
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Willkommen in der Diözese zu Johannesstadt.
Sitz des Kardinalprotectors der Administration der HBCK.
Sitz der Verwaltungs- und Finanzinspektion.

Es wird die Aufgabe der Episkopen sein, hier monatlich einen Abschlussbericht vorlegen. (Einmal posten, dann immer aktualisieren)
Das Muster, wie ein solcher Finanzbericht auszusehen hat, findet ihr unten.
Ich bitte darum es, natürlich für die Bistümer in entsprechend abgewandelter Form, zu übernehmen.

Vorerst sollen hier die Episkopen die Finanzberichte ihrer Diözesen posten.
Bis dies geschehen ist, bitte ich darum, dass nicht in diesen Thread gepostet wird.
Ich will mir ja die Übersicht über die Finanzberichte bewahren.
Sollte hier doch gepostet werden, werde ich den Erzherzog bitten müssen, diese Posts zu löschen.
Wenn alle Berichte gepostet sind, so werde ich amtlicherweise hier anzutreffen sein.
Bis dahin werde ich in der Kardinalsadministration zu finden sein.

Und nun zum unerfreulichen Teil.
Ich erwarte von den Episkopen, den Bericht spätestens bis zum achten Tage des neuen Monats.
Wer dem nicht nachkommen sollte, darf sich auf eine äusserst unangenme Untersuchung oben bezeichneter Inspektion freuen.
Sollte meine Person einmal persönlich zu einer solchen Inspektion herangezogen werden müssen, wird es dem Kardinalinquisitor sicherlich ein Vergnügen sein, mich dabei zu unterstützen.
Von den Protectoren in den Bistümern erwarte ich dasselbe verhalten den Bischöfen gegenüber.
 
Last edited:
Finanzadministration der HBCK

Die HBCK hat "2 Konten". Einerseits eine geistliche Finanzadministration, welche die Hauptaktionen durchführt, andererseits ein weltliches Konto, das unabhängig der hiesigen Zahlen geführt wird.

Die aktuelle Kirchensteuer beträgt: 10 %

Der Kirchenzehnt ist von allen getauften, erwerbstätigen Bürgerinnen und Bürgern Burglands zu entrichten. Befreit sind alle Bürger und Bürgerinnen Burglands die den Weihgrad eines Bischofs erlangt haben. Die Kirchensteuer wird zentral von der Diözese Johannesstadt, auf Vorschlag des Kardinalprotectors, durch den Kardinalbischof der HBCK verkündet. Administrative finanztechnische Angelegenheiten werden durch die Verwaltungs- und Finanzinspektion (VFI) konstatiert.

Die Administrationseinheit der Heiligen Burgländisch-Christlichen Kirche (VFI) ist Gesamtburgländisch aktiv. Sie wird vom Kardinalprotector gesamtburgländisch verwaltet.

Die HBCK erhält, als auf gesamtburgländischer Ebene agierende Verwaltungseinheit, von den ihr unterstellten Diözesen jeweils 35 % der Bruttoeinnahmen, die sich aus den Kirchensteuern und sämtlichen anderweitigen Einnahmen (insofern im Einzelnen nicht anders geregelt) der Diözese zusammensetzt.

Die einzelne Diözese agiert finanzpolitisch-administrativ in dem von der HBCK festgelegten Rahmen, weitgehend selbstständig.

Jede Diözese hat im Thread "Diözese zu Johannesstadt - Verwaltungs- und Finanzinspektion" einen dem oben aufgeführten Muster entsprechenden Beitrag für ihre (eigenen) Belange anzulegen und bei jedweder Transaktion unmittelbar zu aktualisieren.

Transaktionen ohne Vermerk im entsprechenden Beitrag sind nichtig.


Der Kirchenzehnt!

Es sei verdeutlicht, dass alle Amts- und Würdenträger Burglands (die Gültigkeit der Befreiungsklausel der Finanzordnung der HBCK steht außer Frage) einen Kirchenzehnt (wie der Begriff schon aussagt: 10% ihres monatlichen Einkommens) an die Heilige Burgländisch-Christliche Kirche zu entrichten haben. Spenden für anerkannte gemeinnützige Organisationen können kirchensteuerlich abgesetzt werden (müssen allerdings nicht).
Nichtentrichtungen selbigen Zehntes werden strafrechtlich, von weltlicher wie geistlicher Gerichtsbarkeit, verfolgt.

Entsprechende Überweisungen sind mit dem jeweiligen Erhalt des Gehaltes in der Staatsbank auf das weltliche Konto der HBCK zu tätigen.

Privilegien zur Befreiung vom Zehnte verleiht der Kardinalprotector, wenn bestimmte Umstände dies empfehlen oder erfordern.

Das Privileg der Kirchenzehntbefreiung genießen:

1)
2)



Generelles:

Die HBCK ist unabhängig vom Staate und das soll sie auch administrativ sein.
Bzgl. des Kirchenzehntes, der von den Amtsträgern entrichtet wird ist das Konto bei der Staatsbank auf Landesebene angewandt. D.h. der von den Amtsträgern zu entrichtende Kirchenzehnt wird auf das Staatsbankkonto der HBCK überwiesen.

Die Diözesen haben ihre Finanzen in allen anderen Belangen selbst zu führen.
D.h. anstatt Überweisungsaufträge an die Staatsbank zu geben werden entsprechende Ausgaben und Einnahmen (außer den im ersten Abschnitt explizierten) hier im VFI-Thread direkt von den Diözesen in ihrem eigenen Beitrag verbucht. Das erspart schlicht und ergreifend einen Arbeitsschritt ein.

Die "direkten Einnahmen" und die "(diesbezüglichen)Abgaben an die HBCK" (Die Einnahmen aus den "sonstigen Finanzquellen" haben natürlich auch gemäß der 35% Regelung abgeführt zu werden) sind immer konstant. Alles andere wird von den Diözesen in Eigenverantwortung im von der HBCK vorgegebenen Rahmen verwaltet und gestaltet.
Die "Ausgabenliste" und der Punkt "Sonstige Finanzquellen" kann beliebig erweitert werden.
(Bei Absurditäten schreitet der Kardinalprotector ein)

Die hiesige Führung der Kirchenfinanzen ist von der Staatsbank anerkannt und Transaktionen zwischen der Staatsbank und den hiesigen Finanzbeständen ist allzeit durch Überweisungen in der Staatsbank und entsprechenden Aktualisierungen und Verbuchung hier, an alle Stellen möglich.


Zur Vergabe von offiziellen Aufträgen der jeweiligen Diözesen an Händler und dergleichen, aus den kircheneigenen, finanziellen Mitteln, ist in allen Fällen die Genehmigung des Kardinalprotectors einzuholen.


Diesbezüglich gelten folgende Bestimmungen:

§1
Händler dürfen keinen Profit über 10% vom Auftragsvolumen als Gewinn für ihre Gesellschaft verbuchen.


§2

§2.1 Die Kirche erhebt den Zehnt auf den Gewinn von Handel und Gewerbe.
Es ist als eine selbstverständliche Ehre für jeden Burgländischen Christen zu betrachten für den höheren Ruhme Gottes das Seine beizusteuern.

§2.2 Der Kirche ist an einem florierenden Handel gelegen und temporäre Kirchensteuerentlastung oder -befreiung für Betriebe werden bei Bedarf (z.B. in der Gründerphase oder schlechten Zeiten) verliehen. Die Verwaltungs- und Finanzinspektion entscheidet diesbezüglich individuell.

§2.3 Aufträge welche von kirchlichen Stellen vergeben werden sind generell vom Kirchenzehnt befreit.


§3
Der an die Privatperson abgeführte persönliche Geschäftsgewinn aus Geschäften mit der Kirche darf monatlich maximal 2.500 BTG betragen.


§4
Bei Zuwiderhandlung gegen einen der Paragraphen 1-3 ist die Geschäftsbeziehung der HBCK - gemäß gültigem Kirchenrecht - mit dem jeweiligen Händler für gebrochen, seitens des verantwortlichen Händlers, erklärt.


§5

§5.1. Tritt der in Paragraph 4 explizierte Fall ein, so ist der verantwortliche Händler dazu gezwungen die vollständige, von der HBCK geleistete Auftragssumme an die HBCK in vollem ursprünglichem Umfang zurückzuführen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Auftragvolumens als Entschädigung an die HBCK abzuführen.

§5.2. Die in Paragraph 5.1. statuierte Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Auftragsvolumens ist seitens des Kardinalprotectors unter Umständen erlass-, milder- oder drakonisierbar.
 
Finanzbericht der HBCK

Finanzbericht für den Monat April anno Domini 1649

Heilige Burgländisch-Christliche Kirche, Kardinalprotectur

340.000 Bürger,
davon 215.000 Bürger erwerbstätig und steuerpflichtig,
davon
--> 120.000 Bauern
Verdienst 50 BTG durchschnittlich;
Personen = 38.000 pro Domäne, 6.000 Hauptstadt
--> 70.000 Handwerker
Verdienst 100 BTG durchschnittlich
Personen = 22.000 pro Domäne, 4.000 Hauptstadt
--> 25.000 Händler
Verdienst 300 BTG durchschnittlich
Personen = 8.000 pro Domäne, 1.000 Hauptstadt

--> 20.500.000 BTG Gesamt
--> 2.050.000 BTG Kirchenzehnt gesamt.


I.) Einnahmen

a.) Direkte Einnahmen: ............................. 100.000 BTG
aa.) Liturgieverkauf an die Diözesen: ........ 100.000 BTG

b.) Indirekte Einnahmen: .......................... 707.000 BTG
--> 35% Regel der Bistümer

c.) Sonstige Finanzquellen:........................ 70.000 BTG
cc.) Spenden: .......................................... 40.000 BTG
dd.) Verkauf von Wein: ........................... 30.000 BTG

d.) Summa summarum:............. 877.000 BTG


II.) Ausgaben

a.) Protectur: ................................................................ 42.500 BTG

1.) 200 Kirchendiener, Verwalter, Prüfer, Ermittler, Kommissare,
Archivare im direkten Auftrag der HBCK.
--> in den drei Bistümern je 25, in der Hauptstadt 125
--> Verdienst 175 BTG durchschnittlich
--> 35.000 BTG gesamt

2.) 50 Leibgardisten.
--> Verdienst 150 BTG durchschnittlich
--> 7.500 BTG gesamt

b.) Inquisition: ............................................................ 297.500 BTG

1.) 400 informelle Mitarbeiter (Informanten)
--> Verdienst 50 BTG durchschnittlich
--> 20.000 BTG gesamt

2.) 2500 Soldaten
--> Verdienst 100 BTG durchschnittlich
--> 250.000 BTG gesamt

3.) 200 Kerkermeister, Folterknechte
--> Verdienst 100 BTG durchschnittlich
--> 20.000 BTG gesamt

4.) 50 Leibgardisten
--> Verdienst 150 BTG durchschnittlich
--> 7.500 BTG gesamt

c.) Kardinalbischof.......................................................223.500 BTG

1.) 50 Leibgardisten
--> Verdienst 150 BTG durchschnittlich
--> 7.500 BTG gesamt

2.) 200 Kirchendiener zuständig für Seelsorge,
Öffentlichkeitsarbeit, Bibliothek und Liturgie
--> Verdienst 150 BTG durchschnittlich
--> 30.000 BTG gesamt

3.) Öffentlichkeitsarbeit: ..................................... 60.000 BTG
4.) Ausbildung: ................................................. 40.000 BTG
5.) Seelsorge: .................................................. 75.000 BTG
6.) Liturgie: ...................................................... 11.000 BTG

e.) Sonstiges: ......................................................... 40.000 BTG

1.) Unterhaltung von Kirchenbauten/-einrichtungen:.. 30.000 BTG
2.) Armenspeisung: .................................................... 10.000 BTG
3.) Projekte: ................................................................ 0 BTG
aa.) Gedenkkapelle Schloss Gräfenbach
bb.) kirchlicher Wiederaufbau Waldeck

Summa summarum: .............603.500 BTG

__________________________________________________


SUMMA SUMMARUM: + 273.500 BTG

__________________________________________________

Barvermögen, Schatzkammer der Protectur:

(alt: 300.000 BTG) aktuell: 573.500 BTG
 
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Diözese Johannesstadt

Bistum Johannesstadt
Finanzbericht für den April 1649 a.D.

40.000 Einwohner,
davon 11.000 erwerbstätig und steuerpflichtig,
davon:
6.000 Bauern, Verdienst 50 BTG durchschnittlich
4.000 Handwerker, Verdienst 100 BTG durchschnittlich
1.000 Händler, Verdienst 300 BTG durchschnittlich


Einnahmen:

Kirchenzehnt: 100.000 BTG
Verkauf von Schriften: 9.500 BTG
Spenden: 82.000 BTG
Konzerte des Kirchenchors: 1.500 BTG
sonstige Einnahmen: 1.000 BTG
-------------------------------------------------
gesamt: + 194.000 BTG

_________________________________________
Ausgaben:

Abgaben an die HBCK: 67.900 BTG
Administration: 80.000 BTG
Seelsorge: 20.000 BTG
Armenspeisung: 2.800 BTG
Bildung: 1.200 BTG
Instandhaltung: 2.500 BTG
Liturgiebedarf: 10.000 BTG
Kirchenchor: 2.000 BTG (incl. 300 BTG Gehalt Chorleiter)
Projekte: 0 BTG
--------------------------------------------------
gesamt: -186.400 BTG

_________________________________________

Gewinn: 7.600 BTG

Schatzkammer Vormonat: 100.000 BTG
Schatzkammer aktuell: 107.600 BTG
 
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Adam setzt die Kirchensteuer auf 9% und hat das schöne Gefühl, eine gute Tat vollbracht zu haben.
 
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