Polnischer «Ferien-Führerschein» nicht anerkannt
Berlin/Potsdam (dpa) - In Polen zumeist in den Urlaubswochen erworbene EU-Führerscheine werden in Deutschland nicht anerkannt. Dies erklärte Jürgen Frank vom Bundesverkehrsministeriums dem Jugendsender Fritz des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB).
Frank warnte vor dem vergleichsweise preiswerten Pauschalangebot der Internationalen Ferienfahrschule in Stettin. Dort bietet den Angaben zufolge ein deutscher Unternehmer 3 Wochen Urlaub inklusive Führerscheinerwerb für 999 Euro an.
Dieser Führerschein allerdings sei in Deutschland nicht gültig, so Frank. Um einen Führerschein in einem anderen EU-Land machen zu können, müsse man dort mindestens 185 Tage gemeldet sein. Die angebotenen drei Wochen Ferien-Fahrschule in Stettin reichten nicht aus, so Frank weiter. Zwar besage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum EU-Führerschein vom 27. April dieses Jahres, dass EU-Führerscheine in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden müssen. In Deutschland gelte aber weiterhin die 185-Tage- Frist, so Frank.
Demgegenüber gilt ein polnischer Führerschein in Deutschland nur für ein Jahr, danach muß erneut eine Prüfung bei einer deutschen Fahrschule abgelegt werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.