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Geldautomaten von der GEZ betroffen

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http://www.winfuture.de/news,27785.html

Am 1. Januar 2007 wird das neue Rundfunkgebühren- gesetz in Kraft treten. Ab diesem Tag wird für internetfähige Handys und Computer eine Gebühr fällig, die der eines Radios entspricht, sofern noch kein anderes Gerät im Haushalt angemeldet ist.

Auch die über 50.000 Geldautomaten in Deutschland sind davon betroffen, denn sie stehen über das Internet in Verbindung mit der dazugehörigen Bank. Damit werden sie als internetfähiger Rechner gezählt, obwohl niemand auf die Idee kommen würde, damit Radio zu hören oder fernzusehen.

Ob diese finanzielle Mehrbelastung an die Kunden der Banken weitergegeben wird, ist noch nicht klar. An diesem Beispiel kann man sehr gut erkennen, wie unausgereift die Pläne der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten sind, denn diese Art der Gebührenerhebung liegt fernab der Realität.



so und jetzt hät ich gern nochmal alle GEZ-Befürworter versammelt die immernoch sagen dass GEZ Modell wäre zeitgemäß...

 
GEZ ist die Veraschungsinstution schlecht hin.


Z.B. zahlen Elektronikbetriebe GEZ auf diese kleinen Geräte
womit die Satellitenschüsseln einstellen. Man kann halt Fernseh mit "gucken". .-_-

Der ganze Kasperverein gehört verboten.

€:
Die neue PC-Gebühr muss man nicht zahlen, wenn man Fernseher oder Radio
schon angemeldet hat. Nur Betrieb, sprich selbstständige müssen es zahlen.

Und wieder werden Klein- und Kleinstbetriebe unnötig mehr belastet.
 
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also ich hab in den Fillialen meiner Bank noch keinen Fernseher gesehen...

 
Mein Beileid an meine deutschen Nachbarn.
Wenn so ein Typ bei mir auftauchen würde und Gebühren für mein Handy oder PC haben wollte, würde ich den hochkant rauswerfen.
 
welches handy hat heutzutage KEINEN INET zugang mehr?
selbst mein 5jahre altes womit mutters grad rumgurkt konnte ins inet -.-
 
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Gebühren werden einmalig für alle(!) PC der gleichen Filiale fällig. Dabei ist es egal, wieviele Rechner angeschlossen sind. Ein selbständiger Architekt bezahlt mit zwei PC ebensoviel, wie die Verwaltung einer Versicherung mit 2283 Rechnern.
Die Bankterminals sind zwar hardwareseitig internetfähig, kommunizieren aber nicht über das Internet. Das wäre ein zu großes Sicherheitsrisiko. Darüber hinaus sind sie von ihrer Rechenleistung zu schwach (386 oder 486), Medieninhalte wiederzugeben. Neuere Bankterminals basieren auch nicht mehr auf PC-Basis, sondern arbeiten mit einer speziell entwickelten Hardware. Die verwendete Plattform ist als Internetterminal ungeeignet.
Man soll seine Meinung nicht auf Berichte stützen, deren Autor noch nicht einmal seinen RL Namen unter den Artikel setzen will.
 


was hat denn das damit zu tun ob die Rechenleistung nicht ausreicht, oder ob über das Internet kommuniziert wird ?

Mein Handy kann auch ins Internet und es dauert ewig und es ist NICHT fähig Fernsehen übers Internet zu empfangen - trotzdem müsste ich dafür ggf. GEZ bezahlen


ich finds ja schon erstaunlich das teilweise für Radio und Boxen extra berechnet wird (getrennte Hör und Sehstelle) und man sogar für verschiedene Zimmer einzeln löhnen darf als Unternehmer :ugly
 
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Öseldösel, Du suchst krampfhaft Gründe gegen die Gebühren.
Homepage gez.de said:
20. Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte

Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 01. April 2005 in Kraft getreten.



Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31.12. 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 01.01.2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 01.01.2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.



Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte „neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.



Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).



In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.



Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.



Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Also ist die Definition nicht internetfähig, sondern "neuartige Rundfunkempfangsgeräte". Es geht ausdrücklich um die Möglichkeit Radio oder Fernsehen zu empfangen.
 
Last edited:
Der Gerätebegriff des Staatsvertrages umfasst ab 2007 auch Rechner oder andere Geräte ohne eigene Rundfunk-Empfangsmöglichkeit, wenn sie internetfähig sind und damit potenziell Rundfunkprogramme (Radio oder Fernsehen) empfangen könnten. In der Regel ist jeder neuere PC potenziell internetfähig



"neuartige Rundfunkgeräte" bezieht sich auf die Internetfähigkeit.

Auserdem ist es sogar mit einem Uralt 286er möglich Radio übers I-net zu empfangen


5. Kann man die Gebührenpflicht durch technische Vorkehrungen umgehen?
Die Gebührenpflicht dieser als neuartige Rundfunkempfangsgeräte bezeichneten PCs besteht auch ohne tatsächlichen Anschluss ans Internet bzw. ohne den Empfang von Radio- und/oder Fernsehprogrammen über das Internet.

Entscheidend ist das Kriterium des "Bereithaltens zum Empfang", d.h. es muss nur die Möglichkeit bestehen, "ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand" im Betrieb mit dem PC Zugang zum Internet zu erhalten.

*

So sind auch solche internetfähigen PCs gebührenpflichtig, die weder mit einem Lautsprecher noch mit einer Soundkarte ausgestattet sind. Begründet wird dies damit, dass diese Geräte grundsätzlich in der Lage sind, Sendungen zumindest aufzuzeichnen.
*

Es muss auch kein Breitbandanschluss vorhanden sein. Die Anschlussmöglichkeit für ein Modem über das Telefonnetz ist ausreichend.


quelle: http://www.rhein-neckar.ihk24.de/MA.../auskuenfte/Rundfunkgebuehren_PCs.jsp#Frage_3



edit: auch sehr schön:

wenn man als Selbsständiger den privaten Spiele-PC der Kinder benutzt um seine UStVA per Internet versendet - weil er das MUSS, da gibts keine andere Möglichkeit - ist dieser PC nicht mehr ausschließlich privat genutzt und zack darf man die Radiogebühr für das Ding abdrücken, super :top


noch was vergessen: ja, für eine Filliale. Aber für jedes Grundstück muss extra abgedrückt werden. Das wären dann am Beispiel der Geldautomaten z.B. sagen wir einfach mal 20.000 Stück die auf unterschiedlichen Grundstücken stehen


edit: ah, schön grad noch was gelesen:

da noch keine genauere Definition da ist:

Spielautomaten die ferngewartet werden, elektronische Kassen im Einzelhandel die an ein Netzwer angeschloßen sind, selbst Windkrafträder (!) und die Mautterminals von Toll Collect fallen atm unter diese "Definition"

und was ist mit den Ärzten, Apothekern, Notaren und Physiotherapeuten die dank der Gesundheitsreform gezwungen (!) werden einen Internetfähigen PC bereit zu stellen ?


* Die zukünftige Gebührenpflichtigkeit von Internet-PC stellt einen Eingriff in die Entscheidungshoheit über die Begründung der Rundfunkgebührenpflicht dar (Art. 12 Abs. 1 bzw. 2 Abs. 1 GG).
Unverzichtbare Gebrauchs- und Alltags-Kommunikationsgeräte - wie Internet-PCs, die nahezu in jedem Haushalt oder Büro vorhanden sind - werden allein durch ihr Vorhandensein zu gebührenpflichtigen Rundfunkempfangsgeräten. Damit wird den Unternehmen und Bürgern die Entscheidungsfreiheit genommen, ob sie Rundfunkgebühren leisten oder nicht. Das Fehlen der Entscheidungsfreiheit zur Entstehung einer Abgabe charakterisiert allgemeine Steuern. Eine solche Art von Steuern ist dem allgemeinen Wirtschaftsrecht zuzuordnen. Und da diese Steuern auch keine Verbrauchs- oder Aufwandssteuern im Sinne des Artikel 105 Abs.2 Grundgesetz sind, haben die Länder keine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich. Demnach ist diese Regelung bereits formell verfassungswidrig.
* Weiterhin ist die Erweiterung der Rundfunkgebührenpflicht auch materiell verfassungswidrig, da sie nicht das mildeste Mittel zur Erreichung des Ziels darstellt und somit unverhältnismäßig ist.
Statt der neuen Regelung könnten Live-Streaming und Online-Auftritte der Rundfunkanstalten nur mit Zugangsbeschränkungen - wie sie im Internet weit verbreitet sind - empfangbar sein und somit nur von Rundfunkgebührenzahlern gesehen werden.
* Des Weiteren entfällt bei den nicht ausschließlich privat - also auch gewerblich - genutzten Geräten die Möglichkeit der Gebührenbefreiung für Zweitgeräte nach § 5 Abs. 1 RGebStV.
Für einen PC in einem Haushalt, der gleichzeitig privat und gewerblich genutzt wird, kann die PC-Gebühr zwei Mal anfallen. Nämlich dann, wenn der Haushalt nicht bereits für herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte eine Gebühr entrichtet. Dann muss er als Haushalt für den PC zahlen und für die dienstliche noch einmal.
* Die Tatsache, dass das Steuerrecht allen Umsatzsteuerpflichtigen auferlegt, ihre Umsatzsteuervoranmeldung online durchzuführen, bewirkt eine zusätzliche Gebührenbelastung, der sich der Freiberufler oder Gewerbetreibende praktisch nicht mehr entziehen kann. Da der Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine Härtefall-Klausel enthält, z. B. für Kleingewerbetreibende mit geringem Umsatz, ist diese Regelung ebenfalls nicht mehr verhältnismäßig.


edit2: wennde schon negativ bewerten musst, dann bitte den ersten Beitrag und nicht den den du bewertet hast, denn der ist vollkommen korrekt
 
Last edited:
Betrifft mich nicht, ich zahl eh. Das es schwachsinnig ist, sehe ich allerdings ebenso.
 
Ich glaube nicht, dass mope krampfhaft Gründe gegen die GEZ sucht, sondern du (DonQuintal) krampfhaft Gründe für die GEZ suchst.

Die GEZ ist einfach ein scheinheiliger Abzockerverein, auf den ich gern verzichten würde.
 


also ich hab in den Fillialen meiner Bank noch keinen Fernseher gesehen...


Bei mir im Ort hat die Volksbank nen Fernseher stehen.
Da is ne Sitzecke mit Kaffeeautomat und eben der Fernseher.
 
Zu den Geldautomaten: Ich habe jetzt schon bestimmt 5 mal gesehen wie ein Bankautomat neu hochfuhr. Mit Windows XP.

Auf nem 286er? Das wär ein Krampf.
 
GEZ stinkt zum himmel,nich weil ich sie bezahle komplett sondern weil den säcken ständig neuer scheiss einfällt wofür man abzocken könnte,dreckskack
mit den bankautomaten wäre der kracher,bekommen eh kunden ab...
bin froh dass ich bei der PSD bin,die haben keine bankautomaten :D
 

edit2: wennde schon negativ bewerten musst, dann bitte den ersten Beitrag und nicht den den du bewertet hast, denn der ist vollkommen korrekt

Gerade der ist es nicht. Anstelle auf mein Zitat von der GEZ einzugehen, führst Du weitere Beispiele an, die ebenso an den Haaren herbeigezogen sind. Kommentare wie „sinnlos“, „zu teuer“, „ungerecht“ oder „veraltet“ sind zwar sehr plakativ, müssten aber noch begründet werden. Das fehlt vielen Beiträgen, die man im Netz zu dem Thema finden kann. Das gilt auch für die Stellungnahme durch einige MdB der FDP oder der Grünen.

Nach der Definition der GEZ betrifft die Gebühr ausschließlich Geräte, die zur Wiedergabe oder Speicherung von Rundfunkprogrammen (Streaming-Inhalten) geeignet sind. Das trifft nicht auf Bankterminals, Spielautomaten, Windräder oder lediglich GPRS-fähige Mobiltelefone zu. Früher Definitionen wurden überarbeitet und enger gefasst.
Die Gebühr muss von Gewerbetreibenden nicht entrichtet werden, wenn bereits für ein Rundfunkgerät Gebühren bezahlt werden. Und den Selbstständigen will ich sehen, der weder PC noch Radio besitzt und für seine UStVA den PC der Kinder benutzen muss.

Ich kann nicht bestreiten, dass die Gebühren für Freiberufler und Kleinbetriebe eine gewisse Belastung darstellen können. Die Mehrfachgebühren für Privatpersonen finde ich ebenso daneben. Von der Gebührenerhebung allein wegen des Besitzes eines Empfängers ganz zu schweigen.

Es gibt aber auch Argumente für die Gebühren. Nicht unbedingt für "neuartige Empfangsgeräte" im Speziellen. Gerade für große Unternehmen können gerade diese Gebühren eine Entlastung darstellen, sofern reine Rundfunkgeräte durch die pauschale Veranlagung aller PCs mit einer Gebühr ersetzt werden können. Das trifft auf Kleinbetriebe leider zu selten zu.
Ich meine die Gebühren im Allgemeinen. Die Grundversorgung, die der Auftrag der Rundfunkanstalten ist, muss finanziell auf viele Schultern verteilt werden. Das ist für mich ebenso wichtig, wie das Recht auf Bildung und das Recht auf medizinische Versorgung. Dabei bedeutet Grundversorgung nicht Minimalversorgung, sondern umfasst neben Informationen auch ein gewisses Spektrum an Kultur.
Viele städtische Theater oder Opern werden trotz der hohen Eintrittspreise immer noch bezuschusst. Und das trotz Sponsoren und Mäzenen.
Ebenso lässt sich das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen nicht allein durch Werbeeinnahmen finanzieren. Die Einflussnahme der werbenden Firmen auf die Programmgestaltung wäre unvermeidlich. Etwas anderes zu glauben wäre sehr naiv.
Ich bin strikt gegen eine Finanzierung durch Steuern. Denn dann müssten tatsächlich alle bezahlen. Die Gebühr allein mit dem Vorhandensein eines Empfangsgerätes zu begründen finde ich zwar nicht sehr toll, doch gut nachvollziehbar. Leider gibt es zu viele Menschen in unserem Land, die einen Service zwar nutzen, dies aber leugnen, sobald sie dafür bezahlen müssen. Dann ist doch die Präsenz eines Fernsehers ein gutes Indiz für den Konsum. Deswegen bezweifle ich auch den Erfolg flächendeckenden, werbefreien, spendenfinanzierten Rundfunks.
 
Z.B. zahlen Elektronikbetriebe GEZ auf diese kleinen Geräte
womit die Satellitenschüsseln einstellen. Man kann halt Fernseh mit "gucken".

zurecht... bei meinem praktikum lief der auch 24/7 ^^
 
@don
ich muss dir ehrlich wiedersprechen :D ....aber sag mir doch mal welches große potenzial alle öffentlichrechtlichen zusammen (ARD ZDF MDR usw.) an informationen, bildung (die vermisse ich da sowieso), kultur und vorallem geschichte vermitteln?
sollen sie es doch wie premiere machen oder andere bestellbare medien!

ich denke da kann man sich ein paar stunden durchklicken :)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/51982

http://www.heise.de/newsticker/search.shtml?T=GEZ
 
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