Selbstständigkeit?

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Also ich habe eigentlich eine ganz symple Frage.
Ich mach gerade was im Bereich Musicmanagement.

Mir ist klar das man sowas anmelden muss, nur kann ich damit auch z.B. erstmal eine Zeitlang warten um zu sehen obs wirklich läuft?
Ich mach das nur nebenher atm, wenns irgendwann mal richtig laufen sollte würd ich das auch Zeitintensiver betreiben.
Oder mach ich mich dann sofort Strafbar wenn ich z.B. meine ersten 600€ eingenommen habe, die aber nicht versteuert hab?
 
Wenn du es als Firma leitest, sprich Gewinn machst, musst du es anmelden. Jedenfalls habe ich das so in erinnerung aus einer Vorlesung^^
 
Das ist aber voll der Stress was man da alles machen muss!
Bei mir ist das atm so, ich habe viel Zeit weil ich ein erneuten Leistenbruch hab der nächste Woche operiert wird.
Nun hab ich halt Zeit mich um die sogenannte Firma zu kümmern.
Ich telefoniere also bisschen rum, mach paar Events aus für eine Band und hab dann somit 600€ Gewinn gemacht.

Die 600€ bekomm ich aber erst wenn das Event vorbei ist, sprich im Dezember.
Also habe ich den Gewinn ja erst im Dezember erziehlt!

Dann kommt der ganze scheiss mit dem privat Versichern dazu und so.
 


Wo kein Kläger da kein Richter ;)

du bist atm weder Kaufmann noch hast du ein Gewerbe (okok, du hast nen Gewerbe, aber wennde das nit selbst angibts kommt dir da eh keiner dahinter -.-)
Könnt natürlich auch sein dass... öh... "berfreundeter-Band-Auftrag-Besorger" ein freier Beruf ist, dann wärste selbstständig, aber atm würd ich mir da absolut keinen Kopf machen.

Nur weil du für diese eine Band ein paar Anrufe gemacht hast wird dir keiner was.
Hast du vor das Ganze etwas auszubreiten, dann sieht die Sache anders aus ;)


edit: die Band und du sind btw ne GbR

 
Last edited:
gesellschaft mit beschränkter rechtsfähigkeit...wieso das?
 


Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nennt sich das -.-

warum ? - weil sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Ziels zusammengetan haben.

Fahrgemeinschaften sind auch GbR's


beschränkte rechstfähigkeit is.... naja, mein Lehrer würde dich killen für diesen Ausdruck :D
wer das erfunden hat gehört btw auch erschossen...
 
Last edited:
lol,stimmt wohl :D
hauptsache GmbH und konsorten sind usus,der rest wird eh verkannt und kaum genutzt
 


also ich kenn ziemlich viele OHGs und wir hatten auch einige GbRs in Mandantschaft Oo

:D
 
ortsansässige firmen hier und in umgebung haben FAST alle gmbh und zum teil noch co. kg
aber wirklich so gut wie keine ohg
ab und an e.K. aber das wars schon
 


e.K. sind halt Einzelunternehmen.

GmbH hat besonders den Vorteil der Haftung (bei Zusatz KG auch noch dass der unbeschränkt Haftende Teilhaber [Komplementär] die GmbH ist und somit doch beschränkt haftet, wobei es eigentlich KG und GmbH heißen müsste, weils ne KG in Sonderform ist und keine GmbH in Sonderform)

hat aber auch einige Nachteile, gravierenster dürfte das mangelende Vertauen der Geschäftspartner sein

Naja und man braucht erstmal 25.000 Euro die weh sind, weil Stammkapital
 
richtig,die einlage is ja vorgeschrieben...
ob sich das lohnt für ne "band" :)
 


nö, allein deswegen schon nicht.
auserdem wird die Band noch keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen, eh Schwachsinn hier mit ner Kapitalgesellschaft anzufangen O_o

Und sollte man mal einen Plattendeal (dann wären wir bei der Größenordnung bei der ein i.k.w.e.g. lohnen würde und nötig wäre) bekommen ist man angestellt.
 
ich gehe die sache jetzt mal ganz nüchtern an

wenn ich es richtig verstanden habe bezieht sich die gewinnerwirtschaftung bzw der umsatz der eingespieltwird vorerst nur auf ein event...

wenn dem so sein sollte (korrigier mich wenn ich dich falsch verstanden habe) unterliegt die ganze aktion schon eimal nicht der umsatzsteuer, da der aspekt der nachhaltigkeit fehlt... der tatbestand an den die umsatzsteuer knüpft setzt u.a. die nachhaltigkeit voraus.
nur wer nachhaltig eine tätigkeit ausübt ist unternehmer lt. UStG.
ich zitiere mal die unternehmerdefinition lt. UStG

§2 (1) UStG said:
Unternehmer ist wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzeilen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

sodale wenn nun geklärt ist ob unternehmer oder nicht muss die steuerbarkeit geprüft werden, welche bezogen auf deine tätigkeit unter § 1 (1) UStG fällt...
wohlgemerkt müssen die einnahmen (hier entgelt) um der steuerbarkeit zu unterliegen von einem unternehmer (siehe zitat aus §2) durch eine lieferung oder sonstige leistung erzielt worden sein (in deinem falle dürfte wohl eine sonst. leistung vorliegen

§1 (1) Nr. 1 UStG said:
Der Umsatzsteuer unterliegen folgende Umsätze: Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt

somit kurz gesagt um unter die steuerbarkeit der Umsatzsteuer zu fallen musst du deine tätigkeit sprich die erzielung von einnahmen durch deine vermittlung mehr als einmal ausüben...
sollte dies der fall sein muss im einzelnen geprüft werden ob die tätigkeit zwar immernoch steuerbar nach §1 UStG aber möglicherweise durch §4 UStG von der steuer frei gestellt ist


kommen wir nun zur Einkommensteuer

auch hier kommt wieder der aspekt der nachhaltigkeit zum tragen.
solltest du die tätigkeit nachhaltig ausüben fällt diese u.U. unter die einkünfte aus gewerbebetrieb §15 EStG

(Hinweise zu §15 EStG) H 136 (Auszug) said:
Die für einen Gewerbebetrieb geltenden positiven Voraussetzungen

- Selbstständigkeit (R 134)
- Nachhaltigkeit (H 134a)
- Gewinnerzielungsabsicht (H 134b)
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (H 134c)
....

gleiches gilt zwar auch für die einkünfte aus selbstständiger arbeit §18 EStG jedoch dürfte in deinem fall eine spezielle gesetzliche ausbildung, welche die grundlage für die anwendung des §18 EStG bildet nicht vorhanden sein... desweiteren konnte ich diese art der vermitllung welche du betreibst nicht in "H 136" vorfinden (dort sind nämlich einige beispiele zur selbständigen arbeit genannt um eine leichtere abgrenzung zwischen einkünften aus gewerbebetrieb und einkünften aus selbstständiger arbeit vornehmen zu können.
wie gesagt auch ob § 15 EStG, also die Einkünfte aus Gewerbebetrieb hier zum tragen kommen muss geprüft werden anhand der zitierten merkmale.
sollte §15 zum tragen kommen so ist wenn ihr wie von mope beschrieben eure tätigkeit weiterhin als GbR ausübt jeder gesellschafter im einzelnen steuersubjekt d.h. es unterliegt nicht die gesellschaft sondern jeder gesellschafter für sich der einkommensteuer.

so jetzt nudel ich mal schnell noch die Gewerbesteuer durch ;)

das dürfte relativ fix gehen, da ich bereits vorhin eine kurze abhandlung von §15 und §18 EStG beschrieben habe, denn nur einkünfte die auch unter §15 EStG fallen kommen auch bei der Gewerbesteuer zum tragen (kurze anm. nebenbei: wenn einkünfte der Körperschaftsteuer unterliegen, dies tun Kapitalgesellschaften also GmbH und AG sind diese ebenfalls GewSt-pflichtig)

also nochmal auf den punkt gebracht... solltest du einkünfte nach §15 EStG zu versteuern haben ist zu prüfen ob das finanzamt auch bei der gewerbesteuer kassiert :|

naja lange rede kurzer sinn ob wann warum etc. du welche steuer abnführen musst ist im einzelfall zu prüfen... im endeffekt hängt aber fast alles an deiner nachhaltigkeit... dennoch gebe ich hier meine angaben ohne gewähr da ich nicht genügend hintergrundinformationen etc. vorliegen habe und möglicherweise hier in diesem gewurschtel bei welchem ich auch ein paarmal unterbrochen wurde einen fehler gemacht habe... ich werde aber gerne noch einmal eine überprüfung derr tatbestände vornehmen falls die situation sich doch anders darstellt oder ich einen punkt übersehen haben sollte

mfg

smartie
 


alter Schwede O_o
meinste da Blickt irgender da nich ein wenig Einblick in die Ateria hat durch ? :D

erklärs doch einfach so wie es der Mandant versteht :D

"Lass erstmal und gut is"

:D

 


alter Schwede O_o
meinste da Blickt irgender da nich ein wenig Einblick in die Ateria hat durch ? :D

erklärs doch einfach so wie es der Mandant versteht :D

"Lass erstmal und gut is"

:D


denk mal schon dRZ hat da schon durchgeblickt so wie er sich mir gegenüber geäußert hat... ;)
deine erläuterung is natürlich auch gut .lol
wollt es halt wie in mos klären :D
 
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