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Bürger aus Ostdeutschland sind nach dem Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichts kein eigener Volksstamm. Daher können sie sich in Fällen von Diskriminierung aufgrund ihrer regionalen Herkunft nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen.
Geklagt hatte eine gebürtige Ostberlinerin, die seit 1988 im Großraum Stuttgart wohnt und sich bei einer Stuttgarter Fensterbaufirma als Buchhalterin beworben hatte. Ihre Bewerbungsunterlagen bekam sie mit dem Vermerk "Ossi" und einem eingekreisten Minuszeichen zurück. Zudem hatte der potenzielle Arbeitgeber bei einigen Berufsstationen der 49-Jährigen "DDR" ergänzt.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6247938/zcv14w/index.html
Geklagt hatte eine gebürtige Ostberlinerin, die seit 1988 im Großraum Stuttgart wohnt und sich bei einer Stuttgarter Fensterbaufirma als Buchhalterin beworben hatte. Ihre Bewerbungsunterlagen bekam sie mit dem Vermerk "Ossi" und einem eingekreisten Minuszeichen zurück. Zudem hatte der potenzielle Arbeitgeber bei einigen Berufsstationen der 49-Jährigen "DDR" ergänzt.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=6247938/zcv14w/index.html