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hab mir überleg,wenns irgendwie möglich ist,später mal meinen kompletten namen zu ändern.
nu hab ich ma geggoolet und folgendes dazu gefunden:
Änderung des Familiennamens
Um den Familiennamen ändern lassen zu können, muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
Der bisherige Familienname wirkt lächerlich oder anstößig.
Der bisherige Familienname ist schwer auszusprechen oder zu schreiben.
Der/Die AntragstellerIn ist ausländischer Herkunft und will einen Familiennamen, der ihm/ihr die Einordnung im Inland erleichtert.
Der/Die AntragstellerIn will einen Familiennamen, den er/sie früher geführt hat.
Der Vor- und Familienname sowie der Tag der Geburt des/der AntragstellerIn stimmt mit einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann.
Der/Die AntragstellerIn wünscht einen Doppelnamen auf Grund einer Eheschließung, wobei sein/ihr eigener Familienname voran- oder nachsteht, oder wünscht, den bestehenden Doppelnamen aufzugeben.
Der/Die AntragstellerIn will den Familiennamen seiner/ihrer Eltern oder eines Elternteils erhalten.
Der/Die minderjährige AntragstellerIn soll den Familiennamen der Person erhalten, die die Obsorge hat (oder: der die Obsorge zukommt) oder in deren Pflege er/sie sich befindet und das Pflegeverhältnis nicht nur für kurze Zeit beabsichtigt ist.
Der/Die AntragstellerIn kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile zu vermeiden.
Der/Die AntragstellerIn wünscht aus sonstigen gesetzlichen Gründen einen anderen Familiennamen ("Wunschname").
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Änderung des Vornamens
Für die Änderung des Vornamens muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
Der bisherige Vorname wirkt lächerlich oder anstößig.
Der bisherige Vorname ist schwer auszusprechen oder zu schreiben.
Der/Die AntragstellerIn ist ausländischer Herkunft und will einen Familiennamen, der ihm/ihr die Einordnung im Inland erleichtert.
Der/Die AntragstellerIn will einen Vornamen, den er/sie früher geführt hat.
Der Vor- und Familienname sowie der Tag der Geburt des/der AntragstellerIn stimmt mit einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann.
Der/Die AntragstellerIn kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Vornamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile zu vermeiden.
Der/Die AntragstellerIn wünscht aus sonstigen gesetzlichen Gründen einen anderen Vornamen ("Wunschname").
Das minderjährige Adoptivkind soll einen anderen Vornamen bzw. andere Vornamen erhalten als ihm bei der Geburt gegeben wurden.
Der Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach einer Adoption oder dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden.
Der/Die AntragstellerIn will nach Änderung seiner/ihrer Religionszugehörigkeit den Vornamen ändern.
Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Änderung der Religionszugehörigkeit eingebracht werden.
Der Vorname entspricht nicht dem Geschlecht des/der AntragstellerIn.
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Ablehnung des Namensänderungswunsches
Eine Namensänderung wird nicht bewilligt, wenn
die Änderung des Familiennamens die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen würde,
der beantragte Vor- und Familienname lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland ungebräuchlich ist,
der beantragte Familienname rechtmäßig von einer Person geführt wird, die ein berechtigtes Interesse daran hat, dass der/die AntragstellerIn seinen/ihren Familiennamen nicht führt (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen)
der beantragte Familienname aus mehreren Namen zusammengesetzt ist (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen)
die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens dem Wohl einer nicht eigenberechtigten Person abträglich ist
der beantragte Vor- und Familienname sowie das Geburtsdatum zu einer Verwechslung mit einer anderen Person führt oder
der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname dem Geschlecht des/der AntragstellerIn nicht entspricht.
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wie darf man das denn verstehen?also reicht es völlig aus zu sagen 'ja ich möchte sonundso heissen,das is mein wunschname' ?
nu hab ich ma geggoolet und folgendes dazu gefunden:
Änderung des Familiennamens
Um den Familiennamen ändern lassen zu können, muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
Der bisherige Familienname wirkt lächerlich oder anstößig.
Der bisherige Familienname ist schwer auszusprechen oder zu schreiben.
Der/Die AntragstellerIn ist ausländischer Herkunft und will einen Familiennamen, der ihm/ihr die Einordnung im Inland erleichtert.
Der/Die AntragstellerIn will einen Familiennamen, den er/sie früher geführt hat.
Der Vor- und Familienname sowie der Tag der Geburt des/der AntragstellerIn stimmt mit einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann.
Der/Die AntragstellerIn wünscht einen Doppelnamen auf Grund einer Eheschließung, wobei sein/ihr eigener Familienname voran- oder nachsteht, oder wünscht, den bestehenden Doppelnamen aufzugeben.
Der/Die AntragstellerIn will den Familiennamen seiner/ihrer Eltern oder eines Elternteils erhalten.
Der/Die minderjährige AntragstellerIn soll den Familiennamen der Person erhalten, die die Obsorge hat (oder: der die Obsorge zukommt) oder in deren Pflege er/sie sich befindet und das Pflegeverhältnis nicht nur für kurze Zeit beabsichtigt ist.
Der/Die AntragstellerIn kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Familiennamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile zu vermeiden.
Der/Die AntragstellerIn wünscht aus sonstigen gesetzlichen Gründen einen anderen Familiennamen ("Wunschname").
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Änderung des Vornamens
Für die Änderung des Vornamens muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
Der bisherige Vorname wirkt lächerlich oder anstößig.
Der bisherige Vorname ist schwer auszusprechen oder zu schreiben.
Der/Die AntragstellerIn ist ausländischer Herkunft und will einen Familiennamen, der ihm/ihr die Einordnung im Inland erleichtert.
Der/Die AntragstellerIn will einen Vornamen, den er/sie früher geführt hat.
Der Vor- und Familienname sowie der Tag der Geburt des/der AntragstellerIn stimmt mit einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann.
Der/Die AntragstellerIn kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Vornamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile zu vermeiden.
Der/Die AntragstellerIn wünscht aus sonstigen gesetzlichen Gründen einen anderen Vornamen ("Wunschname").
Das minderjährige Adoptivkind soll einen anderen Vornamen bzw. andere Vornamen erhalten als ihm bei der Geburt gegeben wurden.
Der Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach einer Adoption oder dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden.
Der/Die AntragstellerIn will nach Änderung seiner/ihrer Religionszugehörigkeit den Vornamen ändern.
Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Änderung der Religionszugehörigkeit eingebracht werden.
Der Vorname entspricht nicht dem Geschlecht des/der AntragstellerIn.
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Ablehnung des Namensänderungswunsches
Eine Namensänderung wird nicht bewilligt, wenn
die Änderung des Familiennamens die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen würde,
der beantragte Vor- und Familienname lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland ungebräuchlich ist,
der beantragte Familienname rechtmäßig von einer Person geführt wird, die ein berechtigtes Interesse daran hat, dass der/die AntragstellerIn seinen/ihren Familiennamen nicht führt (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen)
der beantragte Familienname aus mehreren Namen zusammengesetzt ist (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen)
die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens dem Wohl einer nicht eigenberechtigten Person abträglich ist
der beantragte Vor- und Familienname sowie das Geburtsdatum zu einer Verwechslung mit einer anderen Person führt oder
der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname dem Geschlecht des/der AntragstellerIn nicht entspricht.
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Änderung des Vornamens
Der/Die AntragstellerIn wünscht aus sonstigen gesetzlichen Gründen einen anderen Vornamen ("Wunschname").
wie darf man das denn verstehen?also reicht es völlig aus zu sagen 'ja ich möchte sonundso heissen,das is mein wunschname' ?