Frage bzgl animierter Signatur

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Aug 7, 2007
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Ich hätt da mal ne Frage...
In den Forenregeln steht ja ganz klar, keine Animationen in der Sig, nur animierte UF-Smilies sind erlaubt,was soweit auch klar ist... aber in den Verwarnungen steht ja immer, die sig ist zu animiert...
Demnach kanns auch Animationen geben, die nicht zu animiert sind? Also z.B. ne wehende Fahne oder so? Würd mich grad interessieren
 
Das steht da nur weil da eigentlich "ZU Groß" steht aber das ZU nicht mit geändert wird ;)
Jedes kleine Fitzelchen Animation ist bereits ZU animiert :kek
 
Das mit dem "zu" is hier son runnig gag :O
 
Wehende Fahnen sieht man hier, weil animierte Smileys aus dem UF als Signatur zugelassen sind. UF-Smileys sind aber auch das Einzige, was sich in der Signatur bewegen darf.
 
Und darf man auch wissen warum wehende Fahnen die nicht ausm UF stammen verboten sind? Die behindern den Lesefluss ja nich mehr als die zugelassenen UF-Smilies...

P.S. Vote 4 Sowjet/Russlandfahnensmilie :D
 
Ich würde sagen aus rein technischen Gründen. Man kann UF-Smilies aus dem Editor halt direkt in die Signatur (wie in einen Eintrag einfügen). Erlaubt man allerdings das hochladen von animierten GIFs, kann man zwar kontrollieren, ob die Datei animiert ist, aber nicht "wie sehr". Also verbietet man es generell....hm?
 
Naja, aber man ja immernoch auf die entsprechende Grafik verlinken und sie damit auch direkt in die Sig setzen... das kann dann wiederum nur durch Mods kontrolliert werden, die dann wiederum auch entscheiden können, obs zu animiert ist...
 
Animierte UF Smilies sind durch die UF-Qualitätssicherung gelaufen und belasten mit ihrer Dateigröße nicht die Ladezeiten der einzelnen Seiten und den Server.
Bei anderen animierten Smilies ist dies nicht der Fall, diese können mitunter sehr groß sein und den Seitenaufbau deutlich hemmen, des weiteren ist hier nicht gegeben dass sie keine zu große Ablenkung bieten und das Gesamtbild stören können.
Aus diesen Gründen sind nur UF geprüfte und eigene Smilies mit animierten Funktionen für die Verwendung in Signaturen zugelassen.
 
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