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da es in diesem topic http://www.united-forum.de/showthread.php?t=48498 mal wieder diskussion wegen des postens von pornographischen bildmateriales gab kam ich auf die idee, dass man § 2 des forenregelwerkes doch um entsprechende hinweise zu pornographischem material i.s.d. forenbetreibers ergänzen könnte um die abgrenzung zwischen erlaubten und nicht erlaubten bild- sowie filmmaterial für mods und user zu erleichtern.
was ich hier jetzt post ist der § 2 mit einer von mir geschrieben ergänzung die selbstverständlich nicht mit diesem post in kraft tritt.
es handelt sich hier um eine "gesetzesvorlage" welche einen vorschlag zur ergänzung des regelwerkes enthält und selbstverständlich durch die admins abgesegnet werden muss um in kraft zu treten.
möglicherweise besteht bei den admins eine andere auffassung diese § und vielleicht entsteht ja durch diesen thread eine genauere beschreibung naja ich poste einfach mal (die von mir vorgenommen änderungen sind fett markiert):
§2 Zensur & Sperrung
Das Foren-System wird durch ein integriertes Zensur-Programm überwacht, so dass wir Schimpfworte u. ä. Begriffe schon vor der Bildschirmanzeige filtern können. Wir untersagen hiermit ausdrücklich die Einstellung von illegalen, rassistischen, pornographischen*, menschenverachtenden, kommerziellen (Produkte, Gewinnspiele, Referer-URL's), zu Protesten aufrufenden, verspottenden, gegen die guten Sitten verstoßenden oder sonstigen sinnlosen/abstoßenden (Spam,etc...) Beiträgen. Sollten einem Moderator oder Administrator Beiträge vorgeschriebener Natur auffallen, werden diese umgehend entsprechend behandelt.
(1) Um Missbrauch möglichst zu verhindern, speichern wir Ihre IP-Adresse. Wir werden dazu nach schweren Vergehen (Angriffen) Maßnahmen ergreifen.
(2) Wir behalten uns vor, einzelnen Mitgliedern zeitweise oder gänzlich Schreibrechte oder den Aufruf des Foren-Systems zu entziehen.
(3) Das Halten eines zweiten Benutzerkontos zu ungleichen Diskussionszwecken ist verboten. Bei Auffallen wird eines der Konten entfernt.
* Hinweise zu pornographischen Beiträgen:
Ein Beitrag gilt dann als pornographisch i.S.d. § 2 wenn einer oder mehrere der im Folgenden aufgeführten Punkte auftritt/ auftreten:
-Es werden freizügige Fotografien, Filme, Bilder oder Animationen in einem anderem als dem Nightlife-Forum veröffentlicht bzw. Links zu diesen dem Beiträgen angehängt. Unter Freizügigkeit i.S. dieses Abschnittes sind sämtliche ganz oder teilweise entblößte primäre oder sekundäre Geschlechtsorgane des Menschen zu verstehen.
-Bezugnehmend auf das Nightlife-Forum besteht eine Entschärfung der eben genannten Fälle. Es ist hier gestattet erotisches Bild oder Filmmaterial den Beiträgen anzuhängen. Das gleiche gilt für die Verlinkung mit Web-Seiten welche solches Bild- oder Filmmaterial zeigen. Als erotisch i.S.d. Forenbetreibers gelten Bild- oder Filmmaterial welches menschliche Geschlechtsmekmale zeigt jedoch nicht in solcher Form das auf einen Geschlechtsakt (gilt entsprechend für Masturbation) schließen lässt bzw. welches einen solchen zeigt. Desweiteren ist es nicht gestattet Bild- oder Filmaterial von erigierten Penissen und/oder freiliegenden weiblichen primären Geschlechtsorganen zu zeigen. Ein Ausnahmefall dieser Regelung kann durch wissenschaftliches Bildmaterial gebildet werden welches zu einem besseren Verständnis der Thematik führt.
was ich hier jetzt post ist der § 2 mit einer von mir geschrieben ergänzung die selbstverständlich nicht mit diesem post in kraft tritt.
es handelt sich hier um eine "gesetzesvorlage" welche einen vorschlag zur ergänzung des regelwerkes enthält und selbstverständlich durch die admins abgesegnet werden muss um in kraft zu treten.
möglicherweise besteht bei den admins eine andere auffassung diese § und vielleicht entsteht ja durch diesen thread eine genauere beschreibung naja ich poste einfach mal (die von mir vorgenommen änderungen sind fett markiert):
§2 Zensur & Sperrung
Das Foren-System wird durch ein integriertes Zensur-Programm überwacht, so dass wir Schimpfworte u. ä. Begriffe schon vor der Bildschirmanzeige filtern können. Wir untersagen hiermit ausdrücklich die Einstellung von illegalen, rassistischen, pornographischen*, menschenverachtenden, kommerziellen (Produkte, Gewinnspiele, Referer-URL's), zu Protesten aufrufenden, verspottenden, gegen die guten Sitten verstoßenden oder sonstigen sinnlosen/abstoßenden (Spam,etc...) Beiträgen. Sollten einem Moderator oder Administrator Beiträge vorgeschriebener Natur auffallen, werden diese umgehend entsprechend behandelt.
(1) Um Missbrauch möglichst zu verhindern, speichern wir Ihre IP-Adresse. Wir werden dazu nach schweren Vergehen (Angriffen) Maßnahmen ergreifen.
(2) Wir behalten uns vor, einzelnen Mitgliedern zeitweise oder gänzlich Schreibrechte oder den Aufruf des Foren-Systems zu entziehen.
(3) Das Halten eines zweiten Benutzerkontos zu ungleichen Diskussionszwecken ist verboten. Bei Auffallen wird eines der Konten entfernt.
* Hinweise zu pornographischen Beiträgen:
Ein Beitrag gilt dann als pornographisch i.S.d. § 2 wenn einer oder mehrere der im Folgenden aufgeführten Punkte auftritt/ auftreten:
-Es werden freizügige Fotografien, Filme, Bilder oder Animationen in einem anderem als dem Nightlife-Forum veröffentlicht bzw. Links zu diesen dem Beiträgen angehängt. Unter Freizügigkeit i.S. dieses Abschnittes sind sämtliche ganz oder teilweise entblößte primäre oder sekundäre Geschlechtsorgane des Menschen zu verstehen.
-Bezugnehmend auf das Nightlife-Forum besteht eine Entschärfung der eben genannten Fälle. Es ist hier gestattet erotisches Bild oder Filmmaterial den Beiträgen anzuhängen. Das gleiche gilt für die Verlinkung mit Web-Seiten welche solches Bild- oder Filmmaterial zeigen. Als erotisch i.S.d. Forenbetreibers gelten Bild- oder Filmmaterial welches menschliche Geschlechtsmekmale zeigt jedoch nicht in solcher Form das auf einen Geschlechtsakt (gilt entsprechend für Masturbation) schließen lässt bzw. welches einen solchen zeigt. Desweiteren ist es nicht gestattet Bild- oder Filmaterial von erigierten Penissen und/oder freiliegenden weiblichen primären Geschlechtsorganen zu zeigen. Ein Ausnahmefall dieser Regelung kann durch wissenschaftliches Bildmaterial gebildet werden welches zu einem besseren Verständnis der Thematik führt.