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- Mar 21, 2003
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Hallo Reisende(r)!,
ich sehe schon, Ihr kommt als Freund – so seid herzlich willkommen!
Die Tore Burglands stehen Euch offen und ebnen Euch den Weg zu Reichtum, Macht, und Glückseligkeit.
Ergreift die Chance, Fremder, ein glücklich, spannend und comfortabel neu Leben zu beginnen.
Lasset Euch taufen im Burgländisch-Christlichen Glauben und ersuchet die Bürgerrechte bei unserm gnädig-gütgen Landesvater, Erzherzog Johannes von Burgland, auf dass ihr gelangen möget zu Ruhm und Ehre in diesem, unserm g’mütlich Reich.
Euer Johannes,
Erzherzog von Burgland
Gegeben zu Johannesburg dem 21. Märze im Jahre des Herrn Anno 1649
Lasset mich kurz die Umstände erklären, welche die Existenz unseres Landes begründet.
Im Zeitalter des Dreißigjährigen Krieges ist Europa zerrüttelt und leidet unter den Wirren des Epochenmachenden Krieges. Gegen Ende der militärischen Auseinadersetzungen erklärt sich ein kleines, beschauliches Lande – zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reiche deutscher Nation gelegen – zum freien und unabhängigen Erzherzogtum.
Dies Lande ist gegründet worden um zum Ursprung und Quell von Wohlstand und Glückseligkeit sowie Macht und Größe zu werden.
Nun denn, mein Freund / holde Frouwe. Ich wünsche Euch viel Glück – und hoffe, dass ihr als bald zu Ehren, Macht und Reichtum emporsteigen möget.
So ihr denn geruht seid Euch hier niederzulassen, anempfehle ich Euch die Verfassung unseres Landes geflissentlich zu studieren, auf dass ihr wisset wie man zu leben beliebt in unsrem beschaulich Ländlein.
Einige hilfreiche Anmerkungen:
1) Wir reden uns gegenseitig mit „Ihr“, „Euer“ und „Euch“ anstatt „Du“, „Dein“ und „Dir“ an
2) Wenn „Ihr Euch“ überdurchschnittlich engagieren wollt, Verbesserungsvorschläge, Anregungen, eigene Storys, die in den Grundzusammenhang passen, oder sonst etwas auf dem Herzen haben solltet, so wendet Euch einfach geradeaus direkt an mich (Johannes) oder einen der Moderatoren unseres Burgland-Forums und es wird sich umgehend darum gekümmert werden.
3) Um Streitereien und Unruhen zu vermeiden ist es immer hilfreich sich die (noch in Arbeit befindlichen) Gesetze und die Verfassung des Landes durchzulesen und zu verinnerlichen.
4) Wir schreiben die Geschichte natürlich etwas um, sollten uns jedoch grob an den Gegebenheiten orientieren... (also keine Panzer, Raketen, Uzis , Autos, Raumschiffe oder dergleichen....)
5) Was sind die ersten Schritte zum Mitmachen?
ð 1. Im Dom vom Johannesburg das Sakrament der Taufe ersuchen.
ð 2. Beim Erzherzog das Bürgerrecht beantragen (mit Vorlage eines Lebenslaufes – sprich: denk dir eine kurze Biographie deiner Rollenspielfigur aus und lass uns daran teilhaben.)
ð 3. Bei den entsprechenden Stellen um ein Amt bewerben.
ð UND LOS GEHT´S
Geographie
Erzherzogtum Burgland
Bärenburg Johannesburg Waldeck
Land-, Reich-, Münzstadt Wehrberg,Hoch-,Altstadt Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald
freie Reichsstadt Johannesstadt
Das Erzherzogtum Burglang besteht aus drei Ländern (Bärenburg, Johannesburg, Waldeck), die von Baronen/Bischöfen/Äbten und deren Administration regiert werden. In jeder dieser Barondomänen gibt es 3 Städte(Bärenburg: Land-, Reich-, Münzstadt ; Johannesburg: Johannes-,Hoch-,Altstadt ; Waldeck: Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald). Die Hauptsatdt Burglands ist (die freie, reichsunmittelbare Stadt) Johannesstadt
Grundsätzliche Konstitution:
Erzherzog von Burgland (*1)
(in Personalunion: Kardinalerzbischof)
Hofrat(*2.1)
Geheimrat(*2.2)
Kirchenrat(*2.3)
Erzkanzler(*3)...................................................Kardinalbischof(*4)
(Erster Kanzler d. EHZMs)..................................(Primus inter pares)
Finanzkanzler, Justizkanzler, Kriegskanzler.........Kardinalprotector d. Admin., Kardinalinquisitor
Baron(*5) von.....................................................Bischof/Abt(*6) von
..............Bärenburg, Johannesburg, Waldeck
Justizrat, Kommerzienrat, Kriegsrat...............Protector d. Admin., Präfekt
Stadtmagistrat(*7) von........................................Prior(*8) von
Johannesstadt, Land-, Reich-, Münzstadt, Johannes-,Hoch-,Altstadt, Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald
Rat der Stadt (3/Stdt)...........................Priesterschaft (3/Stdt)
Erläuterungen:
(*1) Das Erzherzogtum Burgland wird von einem Erzherzog regiert, der Oberhaupt des Staates und zugleich nominelles Oberhaupt der Heiligen Burgländisch-Christlichen Kirche (HBCK) ist.
Der Erzherzog ist der Souverän des Reiches, er trägt das Prädikat: Heilige Majestät.
Er ist Oberster Richter des Reiches und Oberbefehlshaber der Streitkräfte in Kriegszeiten und entscheidet über Krieg und Frieden.
Er ernennt und entlässt den Erzkanzler, den Kardinalbischof, die Barone, Bischöfe und Äbte, verleiht Titel und Rechte, beruft den Hof-, Geheim-, und Kirchenrat ein, sitzt ihnen vor, und löst sie auf.
Er genießt fürderhin das Privileg der Bischofsweihe.
Gesetze treten erst in Kraft, wenn sie durch ein Edikt des Erzherzogs verabschiedet werden. Er hat absolute Gewalt in Staat und Kirche und genießt Vetorecht in allen Belangen.
Die HBCK ist eine unabhängige Staatskirche und verwaltet sich selbst. Sie ist nur in Person des Erzherzogs mit dem Staat vereint.
Monatliche Vergütung: 10.000 BTG
(*2) Der Hofrat ist eine Versammlung der Honoratioren Burglands, welche den Ehrentitel eines Hofrates tragen. Dieser wird vom Erzherzog verliehen. Der Hofrat wird vom Erzherzog oder dem Erzkanzler einberufen. Auflösen kann ihn nur der Erzherzog. Er ist ein wichtiges und zentrales beratendes Gremium v.a. wenn es um weltliche Gesetzgebung und wichtige Regierungsentscheidungen geht.
(*2.1) Der Geheimrat ist eine Versammlung der Honoratioren Burglands, welche den Ehrentitel eines Geheimrates tragen. Dieser wird vom Erzherzog verliehen. Der Geheimrat wird vom Erzherzog einberufen und aufgelöst. Er ist höchstes beratendes Gremium v.a. wenn es um weltliche Gesetzgebung und wichtige Regierungsentscheidungen geht.
Er trägt das Prädikat: Excellenz.
(*2.2) Der Kirchenrat ist die Versammlung der Kirchenfürsten Burglands (/der HBCK). Er setzt sich aus dem Kardinalerzbischof(Präses des Kirchenrates), Kardinalbischof, Kardinalprotector und Kardinalinquisitor zusammen und kann vom Kardinalerzbischof um je einen kirchlichen Vertreter der Bistümer/Abteien erweitert werden. Der Kirchenrat wird vom Kardinalerzbischof oder dem Kardinalbischof einberufen. Auflösen kann ihn nur der Kardinalerzbischof. Er ist höchstes beratendes Gremium v.a. wenn es um kirchliche Gesetzgebung und wichtige Klerikale Entscheidungen geht.
Jeder Hof- und Geheimrat verfügt über das Privileg zur weltlichen Gesetzinitiative.
Jeder der 4 obersten Kirchenfürsten genießt das Privileg zur klerikalen Gesetzesinitiative.
(*3) Der Erzkanzler ist der Erste Kanzler des Ezhms Burgland und verantwortlich für die Regierungsgeschäfte des gesamten Landes im Sinne des Erzherzogs. Er ernennt und entlässt die Kanzler der Justiz, der Finanzen und des Krieges. Er regiert mit ihnen zusammen Burgland im Sinne des Erzherzogs.
Monatliche Vergütung: 8.000 BTG
(*4) Der Kardinalbischof ist geistliches Oberhaupt der HBCK (untersteht dem Kardinalerzbischof in allen Belangen) und leitet als „Primus inter pares“ die Kirche mit dem Kardinalprotector der Administration und dem Kardinalinquisitor. Er hat das Recht zur Einberufung des Kirchenrates und genießt das Privileg zur klerikalen Gesetzesinitiative.
Er ernennt und entlässt den Kardinalprotector d. Admin. und den Kardinalinquisitor.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er trägt das Prädikat: hochwürdige Eminenz.
Er (und der Kardinalerzbischof sind) einzig und alleine ermächtigt die Priesterweihe, welche Vorraussetzung für die kirchliche Laufbahn ist, und die Bischofsweihe, welche Vorraussetung für das Bischof- und Abtsamte ist, zu spenden .
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Monatliche Vergütung: 8.000 BTG
(*5) Der Baron ist ein Vasall des Erzherzogs. Er regiert das ihm verliehene Land mit dem Justiz-, Commerzien- und Kriegsrat im Sinne des Erzherzogs.
Er ernennt und entlässt den Commerzien- und Justizrat.
Monatliche Vergütung: 3.000 BTG
(*6) Der Bischof (eines Bistums) bzw. der Abt einer Abtei (-> gleichrangig, gleichmächtig) ist für die Seelsorge, die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in seinem(/r) Bistum/Abtei verantwortlich. Er untersteht in den jeweiligen Ressortbelangen dem Kardinalbischof, Kardinalinquisitor und Kardinalprotector d. Admin. und generell dem Kardinalerzbischof.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er trägt das Prädikat: hochwürdige Excellenz.
Monatliche Vergütung: 3.000 BTG
(*7) Der Stadtmagistrat ist der „Erste Bürger“ seiner Stadt, vertritt diese offiziell, sit verantwortlich für seine Stadt und regiert sie gemeinsam mit dem Rat(Kammerrat(Finanzen),Gerichtsrat, Landrat(Bauamt)) der Stadt, welchen er besetzt und erleichtert.
Monatliche Vergütung: 500 BTS
(*8) Der Prior ist der geistliche Vorsteher seiner Gemeinde. Er ist verantwortlich für das Seelenheil seiner Gemeindemitglieder und ernennt und entlässt die Priester.
Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er trägt das Prädikat: ehrwürdiger Vater.
Monatliche Vergütung: 500 BTS
ich sehe schon, Ihr kommt als Freund – so seid herzlich willkommen!
Die Tore Burglands stehen Euch offen und ebnen Euch den Weg zu Reichtum, Macht, und Glückseligkeit.
Ergreift die Chance, Fremder, ein glücklich, spannend und comfortabel neu Leben zu beginnen.
Lasset Euch taufen im Burgländisch-Christlichen Glauben und ersuchet die Bürgerrechte bei unserm gnädig-gütgen Landesvater, Erzherzog Johannes von Burgland, auf dass ihr gelangen möget zu Ruhm und Ehre in diesem, unserm g’mütlich Reich.
Euer Johannes,
Erzherzog von Burgland
Gegeben zu Johannesburg dem 21. Märze im Jahre des Herrn Anno 1649
Lasset mich kurz die Umstände erklären, welche die Existenz unseres Landes begründet.
Im Zeitalter des Dreißigjährigen Krieges ist Europa zerrüttelt und leidet unter den Wirren des Epochenmachenden Krieges. Gegen Ende der militärischen Auseinadersetzungen erklärt sich ein kleines, beschauliches Lande – zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reiche deutscher Nation gelegen – zum freien und unabhängigen Erzherzogtum.
Dies Lande ist gegründet worden um zum Ursprung und Quell von Wohlstand und Glückseligkeit sowie Macht und Größe zu werden.
Nun denn, mein Freund / holde Frouwe. Ich wünsche Euch viel Glück – und hoffe, dass ihr als bald zu Ehren, Macht und Reichtum emporsteigen möget.
So ihr denn geruht seid Euch hier niederzulassen, anempfehle ich Euch die Verfassung unseres Landes geflissentlich zu studieren, auf dass ihr wisset wie man zu leben beliebt in unsrem beschaulich Ländlein.
Einige hilfreiche Anmerkungen:
1) Wir reden uns gegenseitig mit „Ihr“, „Euer“ und „Euch“ anstatt „Du“, „Dein“ und „Dir“ an
2) Wenn „Ihr Euch“ überdurchschnittlich engagieren wollt, Verbesserungsvorschläge, Anregungen, eigene Storys, die in den Grundzusammenhang passen, oder sonst etwas auf dem Herzen haben solltet, so wendet Euch einfach geradeaus direkt an mich (Johannes) oder einen der Moderatoren unseres Burgland-Forums und es wird sich umgehend darum gekümmert werden.
3) Um Streitereien und Unruhen zu vermeiden ist es immer hilfreich sich die (noch in Arbeit befindlichen) Gesetze und die Verfassung des Landes durchzulesen und zu verinnerlichen.
4) Wir schreiben die Geschichte natürlich etwas um, sollten uns jedoch grob an den Gegebenheiten orientieren... (also keine Panzer, Raketen, Uzis , Autos, Raumschiffe oder dergleichen....)
5) Was sind die ersten Schritte zum Mitmachen?
ð 1. Im Dom vom Johannesburg das Sakrament der Taufe ersuchen.
ð 2. Beim Erzherzog das Bürgerrecht beantragen (mit Vorlage eines Lebenslaufes – sprich: denk dir eine kurze Biographie deiner Rollenspielfigur aus und lass uns daran teilhaben.)
ð 3. Bei den entsprechenden Stellen um ein Amt bewerben.
ð UND LOS GEHT´S
Geographie
Erzherzogtum Burgland
Bärenburg Johannesburg Waldeck
Land-, Reich-, Münzstadt Wehrberg,Hoch-,Altstadt Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald
freie Reichsstadt Johannesstadt
Das Erzherzogtum Burglang besteht aus drei Ländern (Bärenburg, Johannesburg, Waldeck), die von Baronen/Bischöfen/Äbten und deren Administration regiert werden. In jeder dieser Barondomänen gibt es 3 Städte(Bärenburg: Land-, Reich-, Münzstadt ; Johannesburg: Johannes-,Hoch-,Altstadt ; Waldeck: Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald). Die Hauptsatdt Burglands ist (die freie, reichsunmittelbare Stadt) Johannesstadt
Grundsätzliche Konstitution:
Erzherzog von Burgland (*1)
(in Personalunion: Kardinalerzbischof)
Hofrat(*2.1)
Geheimrat(*2.2)
Kirchenrat(*2.3)
Erzkanzler(*3)...................................................Kardinalbischof(*4)
(Erster Kanzler d. EHZMs)..................................(Primus inter pares)
Finanzkanzler, Justizkanzler, Kriegskanzler.........Kardinalprotector d. Admin., Kardinalinquisitor
Baron(*5) von.....................................................Bischof/Abt(*6) von
..............Bärenburg, Johannesburg, Waldeck
Justizrat, Kommerzienrat, Kriegsrat...............Protector d. Admin., Präfekt
Stadtmagistrat(*7) von........................................Prior(*8) von
Johannesstadt, Land-, Reich-, Münzstadt, Johannes-,Hoch-,Altstadt, Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald
Rat der Stadt (3/Stdt)...........................Priesterschaft (3/Stdt)
Erläuterungen:
(*1) Das Erzherzogtum Burgland wird von einem Erzherzog regiert, der Oberhaupt des Staates und zugleich nominelles Oberhaupt der Heiligen Burgländisch-Christlichen Kirche (HBCK) ist.
Der Erzherzog ist der Souverän des Reiches, er trägt das Prädikat: Heilige Majestät.
Er ist Oberster Richter des Reiches und Oberbefehlshaber der Streitkräfte in Kriegszeiten und entscheidet über Krieg und Frieden.
Er ernennt und entlässt den Erzkanzler, den Kardinalbischof, die Barone, Bischöfe und Äbte, verleiht Titel und Rechte, beruft den Hof-, Geheim-, und Kirchenrat ein, sitzt ihnen vor, und löst sie auf.
Er genießt fürderhin das Privileg der Bischofsweihe.
Gesetze treten erst in Kraft, wenn sie durch ein Edikt des Erzherzogs verabschiedet werden. Er hat absolute Gewalt in Staat und Kirche und genießt Vetorecht in allen Belangen.
Die HBCK ist eine unabhängige Staatskirche und verwaltet sich selbst. Sie ist nur in Person des Erzherzogs mit dem Staat vereint.
Monatliche Vergütung: 10.000 BTG
(*2) Der Hofrat ist eine Versammlung der Honoratioren Burglands, welche den Ehrentitel eines Hofrates tragen. Dieser wird vom Erzherzog verliehen. Der Hofrat wird vom Erzherzog oder dem Erzkanzler einberufen. Auflösen kann ihn nur der Erzherzog. Er ist ein wichtiges und zentrales beratendes Gremium v.a. wenn es um weltliche Gesetzgebung und wichtige Regierungsentscheidungen geht.
(*2.1) Der Geheimrat ist eine Versammlung der Honoratioren Burglands, welche den Ehrentitel eines Geheimrates tragen. Dieser wird vom Erzherzog verliehen. Der Geheimrat wird vom Erzherzog einberufen und aufgelöst. Er ist höchstes beratendes Gremium v.a. wenn es um weltliche Gesetzgebung und wichtige Regierungsentscheidungen geht.
Er trägt das Prädikat: Excellenz.
(*2.2) Der Kirchenrat ist die Versammlung der Kirchenfürsten Burglands (/der HBCK). Er setzt sich aus dem Kardinalerzbischof(Präses des Kirchenrates), Kardinalbischof, Kardinalprotector und Kardinalinquisitor zusammen und kann vom Kardinalerzbischof um je einen kirchlichen Vertreter der Bistümer/Abteien erweitert werden. Der Kirchenrat wird vom Kardinalerzbischof oder dem Kardinalbischof einberufen. Auflösen kann ihn nur der Kardinalerzbischof. Er ist höchstes beratendes Gremium v.a. wenn es um kirchliche Gesetzgebung und wichtige Klerikale Entscheidungen geht.
Jeder Hof- und Geheimrat verfügt über das Privileg zur weltlichen Gesetzinitiative.
Jeder der 4 obersten Kirchenfürsten genießt das Privileg zur klerikalen Gesetzesinitiative.
(*3) Der Erzkanzler ist der Erste Kanzler des Ezhms Burgland und verantwortlich für die Regierungsgeschäfte des gesamten Landes im Sinne des Erzherzogs. Er ernennt und entlässt die Kanzler der Justiz, der Finanzen und des Krieges. Er regiert mit ihnen zusammen Burgland im Sinne des Erzherzogs.
Monatliche Vergütung: 8.000 BTG
(*4) Der Kardinalbischof ist geistliches Oberhaupt der HBCK (untersteht dem Kardinalerzbischof in allen Belangen) und leitet als „Primus inter pares“ die Kirche mit dem Kardinalprotector der Administration und dem Kardinalinquisitor. Er hat das Recht zur Einberufung des Kirchenrates und genießt das Privileg zur klerikalen Gesetzesinitiative.
Er ernennt und entlässt den Kardinalprotector d. Admin. und den Kardinalinquisitor.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er trägt das Prädikat: hochwürdige Eminenz.
Er (und der Kardinalerzbischof sind) einzig und alleine ermächtigt die Priesterweihe, welche Vorraussetzung für die kirchliche Laufbahn ist, und die Bischofsweihe, welche Vorraussetung für das Bischof- und Abtsamte ist, zu spenden .
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Monatliche Vergütung: 8.000 BTG
(*5) Der Baron ist ein Vasall des Erzherzogs. Er regiert das ihm verliehene Land mit dem Justiz-, Commerzien- und Kriegsrat im Sinne des Erzherzogs.
Er ernennt und entlässt den Commerzien- und Justizrat.
Monatliche Vergütung: 3.000 BTG
(*6) Der Bischof (eines Bistums) bzw. der Abt einer Abtei (-> gleichrangig, gleichmächtig) ist für die Seelsorge, die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in seinem(/r) Bistum/Abtei verantwortlich. Er untersteht in den jeweiligen Ressortbelangen dem Kardinalbischof, Kardinalinquisitor und Kardinalprotector d. Admin. und generell dem Kardinalerzbischof.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er trägt das Prädikat: hochwürdige Excellenz.
Monatliche Vergütung: 3.000 BTG
(*7) Der Stadtmagistrat ist der „Erste Bürger“ seiner Stadt, vertritt diese offiziell, sit verantwortlich für seine Stadt und regiert sie gemeinsam mit dem Rat(Kammerrat(Finanzen),Gerichtsrat, Landrat(Bauamt)) der Stadt, welchen er besetzt und erleichtert.
Monatliche Vergütung: 500 BTS
(*8) Der Prior ist der geistliche Vorsteher seiner Gemeinde. Er ist verantwortlich für das Seelenheil seiner Gemeindemitglieder und ernennt und entlässt die Priester.
Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er trägt das Prädikat: ehrwürdiger Vater.
Monatliche Vergütung: 500 BTS
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