Einführung, Allgemeines und Grundsätzliches

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Mar 21, 2003
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Hallo Reisende(r)!,

ich sehe schon, Ihr kommt als Freund – so seid herzlich willkommen!
Die Tore Burglands stehen Euch offen und ebnen Euch den Weg zu Reichtum, Macht, und Glückseligkeit.
Ergreift die Chance, Fremder, ein glücklich, spannend und comfortabel neu Leben zu beginnen.
Lasset Euch taufen im Burgländisch-Christlichen Glauben und ersuchet die Bürgerrechte bei unserm gnädig-gütgen Landesvater, Erzherzog Johannes von Burgland, auf dass ihr gelangen möget zu Ruhm und Ehre in diesem, unserm g’mütlich Reich.

Euer Johannes,
Erzherzog von Burgland
Gegeben zu Johannesburg dem 21. Märze im Jahre des Herrn Anno 1649


Lasset mich kurz die Umstände erklären, welche die Existenz unseres Landes begründet.
Im Zeitalter des Dreißigjährigen Krieges ist Europa zerrüttelt und leidet unter den Wirren des Epochenmachenden Krieges. Gegen Ende der militärischen Auseinadersetzungen erklärt sich ein kleines, beschauliches Lande – zwischen Frankreich und dem Heiligen Römischen Reiche deutscher Nation gelegen – zum freien und unabhängigen Erzherzogtum.
Dies Lande ist gegründet worden um zum Ursprung und Quell von Wohlstand und Glückseligkeit sowie Macht und Größe zu werden.
Nun denn, mein Freund / holde Frouwe. Ich wünsche Euch viel Glück – und hoffe, dass ihr als bald zu Ehren, Macht und Reichtum emporsteigen möget.



So ihr denn geruht seid Euch hier niederzulassen, anempfehle ich Euch die Verfassung unseres Landes geflissentlich zu studieren, auf dass ihr wisset wie man zu leben beliebt in unsrem beschaulich Ländlein.

Einige hilfreiche Anmerkungen:
1) Wir reden uns gegenseitig mit „Ihr“, „Euer“ und „Euch“ anstatt „Du“, „Dein“ und „Dir“ an
2) Wenn „Ihr Euch“ überdurchschnittlich engagieren wollt, Verbesserungsvorschläge, Anregungen, eigene Storys, die in den Grundzusammenhang passen, oder sonst etwas auf dem Herzen haben solltet, so wendet Euch einfach geradeaus direkt an mich (Johannes) oder einen der Moderatoren unseres Burgland-Forums und es wird sich umgehend darum gekümmert werden.
3) Um Streitereien und Unruhen zu vermeiden ist es immer hilfreich sich die (noch in Arbeit befindlichen) Gesetze und die Verfassung des Landes durchzulesen und zu verinnerlichen. ;)
4) Wir schreiben die Geschichte natürlich etwas um, sollten uns jedoch grob an den Gegebenheiten orientieren... (also keine Panzer, Raketen, Uzis , Autos, Raumschiffe oder dergleichen....) ;)
5) Was sind die ersten Schritte zum Mitmachen?
ð 1. Im Dom vom Johannesburg das Sakrament der Taufe ersuchen.
ð 2. Beim Erzherzog das Bürgerrecht beantragen (mit Vorlage eines Lebenslaufes – sprich: denk dir eine kurze Biographie deiner Rollenspielfigur aus und lass uns daran teilhaben.) ;)
ð 3. Bei den entsprechenden Stellen um ein Amt bewerben.
ð UND LOS GEHT´S





Geographie
Erzherzogtum Burgland

Bärenburg Johannesburg Waldeck

Land-, Reich-, Münzstadt Wehrberg,Hoch-,Altstadt Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald

freie Reichsstadt Johannesstadt

Das Erzherzogtum Burglang besteht aus drei Ländern (Bärenburg, Johannesburg, Waldeck), die von Baronen/Bischöfen/Äbten und deren Administration regiert werden. In jeder dieser Barondomänen gibt es 3 Städte(Bärenburg: Land-, Reich-, Münzstadt ; Johannesburg: Johannes-,Hoch-,Altstadt ; Waldeck: Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald). Die Hauptsatdt Burglands ist (die freie, reichsunmittelbare Stadt) Johannesstadt






Grundsätzliche Konstitution:

Erzherzog von Burgland (*1)
(in Personalunion: Kardinalerzbischof)

Hofrat(*2.1)
Geheimrat(*2.2)
Kirchenrat(*2.3)


Erzkanzler(*3)...................................................Kardinalbischof(*4)
(Erster Kanzler d. EHZMs)..................................(Primus inter pares)

Finanzkanzler, Justizkanzler, Kriegskanzler.........Kardinalprotector d. Admin., Kardinalinquisitor



Baron(*5) von.....................................................Bischof/Abt(*6) von
..............Bärenburg, Johannesburg, Waldeck

Justizrat, Kommerzienrat, Kriegsrat...............Protector d. Admin., Präfekt



Stadtmagistrat(*7) von........................................Prior(*8) von
Johannesstadt, Land-, Reich-, Münzstadt, Johannes-,Hoch-,Altstadt, Gräfenbach, Rittstadt, Buchwald

Rat der Stadt (3/Stdt)...........................Priesterschaft (3/Stdt)




Erläuterungen:

(*1) Das Erzherzogtum Burgland wird von einem Erzherzog regiert, der Oberhaupt des Staates und zugleich nominelles Oberhaupt der Heiligen Burgländisch-Christlichen Kirche (HBCK) ist.
Der Erzherzog ist der Souverän des Reiches, er trägt das Prädikat: Heilige Majestät.
Er ist Oberster Richter des Reiches und Oberbefehlshaber der Streitkräfte in Kriegszeiten und entscheidet über Krieg und Frieden.
Er ernennt und entlässt den Erzkanzler, den Kardinalbischof, die Barone, Bischöfe und Äbte, verleiht Titel und Rechte, beruft den Hof-, Geheim-, und Kirchenrat ein, sitzt ihnen vor, und löst sie auf.
Er genießt fürderhin das Privileg der Bischofsweihe.
Gesetze treten erst in Kraft, wenn sie durch ein Edikt des Erzherzogs verabschiedet werden. Er hat absolute Gewalt in Staat und Kirche und genießt Vetorecht in allen Belangen.
Die HBCK ist eine unabhängige Staatskirche und verwaltet sich selbst. Sie ist nur in Person des Erzherzogs mit dem Staat vereint.
Monatliche Vergütung: 10.000 BTG

(*2) Der Hofrat ist eine Versammlung der Honoratioren Burglands, welche den Ehrentitel eines Hofrates tragen. Dieser wird vom Erzherzog verliehen. Der Hofrat wird vom Erzherzog oder dem Erzkanzler einberufen. Auflösen kann ihn nur der Erzherzog. Er ist ein wichtiges und zentrales beratendes Gremium v.a. wenn es um weltliche Gesetzgebung und wichtige Regierungsentscheidungen geht.
(*2.1) Der Geheimrat ist eine Versammlung der Honoratioren Burglands, welche den Ehrentitel eines Geheimrates tragen. Dieser wird vom Erzherzog verliehen. Der Geheimrat wird vom Erzherzog einberufen und aufgelöst. Er ist höchstes beratendes Gremium v.a. wenn es um weltliche Gesetzgebung und wichtige Regierungsentscheidungen geht.
Er trägt das Prädikat: Excellenz.
(*2.2) Der Kirchenrat ist die Versammlung der Kirchenfürsten Burglands (/der HBCK). Er setzt sich aus dem Kardinalerzbischof(Präses des Kirchenrates), Kardinalbischof, Kardinalprotector und Kardinalinquisitor zusammen und kann vom Kardinalerzbischof um je einen kirchlichen Vertreter der Bistümer/Abteien erweitert werden. Der Kirchenrat wird vom Kardinalerzbischof oder dem Kardinalbischof einberufen. Auflösen kann ihn nur der Kardinalerzbischof. Er ist höchstes beratendes Gremium v.a. wenn es um kirchliche Gesetzgebung und wichtige Klerikale Entscheidungen geht.

Jeder Hof- und Geheimrat verfügt über das Privileg zur weltlichen Gesetzinitiative.
Jeder der 4 obersten Kirchenfürsten genießt das Privileg zur klerikalen Gesetzesinitiative.


(*3) Der Erzkanzler ist der Erste Kanzler des Ezhms Burgland und verantwortlich für die Regierungsgeschäfte des gesamten Landes im Sinne des Erzherzogs. Er ernennt und entlässt die Kanzler der Justiz, der Finanzen und des Krieges. Er regiert mit ihnen zusammen Burgland im Sinne des Erzherzogs.
Monatliche Vergütung: 8.000 BTG


(*4) Der Kardinalbischof ist geistliches Oberhaupt der HBCK (untersteht dem Kardinalerzbischof in allen Belangen) und leitet als „Primus inter pares“ die Kirche mit dem Kardinalprotector der Administration und dem Kardinalinquisitor. Er hat das Recht zur Einberufung des Kirchenrates und genießt das Privileg zur klerikalen Gesetzesinitiative.
Er ernennt und entlässt den Kardinalprotector d. Admin. und den Kardinalinquisitor.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er trägt das Prädikat: hochwürdige Eminenz.
Er (und der Kardinalerzbischof sind) einzig und alleine ermächtigt die Priesterweihe, welche Vorraussetzung für die kirchliche Laufbahn ist, und die Bischofsweihe, welche Vorraussetung für das Bischof- und Abtsamte ist, zu spenden .
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Monatliche Vergütung: 8.000 BTG

(*5) Der Baron ist ein Vasall des Erzherzogs. Er regiert das ihm verliehene Land mit dem Justiz-, Commerzien- und Kriegsrat im Sinne des Erzherzogs.
Er ernennt und entlässt den Commerzien- und Justizrat.
Monatliche Vergütung: 3.000 BTG

(*6) Der Bischof (eines Bistums) bzw. der Abt einer Abtei (-> gleichrangig, gleichmächtig) ist für die Seelsorge, die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in seinem(/r) Bistum/Abtei verantwortlich. Er untersteht in den jeweiligen Ressortbelangen dem Kardinalbischof, Kardinalinquisitor und Kardinalprotector d. Admin. und generell dem Kardinalerzbischof.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er trägt das Prädikat: hochwürdige Excellenz.
Monatliche Vergütung: 3.000 BTG

(*7) Der Stadtmagistrat ist der „Erste Bürger“ seiner Stadt, vertritt diese offiziell, sit verantwortlich für seine Stadt und regiert sie gemeinsam mit dem Rat(Kammerrat(Finanzen),Gerichtsrat, Landrat(Bauamt)) der Stadt, welchen er besetzt und erleichtert.
Monatliche Vergütung: 500 BTS

(*8) Der Prior ist der geistliche Vorsteher seiner Gemeinde. Er ist verantwortlich für das Seelenheil seiner Gemeindemitglieder und ernennt und entlässt die Priester.
Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er trägt das Prädikat: ehrwürdiger Vater.
Monatliche Vergütung: 500 BTS
 
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Weitere Amtsbeschreibungen:

Finanzkanzler: ist verantwortlich für die Verwaltung und die Finanzen Burglands. Er muss die Finanzierung des stehenden Heeres und aller anderen anfallenden Kosten des Reiches gewährleisten können.
Er hat das Privileg rechtgültige Verordugnungen bzgl. seines Ressorts zu erlassen - wogegen der Erzehrzog sein Veto richten kann.
Er wird vom Erzkanzler ernannt und erlassen.
Monatliche Vergütung: 5.500 BTG

Kriegskanzler: ist verantwortlich für das stehende Heer und alle Soldaten des Reiches. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte im Frieden und steht in Kriegszeiten unmittelbar unter dem Erzherzog in der Befehlskette.
Er ernennt die Kriegsräte und erlässt Militärverordnungen.
Er hat in Friedenszeiten eine schlagkräftige Armee auszubilden und zu unterhalten, um den Schutz und die Sicherheit des Landes allseits zu gewährleisten und die außenpolitischen Interessen des Reiches zur Not gewaltsam durchsetzen zu können.
Er hat das Privileg rechtgültige Verordugnungen bzgl. seines Ressorts zu erlassen - wogegen der Erzehrzog sein Veto richten kann.
Er hat polizeiliche Gewalt im innenpolitischen Sinne und wird vom Erzkanzler ernannt und entlassen.
Monatliche Vergütung: 5.500 BTG

Justizkanzler: ist verantwortlich für das Gerichtswesen des Reiches und sitzt den weltlichen Gerichtstribunalen – bestehend aus mindestens 3 zum Richteramt befähigten Personen – auf Erzherzogtumsebene vor. Er hat das Recht zur Jurisdiktion( Rechtsprechung, Urteilsverkündung, Verhandlungsführung, Repräsentation des Gesetzes).
Er hat das Privileg rechtgültige Verordugnungen bzgl. seines Ressorts zu erlassen - wogegen der Erzehrzog sein Veto richten kann.
Er wird vom Erzkanzler ernannt und erlassen.
Monatliche Vergütung: 5.500 BTG


Kardinalprotector der Admin.: ist verantwortlich für die Verwaltungs- und Finanzbelange der Kirche. Er muss die Finanzierung der Kirche, v.a. des Heiligen Offiziums(Inquisitionsbehörde) und aller anderen anfallenden Kosten der Kirche gewährleisten können.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Kardinalbischof ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: Eminenz.
Monatliche Vergütung: 5.500 BTG


Kardinalinquisitor: ist verantwortlich für das Gerichtswesen der Kirche(Kirchenrecht, Göttliches Recht, Hexenprozesse und -verfolgung) und sitzt den geistlichen Gerichtstribunalen – bestehend aus mindestens 3 würdigen Klerikern - vor. Er hat das Recht zur Jurisdiktion( Rechtsprechung, Urteilsverkündung, Verhandlungsführung, Repräsentation des Kirchenrechtes).
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Bischofsweihe durch den Kardinalbischof oder Kardinalerzbischof.
Er ist legitimiert das Sakrament der Taufe, welches Voraussetzung zur Erlangung des Bürgerrechtes ist, der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Kardinalbischof ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: Eminenz.
Monatliche Vergütung: 5.500 BTG


Commerzienrat: ist verantwortlich für die Verwaltung und die Finanzen des jeweiligen Landes. Er muss die Finanzierung und Verwaltung aller anfallenden Kosten des Landes gewährleisten können. Er wird vom Baron ernannt und erlassen.
Monatliche Vergütung: 1.000 BTG


Kriegsrat: ist verantwortlich für das stehende Heer und alle Soldaten des jeweiligen Landes. Er steht in der Befehlskette der Militärhonoratioren. Er hat in Friedenszeiten seine Truppenkontingente auszubilden und zu unterhalten, um den Schutz und die Sicherheit des Landes allseits gewährleisten zu können und die außenpolitischen Interessen des Reiches zur Not gewaltsam durchsetzen zu können.
Er hat polizeiliche Gewalt im innenpolitischen Sinne und wird vom Baron ernannt und entlassen.
Monatliche Vergütung: 1.000 BTG


Justizrat: ist verantwortlich für das Gerichtswesen des jeweiligen Landes und sitzt den weltlichen Gerichtstribunalen – bestehend aus mindestens 3 zum Richteramt befähigten Personen – auf Landesebene vor. Er hat das Recht zur Jurisdiktion( Rechtsprechung, Urteilsverkündung, Verhandlungsführung, Repräsentation des Gesetzes) in seinem jeweiligen Lande.
Er wird vom Baron ernannt und erlassen.
Monatliche Vergütung: 1.000 BTG



Präfekt: ist verantwortlich für das Gerichtswesen in der Diözese(Kirchenrecht, Göttliches Recht, Hexenprozesse und -verfolgung) und sitzt den geistlichen Gerichtstribunalen – bestehend aus mindestens 3 würdigen Klerikern – in der Diözese vor oder anderen Tribunalen bei. Er hat das Recht zur geistlichen Jurisdiktion( Rechtsprechung, Urteilsverkündung, Verhandlungsführung, Repräsentation des Kirchenrechtes) in der Diözese.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Priesterweihe.
Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Bischof/Abt ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: hochwürdiger Vater.
Monatliche Vergütung: 1.000 BTG



Protector d. Admin.: ist verantwortlich für die Verwaltungs- und Finanzbelange der Diözese/Abtei. Er muss die Finanzierung der Diözese/Abtei, gewährleisten können.
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Priesterweihe. Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Bischof/Abt ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: hochwürdiger Vater.
Monatliche Vergütung: 1.000 BTG


Stadtrat: besteht aus dem Kammerrat(Finanzen), Gerichtsrat und dem Landrat(Bauamt)). Den Vorsitz des Stadtrates führt der jeweilige Stadtmagistrat. Der Stadtrat kann einstimmig den Stadtmagistrat seines Amtes entheben. Die jeweiligen Räte sind für ihr Ressort auf Stadtebene verantwortlich.
Monatliche Vergütung: 250 BTS


Priester: ist verantwortlich für das Seelenheil der Gläubigen seiner Gemiende
Vorraussetzung für die Erlangung dieses Amtes ist die Priesterweihe.
Er ist legitimiert das Sakrament der Ehe, des Abendmahles und der Beichte zu spenden.
Er wird vom Prior ernannt und entlassen.
Er trägt das Prädikat: Hochwürden.
Monatliche Vergütung: 250 BTS
 
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Titel und Anreden, Währung und Preise

Währung:
1 Burgländischer Taler in Gold (BTG) = 10 BT
1 Burgländischer Taler in Silber (BTS) = 5 BT
1 Burgländischer Taler (BT) = 1 BT



1. Stand:
Geistliche Titulaturhierarchie:

Kardinalerzbischof (PU.: Heilige Majestät)
Kardinalbischof (hochwürdige Eminenz)
Kardinalprotector (Eminenz)
Kardinalinquisitor (Eminenz)

Bischof (hochwürdige Excellenz)
Präfekt (hochwürdiger Vater)
Protector (hochwürdiger Vater)

Prior (ehrwürdiger Vater)
Priester (Hochwürden)


2. Stand:
Weltliche Titulaturhierarchie:

Erzherzog (PU: Heilige Majestät)

Herzog (Hoheit)
Baron des Reiches (Excellenz)
Graf
Markgraf
Landgraf

Baron (Euer Gnaden)
Freiherr

Ritter
Edelmann

3. Stand:
Bürger
Bauer



Wohnsitze:

Schloss............. 26.000 BTG

Wasserburg...... 21.000 BTG
Burg................. 17.000 BTG
Landsitz........... 13.000 BTG

Villa................ 8.000 BTG
Landhaus......... 5.000 BTG

Bürgerhaus...... 2.000 BTS
Haus................ 1.000 BTS
Hütte............... 500 BT
Kate................. 250 BT



Kutschen:

6-Spänner:
Marke:
Royal..............1.800 BTG

4-Spänner:
Marke:
Eminenz..........1.000 BTG
Excellenz............750 BTG

2-Spänner:
Marke:
Rat:...............500 BTG

1-Spänner:
Marke:
Magistrat:......120 BTS
Comrat:……. 50 BTS


Pferde:
1 Schimmel:... 500 BT
1 Rappe:........250 BT
1 Fuchs:........100 BT
 
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Karte von Burgland

Hier ist die Karte von Burgland zu finden:

KARTE VON BURGLAND

*Die schwarzen Punkte sind die zentralen Festungen Burglands

OT
(ich räume ein, dass es wohl besser hätte aussehen können - aber wer´s kirtisiert solls in der Zeit estmal besser machen ;) :D :D :D :D) :smokin
 
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